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Geschrieben von Outsider am 27.04.2005 um 21:58:

 

Zitat:
Original von casipai
ähm... das is n unterschied! n riesoger! hier handelt es sich um ne sinnlose grafik, die kein geld kostet, um sie zu beschauen! n sony gerät kostet zur benutzung geld!


Aber in beiden Dingen steckt Arbeit von gewissen Menschen. Augenzwinkern



Geschrieben von Line am 27.04.2005 um 23:47:

 

Zur Aufklärung - das "schlechte Kopie" kam ja schließlich von mir:
Ich finde diese Kopie deshalb schlecht, weil von shufro für seinen Kalender (dessen Sinn mir nach wie vor verborgen bleibt) einfach sowohl Grundidee als auch Umsetzung als auch Design 1:1 vom Original geklaut wurden.
Damit bezweifle ich nicht, dass shufros Kalenderblätter teilweise origineller sind als die Originale - aber ich finde es einfach sinnlos und eine Verschwendung von kreativer Energie, so etwas nachzumachen. Dann doch lieber eine "richtige" Satire auf etwas oder eine ganz eigene, neue Idee.

Daher bleibe ich dabei - schlechte Kopie, da kaum Eigenanteil dabei ist. Meine Meinung dazu.

Shufro: das ist natürlich nicht dir als Person gegenüber böse gemeint. Augenzwinkern

So, ist das jetzt geklärt und können wir den Thread jetzt ruhen lassen? *g*



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 08:34:

 

Zitat:
Original von Line
... sowohl Grundidee als auch Umsetzung als auch Design 1:1 vom Original geklaut wurden.


seh ich genauso.

Zitat:
Original von Line
Damit bezweifle ich nicht, dass shufros Kalenderblätter teilweise origineller sind als die Originale...
...schlechte Kopie, da kaum Eigenanteil dabei ist...


und genau das ist das problem: urheberrechtlich ist das nicht ganz unbedenklich. zwar darf man grundsätzlich bearbeitungen von urheberrechlich geschützten werken vornehmen, jedoch müssen diese selbst ein gewisses maß an individualität aufweisen. meiner meinung nach fehlt das hier völlig.
und selbst wenn man in den nachgemachten grafiken eine bearbeitung im sinne des §23 UrhG sieht, so darf man diese ohne einwilligung des urhebers NICHT veröffentlichen (und darunter fällt insbesondere auch das bereitstellen im internet).

@shufro
sei froh, dass schwarwel dich diesmal "nur" angemotzt hat. rein rechtlich könnte er die ganze sache nämlich durchaus untersagen lassen.



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 09:12:

 

naja.. ich denke, wenn jemand etwas umsonst ins inet stellt, dass nicht verkauft, etc, dann ist das in ordnung! osnst wäre kta ja auch verboten... udn da is das da sgleiche, man nimmt die musik der künstler auf (teilweise gute qualität) udn solange man sie nciht verkauft, osndern nur tausch is das doch okay, ode rirre ich mich jetzt!?



Geschrieben von Admin am 28.04.2005 um 09:24:

 

Zitat:
Original von casipai
ich denke, wenn jemand etwas umsonst ins inet stellt, dass nicht verkauft, etc, dann ist das in ordnung!


Was du denkst, ist dem Urheberrecht allerdings ziemlich gleichgültig. Augen rollen



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 10:09:

 

heißt also ,dass man, sobald man etwas veröffentlicht, es unter den urheberrechtsschutz fällt, auch wenn es einem egal ist!? also ,die kalenderseiten sind ja nur für einen tag und dann nie wieder... ist dann ein "kalenderblattarchiv" überhaupt erlaubt, solamnge man kein geld verlangt um auf die seite zu kommen?! verwirrt



Geschrieben von bullenstaat am 28.04.2005 um 11:24:

 

schonmal von der alten chinesischen weisheit von den dummen antworten auf dumme fragen gehört?



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 12:26:

 

schonmal daran gedacht, ne richtige antwort zu geben!?
ich find meine frage durchaus nicht dumm ,weil mich das interessiert und ich das noch net so ganz verstanden hab!



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 15:58:

 

Zitat:
Original von casipai
naja.. ich denke, wenn jemand etwas umsonst ins inet stellt, dass nicht verkauft, etc, dann ist das in ordnung! osnst wäre kta ja auch verboten... udn da is das da sgleiche, man nimmt die musik der künstler auf (teilweise gute qualität) udn solange man sie nciht verkauft, osndern nur tausch is das doch okay, ode rirre ich mich jetzt!?


falsch!
kta ist von dä abgesegnet.

und jetzt zum rest:

1. urheberrechtsschutz beginnt ab schaffung eines werkes. allein der urheber darf entscheiden, wann, wo und ob überhaupt sein werk veröffentlicht, vervielfältigt etc. wird. ist also egal, ob's kostenlos ist oder nicht.

2. das anlegen eines archivs bedarf ebenfalls grundsätzlich der einwilligung des rechteinhabers.

3. auch wenn die betreffenden grafiken nur einen tag auf der hp bereitgestellt werden, so ist dies trotzdem eine veröffentlichung im sinne des urhg und daher ist oben gesagtes zu beachten.

