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Geschrieben von frog280 am 23.08.2007 um 12:38:

 

da musst dir keine sorgen machen, des ist zeitlich garnicht möglich



Geschrieben von J03 am 17.10.2007 um 17:03:

 

Hi,

mir ist gerade aufgefallen, dass auf meinem Ticket(Freiburg, 23.11) ziemlich weit unten in der Mitte steht:

Kinder unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Ich denke das heißt sobald man 14 ist kann man alleine hingehen. Somit wäre das Thema also für alle 14 und 15 jährigen(z.B. für mich großes Grinsen ) geklärt.

Hoffe, auch wenn der Eintrag etwas spät kommt euch geholfen zu haben. cool



Geschrieben von Miichelle* am 26.10.2007 um 17:25:

 

Naja, vor fast jedem Konzert/jeder Tour wird bekannt gegeben , dass man erst ab 16 dahin darf .
Die unter 16 jährigen , müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten dahin .

Die wollen da sicher nur keinen Kindergarten haben xD

Ich wurde auch noch nie kontrolliert oder so .


Edit:
Ab 14? ô.o



Geschrieben von wildgirlallein am 26.10.2007 um 19:23:

 

Zitat:
Original von Miichelle*
Die wollen da sicher nur keinen Kindergarten haben xD


Kann ich gut verstehen. Ich gehör zwar auch noch zu der jüngeren Generation, aber ich hab auf so nem Konzert auch keine Lust auf kreischende, hysterische und reihenweise in ohnmacht fallenden Teene Fans, die sich dann auch noch beschwern, wenn se a bissi angepogt werden....

Also meiner Meinung nach, sollte man sich da nicht so viele Sorgen machen. Ich mein, wenn man so die Konzertberichte sieht im Fernsehn (ich sag jetzt mal Tokio Hotel...) sieht man da auch lauter junge Fans und die scheinen ja auch ohne Probleme rein zu kommen...auch wenn TH keinen Falls mit DÄ zu vergleichen ist *schäm*.
Geh einfach hin, hab spaß und macht dir nicht so viele Gedanken - das macht die ganze Vorfreude kaputt.



Geschrieben von Bernd-das-Brot am 26.10.2007 um 20:04:

 

Zitat:
Original von J03

Ich denke das heißt sobald man 14 ist kann man alleine hingehen. Somit wäre das Thema also für alle 14 und 15 jährigen(z.B. für mich großes Grinsen ) geklärt.



Du kannst alleine hingehen, allerdings mußt du um 22:00 Uhr verschwinden. Zumindest theoretisch nach dem Jugendschutzgesetz Augenzwinkern



Geschrieben von Vinchristin am 28.10.2007 um 13:05:

 

Wenn ich das hier lese, wird mir mal wieder bewußt, wie alt ich eigentlich bin.... 15 Jahre... das ist mehr als die Hälfte meines Lebens her! großes Grinsen


Auch wenn ich die Jugendschutzbestimmungen was die Zeiten für's Weggehen betreffen schon für sinnvoll halte, denke ich, daß es kaum machbar sein wird, bei allen die Ausweise zu kontrollieren.



Geschrieben von HumbaHumba am 28.10.2007 um 13:13:

 

weiß nicht, obs schon genannt wurde, hab jetzt auch keine Zeit, um nachzuschauen, aber wenn du ne schriftl. Einverständniserklärung deiner Eltern dabei hast, dürfte doch nix passieren, oder?

Edit: grad seh ich dass im Beitrag #2 die Erklärung schon erwähnt wurde, sorry. aber ich denke, da brauchst du dir keine Sorgen machen, die kontrollieren dit eh nicht...



Geschrieben von Sebo am 28.10.2007 um 13:13:

 

Ich geh seit ich 13 bin alleine auf Konzerte und hatte bis jetz noch nie irgendwelche Probleme reinzukommen.



Geschrieben von Bernd-das-Brot am 28.10.2007 um 14:05:

 

Zitat:
Original von HumbaHumba
weiß nicht, obs schon genannt wurde, hab jetzt auch keine Zeit, um nachzuschauen, aber wenn du ne schriftl. Einverständniserklärung deiner Eltern dabei hast, dürfte doch nix passieren, oder?


Ich habe gerade nochmal nachgelesen. Personen unter 16 Jahren dürfen theoretisch garnicht alleine auf das Konzert. So steht es im Gesetz, und das gilt vollkommen unabhängig von der Einverständniserklärung der Eltern. Mit anderen Worten: mit einer Einverständniserklärung kannst du dir genauso gut den Hintern abwischen großes Grinsen Außerdem könnte so eine Einverständniserklärung ja von jedem dahergelaufenen Idioten ausgestellt worden sein. Das kann doch kein Mensch kontrolliern.

Zitat:
Original von §5 Jugendschutzgesetz
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.



Geschrieben von Rincewind am 01.11.2007 um 02:29:

 

Konzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen im Sinne von §5JuSchG.
Es gibt für Konzerte keine Altersbeschränkung, sofern diese nicht explizit von der zuständigen Behörde für das jeweilige Konzert angeordnet wurde.
Wie lange ihr da bleiben dürft entscheiden eure Eltern. Es gibt gesetzlich keine Richtlinien, abgesehen davon, dass sich die Eltern natürlich an ihre Sorgfaltspflicht halten müssen. Aber auch mit 10 Jahren ist es rechtlich kein Problem auf ein Konzert zu gehen.



