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Schweigepflicht??? |
*bella*
Banane
Dabei seit: 10.05.2004
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also leute, ich hab da mal ne frage an euch!!
wenn ein sexualtäter (der z.B 2 kleine kinder missbraucht hat) seine strafe rechtmässig abgesessen hat, und der sich ein neues leben aufbaun kann/darf bzw in sein 'altes' zurück darf, wenn dieser nun eine frau kennenlernt, die zwei kleine kinder hat und diese 4 personen leben zusammen in einem haus!!
und dieser täter hat einen psychobetreuer,
-wusste kein besseres wort dafür-
der natürlich weiß warum er gesessen hat und so, das dieser psychobetreuer der frau nicht sagen darf, das der mann im gefängnis war und warum!!!
ok...gut würde er es ihr sagen, würde er damit die beziehung topedieren, weil keine frau mit ihren kindern mit so einem mann zusammen leben will.
aber, ich finde es trotzdem nicht korrekt das man dieser frau vorenthalten MUSS das der mann nen sexualtäter ist, sonst würde man sich strafbar machen.
und ich kanns nicht so wirklich verstehen warum!!
das wolt ich halt von euch wissen wenn ihr das wisst und was ihr davon haltet!!
__________________ I find it very, very easy to be true.
I find myself alone when each day is through.
Yes, I'll admit I'm a fool for you.
Because you're mine, I walk the line.
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30.12.2004 19:24 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von *bella*
Ich finde es trotzdem nicht korrekt das man dieser frau vorenthalten MUSS das der mann nen sexualtäter ist, sonst würde man sich strafbar machen. |
Wen meinst Du mit "man" ?
Den Betreuer oder jeden anderen, der um die Vergangenheit des Mannes weiß ?
Es gibt hier generell keine Schweigepflicht. Inwieweit der Betreuer an eine eventuelle ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, weiß ich nicht.
Für jeden anderen gibt es aber keine Pflicht zum Schweigen.
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30.12.2004 19:38 |
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knuble
René
Dabei seit: 17.07.2004
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Sexualstraftäter werden IDR nciht aus dem Strafvollzug entlassen ohne dass geprüft wird ob die gefahr besteht dass sich ihre Tat wiederholt...
Und einer frau zu erklären warum man in den letzten 15 jahren wie vom erdboden verschluckt war dürfte auch schwer werden.
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30.12.2004 20:14 |
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*bella*
Banane
Dabei seit: 10.05.2004
Themenstarter
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Zitat: |
Original von Elton
Wen meinst Du mit "man" ?
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mit 'man' mein ich den jenigen der es ihr sagen würde, sei es ich, du oder sonst wer.
__________________ I find it very, very easy to be true.
I find myself alone when each day is through.
Yes, I'll admit I'm a fool for you.
Because you're mine, I walk the line.
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30.12.2004 20:14 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von *bella*
Zitat: |
Original von Elton
Wen meinst Du mit "man" ?
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mit 'man' mein ich den jenigen der es ihr sagen würde, sei es ich, du oder sonst wer. |
Es gibt hier aber keine Schweigepflicht. Wie kommst Du darauf
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30.12.2004 20:22 |
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Krümel
Elke
Dabei seit: 02.06.2004
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der psychologe der ihn betreut, darf nichts sagen, da ärzte und so an schweigepflicht gebunden sind. jeder andere mensch darf das sagen, ich mein die unterstehen ja nichts.
die haben schweigepflicht, weil du sachen, die dir an anderer anvertraut nicht weiterquatschen darfst, weil es ihnen schaden kann. die menschen müssen ja selbst entscheiden können inwiefern sie alles erzählen wollen.
klar bei so einem fall wüsste ichs als frau auch gerne, aber wenn der mann es nicht selbst zugibt, finde ich eh, dass er feige ist. wenn ichs dann rausfinden würde, wär eh aus.
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Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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30.12.2004 20:39 |
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ameise
Biergourmet
Dabei seit: 19.10.2003
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schweigepflicht haben nur anwälte, ärzte und einige andere bei denen es zum beruf gehört, jeder andere - otto normalbürger - darf natürlich alles erzählen was er weiß... die schweigepflicht gilt auch nur für die personen die man betreut, d. h. ich darf zwar niemandem erzählen wer bei mir im op heute woran operiert worden ist, aber wenn mir meine mutter erzählt daß hans einen gallenstein hat darf ich das natürlich jedem erzählen den es interessiert...
Zitat: |
Original von knuble
Sexualstraftäter werden IDR nciht aus dem Strafvollzug entlassen ohne dass geprüft wird ob die gefahr besteht dass sich ihre Tat wiederholt... |
glaubst du an den weihnachtsmann?
__________________ ich trete mir die füße ab bevor ich mutti trete
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30.12.2004 21:48 |
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und auch wenns nich zum thema passt, gibt es auch zig beispiele, die blegen, dass die menschen dann wieder normal in die geselschaft integriert wurden und eben nich rückfällig geworden sind.
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31.12.2004 14:19 |
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Zitat: |
Original von knuble
Sexualstraftäter werden IDR nciht aus dem Strafvollzug entlassen ohne dass geprüft wird ob die gefahr besteht dass sich ihre Tat wiederholt...
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Und wie willst du das bitte genau prüfen?
Die ganzen Kinderfi**er gehören auf den Stuhl, oder lebenslang weggesperrt,
weil man solche perversen Gedanken nicht einfach aus jemandem rauskriegt!
Erwische ich so einen auf frischer Tat stirbt der im stehen....
__________________ Und die Nachbarn da...das sind die SKINHEADS!!
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31.12.2004 21:38 |
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gut, hätten wir auch genügend hass und sinnlose scheiße gepredigt, was alles nich zum thema passt.
kommen wir also wieder zurück zum topic!
meiner meinung nach is es ok, dass die schweigepflicht auch bei sowas ni aufgehoben wird - derjenige sollte selbst den arsch in der hose haben, sowas zu sagen. und ich denke, dass viele frauen schon merken, wenn jmd. so ne geschichte hat.
ich kann desweiteren der aussage nur zu stimmen, dass es cshwer is x jahre seines lebens "tot" zu schweigen.
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01.01.2005 18:07 |
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cooline
FDJ Punk
Dabei seit: 30.09.2003
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schweigepflich is schweigepflicht, die person darf es nur mit zustimmung des betroffenem sagen.
aber ich finde er müsste es ihr selber sagen, schließlich sollte man so etwas wichtiges nich verheimlichen
er müsste ihr dann irgendwie klar machen, dass er seine lektion gelernt hat und er ein neuer mensch, is in der hoffnung sie bleibt bei ihm.
__________________ 22.06.04 in Leipzig
06.08.04 in Dresden
07.08.04 in Dresden
Ich bin nur ein Opfer des Kapitalismus!!!!
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01.01.2005 18:41 |
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