4. das war keine rechtsberatung, sondern nur eine darstellung von fakten.

mfg
fran_tic



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 16:00:

 

aha.. und wie ist das nachmachen!? fällt das auch unters urheberrechtsgesetz?! also ,wenn ich etwas sehe udn das nachbaue oder nachmale oder so, wie ist das dann, zählt das dann auch!?



Geschrieben von bettlaken am 28.04.2005 um 16:01:

 

aber soweit ich das bis jetzt mitgekriegt hab ist das ja keine kopie die dann als eigenes werk dargestellt wird sondern n kalender der boß genau so aufgestylt ist, ist das da nicht anders?



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 16:04:

 

Zitat:
Original von casipai
aha.. und wie ist das nachmachen!? fällt das auch unters urheberrechtsgesetz?! also ,wenn ich etwas sehe udn das nachbaue oder nachmale oder so, wie ist das dann, zählt das dann auch!?


es fällt alles unter's urhg.

nachmachen = bearbeitung oder auch plagiat (wenn du darüber täuschst, wer der wirkliche schöpfer des werkes ist)

das plagiat ist per se unzulässig

und zur bearbeitung hab ich oben schon was gesagt... Augen rollen



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 16:05:

 

Zitat:
Original von bettlaken
aber soweit ich das bis jetzt mitgekriegt hab ist das ja keine kopie die dann als eigenes werk dargestellt wird sondern n kalender der boß genau so aufgestylt ist, ist das da nicht anders?


NEIN!



Geschrieben von bettlaken am 28.04.2005 um 16:07:

 

Zitat:
Original von fran_tic
Zitat:
Original von bettlaken
aber soweit ich das bis jetzt mitgekriegt hab ist das ja keine kopie die dann als eigenes werk dargestellt wird sondern n kalender der boß genau so aufgestylt ist, ist das da nicht anders?


NEIN!

tschuldigung dass ich gefragt hab Augen rollen
aber es ist doch wohl nicht so, dass wenn irgendwer etwas macht und ein anderer daraufhin etwas ÄHNLICHES macht dass das dann direkt rectswidrig is..........



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 16:12:

 

Zitat:
Original von fran_tic
und zur bearbeitung hab ich oben schon was gesagt... Augen rollen


zur bearbeitung hab ich garnix gefragt! Augen rollen

Zitat:
Original von fran_tic
das plagiat ist per se unzulässig


was heißt das!? (kenne in diesem zusammenhang "per se" nicht)



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 16:27:

 

@bettlaken

parallelschöpfungen ÄUßERST SELTEN und nur wenn wirklich eine solche vorliegt, kann es ausnahmen geben

@casipai

du sprachst von nachmachen

nachmachen = herstellen eines duplikats = herstellung eines neues werkes unter benutzung einer vorlage durch wegnahme bestimmter aspekte oder hinzufügung eigener inhalte = bearbeitung



Geschrieben von casipai am 28.04.2005 um 16:32:

 

dann haben wir jeder n anderes verständnis von bearbeiten udn nachmachen... für mci hist bearbeiten ,dass ich das original nehme udn das dann umgestalte, als untergrund aber da soriginal habe udn dan netwas neues drüebrmale oder so... nachmachen ist für mich, etwas aus dem gedächtnis oder vo neienr vorlage abzumalen doer neu zu machen. erklärt am beisüpiel mona lisa:

nachmachen: jemand setzt sich hin und malt diemona lisa aus dem gedächtnis ab, bzw setzt sich davor und malt die ab.

bearbeiten: er stielt die echt emonalisa udn malt was drauf! verändert sie also!



Geschrieben von fran_tic am 28.04.2005 um 16:42:

 

was ICH hier dargestellt habe ist nicht meine ANSICHT, sondern die gesetzliche LAGE...



Geschrieben von Hans-Wurst am 01.05.2005 um 02:05:

 

Zitat:
Original von casipai
heißt also ,dass man, sobald man etwas veröffentlicht, es unter den urheberrechtsschutz fällt, auch wenn es einem egal ist!? also ,die kalenderseiten sind ja nur für einen tag und dann nie wieder... ist dann ein "kalenderblattarchiv" überhaupt erlaubt, solamnge man kein geld verlangt um auf die seite zu kommen?! verwirrt


Es fällt alles, was urheberrechtlich geschützt ist unter das Urheberrecht, wenn du es aufführst, veröffentlichst, kopierst oder was auch immer. Lockerer ist das Urheberrecht nur im privaten bereich, also in bestimmten Fällen bei Familie oder Bekannten. Sobald du es der Öffentlichkeit zugänglich machst fällt es voll und ganz unter das Urheberrecht. Dabei ist es egal, ob du damit Geld verdienst oder nicht.



Geschrieben von L'Öö am 01.05.2005 um 02:31:

 

Vor allem ist bei dem Kalender ja nicht nur die Idee geklaut, es war ja eigentlich angedacht, die Grundgrafik 1:1 zu kopieren und nur die Grafik in der Mitte anders zu halten.


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