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Geschrieben von Rockschtar am 02.07.2005 um 11:36:

Fragezeichen Schüler BAföG

Kann mir jemand helfen und erklären, wann mir Schüler BAföG zustehen würde und wieviel man da bekommt?

Ich war schon auf der Homepage, aber ich find mich da so gar nicht zurecht.. vielleicht bekommt das ja jemand von euch und kann mir Informationen geben?



Geschrieben von rude am 02.07.2005 um 11:40:

 

BAföG bekommst du meines wissens eh nur wenn du eine rein schulische Ausbildung machst. Dann entscheiden auch noch die Noten wie viel Geld du bekommst. Und dann natürlich auch noch der Ausbildungsbereich.



Geschrieben von jellyPUNK am 02.07.2005 um 11:53:

 

nein, du kriegst acuh schüler bafög, wenn du normal auf dem gym. bist. da brauchste aber diverse voraussetzungen, die ich leider nicht kenne!



Geschrieben von Glen am 02.07.2005 um 12:00:

 

BAfög hat auch glaube ich nichts mit deinen Noten zu tun. Eher mit dem Einkommen deiner Eltern und wie viele Menschen in deinem Haushalt leben, etc.
Wenn ich mich nicht ganz irre...



Geschrieben von rude am 02.07.2005 um 12:03:

 

Zitat:
Original von Glen
BAfög hat auch glaube ich nichts mit deinen Noten zu tun. Eher mit dem Einkommen deiner Eltern und wie viele Menschen in deinem Haushalt leben, etc.
Wenn ich mich nicht ganz irre...
DOch, natürlich hat das was mit deinen Noten zu tun. Zumindestens in einer schulischen Ausbildung.



Geschrieben von blub am 02.07.2005 um 12:15:

 

Zitat:
Original von rude
Zitat:
Original von Glen
BAfög hat auch glaube ich nichts mit deinen Noten zu tun. Eher mit dem Einkommen deiner Eltern und wie viele Menschen in deinem Haushalt leben, etc.
Wenn ich mich nicht ganz irre...
DOch, natürlich hat das was mit deinen Noten zu tun. Zumindestens in einer schulischen Ausbildung.

bafög hat doch nichts damit zu tun die besten zu fördern, das sind stipendien oder sowas. bafög is meineswissens für die leute da, die sich halt ohne diese unterstützung keine ausbildung leisten können (also ne wohnung, wenn man ausziehen muss oder so), und das für alle und nich nur für die besten. hab ich noch nie gehört.
zum thema: wie das mit schüler bafög is kann ich leider auch nich sagen, find das schon kompliziert genug...



Geschrieben von Rockstreberin am 02.07.2005 um 12:53:

 

Hier mal ein Auszug aus den BAföG Regelungen:

Zitat:
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
a) Ist ihre Ausbildung förderungsfähig?
b) Erfüllen sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
c) Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten oder Eltern gedeckt?

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real-, und Gesamtschulen, Gymnasien) ab der 10. Klasse.
Schülerinnen und Schüler, die die genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z.B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist,
2. sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
3. sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförederung sind grundsätzlich die deutsche Stattsabgehörihkeit, Eignung und ein bestimmtes Alter.
Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet.
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistung des Auszubildenen erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im Allgemeinen angenommen, solange der Auszubildene die Ausbildungstätte besucht.
Schüler und Schülerinnen können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für diesie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.


Ich hoffe es hilft


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