Geschrieben von HumbaHumba am 01.11.2007 um 12:20:

 

Zitat:
Original von Bernd-das-Brot

Zitat:
Original von §5 Jugendschutzgesetz
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.


wenn man aber jetzt eine bekannte Person, die über 18 ist, mitnimmt, und einen Zettel der Eltern dabei hat, dass ebendiese Person die Aufsichtspflicht hat, dürfte nix schiefgehn, oder?

naja. aber wie eig. alle hier schreiben: es wird kein Problem sein, wenn man 15 JAhren auf ein Ärztekonzert geht großes Grinsen



Geschrieben von Bernd-das-Brot am 01.11.2007 um 13:12:

 

Zitat:
Original von Rincewind
Konzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen im Sinne von §5JuSchG.
Es gibt für Konzerte keine Altersbeschränkung, sofern diese nicht explizit von der zuständigen Behörde für das jeweilige Konzert angeordnet wurde.
Wie lange ihr da bleiben dürft entscheiden eure Eltern. Es gibt gesetzlich keine Richtlinien, abgesehen davon, dass sich die Eltern natürlich an ihre Sorgfaltspflicht halten müssen. Aber auch mit 10 Jahren ist es rechtlich kein Problem auf ein Konzert zu gehen.


Stimmt, du hast Recht. Es kommt hier auf die Definition des Begriffes "Tanzveranstaltung" an. Die geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, Da war ich falsch informiert. Die aktuelle Rechtsprechung lautet so:

Zitat:
Die Tanzveranstaltung ist eindeutig als Disco definiert. Somit sind Konzerte keine Tanzveranstaltung - diese sind aber nicht speziell definiert. Das JuSchG greift also nicht – es greift eben erst dann wenn § 7 (Gefährdung) ausgeht. Somit gelten die Altersgrenzen im Gesetz der Definition des Jugendlichen. Hier heißt es, dass es ein Jugendlicher ab 14 Jahren ist. Also unter 14 Jahren ist es ein Kind. Hier muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein – ab 14 Jahren bis 24 Uhr nicht (außer in Kneipen, Discos, Bars, Spielsalons und all diesen Sachen die im JuSchG geregelt sind)"



Geschrieben von muchtoocrazy am 01.11.2007 um 14:13:

 

Aber ein Konzert geht doch länger als bis 24 Uhr verwirrt



Geschrieben von Bernd-das-Brot am 01.11.2007 um 14:44:

 

Also ich war noch auf keinem Konzert, das über Mitternacht hinausging.



Geschrieben von HumbaHumba am 01.11.2007 um 15:40:

 

Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Also ich war noch auf keinem Konzert, das über Mitternacht hinausging.


doch - Ärzte statt Böller:D



Geschrieben von Bernd-das-Brot am 01.11.2007 um 16:21:

 

Zitat:
Original von HumbaHumba
Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Also ich war noch auf keinem Konzert, das über Mitternacht hinausging.


doch - Ärzte statt Böller:D


Da war ich aber nicht und das kann man wohl kaum als Maßstab heranziehen großes Grinsen



Geschrieben von HumbaHumba am 01.11.2007 um 17:15:

 

Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Zitat:
Original von HumbaHumba
Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Also ich war noch auf keinem Konzert, das über Mitternacht hinausging.


doch - Ärzte statt Böller:D


Da war ich aber nicht und das kann man wohl kaum als Maßstab heranziehen großes Grinsen


das stimmt allerdings dass ÄsB kein Maßstab ist... großes Grinsen aber jetzt macht mal nicht so ein Theater hier - mit 15 auf das Konzert zu gehen, und dort auch zu bleiben ist kein Problem...



Geschrieben von wildgirlallein am 01.11.2007 um 17:40:

 

stimmt...
...wäre ja super toll wenn dann nach 22 Uhr auf einmal die Security (hab ich das richtig geschrieben ? großes Grinsen ) durchs Publikum geht und alle unter 16 raus zieht...wäre dann ein bisschen leerer danach ^^



Geschrieben von emigrate am 03.11.2007 um 10:39:

  RE: unter 16

Zitat:
Original von mrs_incredible
Hey,
es gab hier zwar schon mehr solche fragen aba die antworten waren nie so eindeutig;ich will mit 2 freundinnen eben aufs konzert nach stuttgart,wir sind alle 15, kommen wir da jetzt (mit so ner tollen einverständniserklärung) rein oder nicht?? weil die werden da ja wohl kaum ne ausweiskontrolle machen^^ ich war zwar mit 14 ma aufm avril lavigne konzert und auch ma auf nem kipi konzert,aba des eine mal mit meiner tante und des andre mal war des konzert ja vor zwölf aus...??
Weil ne karte aufen und dann net reinkommen is au ma scheiße...

wär echt lieb wenn jmd antworten würd (der vll auch ahnung davon hat)

Klar kommst du da rein. Sagt ja auch niemand was wenn du ins Theater gehst (nur so als Beispiel) und das dauert bis 01:00 Uhr. Da kommt ja niemand und fragt "Bist du denn schon ____ Jahre alt"



Geschrieben von Metzi am 03.11.2007 um 13:04:

 

Ihr habt Sorgen....

ich war bei meinem ersten DÄ-Konzert vor fast 10 Jahren grade 12 Jahre alt und hab vorher nicht mal dran gedacht, dass es Probleme geben könnte beim Einlass. Und siehe da, es gab auch keine geschockt


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