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Zum Ende der Seite springen Gedächtnisprotokoll des Notarztes, welcher den in Bremen gestorbenen Drogendealer untersucht hat
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jellyPUNK jellyPUNK ist männlich
René


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Gedächtnisprotokoll des Notarztes, welcher den in Bremen gestorbenen Drogendealer untersucht hat Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

auf der seite der grünen gibt es das gedächtnisprotokoll des notarztes, welcher die ersten behandlungen an dem später gestorbenen unternommen hat:

Zitat:
Gedächtnisprotokoll des hinzugezogenen Notarztes zu den Ereignissen während des Einsatzes am 27.12. 2004 um etwa 2 Uhr morgens auf dem Polizeirevier Vahr

Gegen Zwei Uhr wurden wir, also das NEF 30-82-1, alarmiert. Die Einsatzmeldung lautete: Person geht es schlecht im Polizeirevier Vahr. Wir trafen am Polizeirevier ein und fuhren zum "Polizeigewahrsam", da dort der RTW vor der Tür stand, Hier wurden wir von einem Polizisten in Uniform in einen Raum gebracht, wo sich der "Patient" befand.
Es handelte sich um einen Schwarzafrikaner (aus Sierra Leone) der auf einer Untersuchungsliege lag. Es befanden sich neben der RTW-Besatzung noch drei Personen im Raum; zwei Polizeibeamte in schwarzen Lederjacken, bewaffnet, mit Plastikschürzen bekleidet und eine Zivilperson, hierbei handelte es sich um einen Arzt vom medizinischen Beweissicherungsdienst, ebenfalls mit Plastikschürze bekleidet. Alle trugen Latexhandschuhe.
Der Kollege trug mir vor, er habe sich damit beschäftigt bei dem Mann Kokain-Päckchen aus dem Magen zu bergen. Ein kleines etwa haselnussgroßes mit grüner Plastikfolie ummanteltes Paket hatte er bereits geborgen. Er habe die Vitalfunktionen des Mannes dabei mittels eines Gerätes überwacht, welches den Blutdruck misst und die Sauerstoffsättigung erfasst. Diese sei bedenklich abgefallen, da habe er den Notarzt gerufen.
Inzwischen war aber die RTW-Besatzung angekommen und hatte ihren Monitor mitgebracht, dieser habe völlig normale Vitalparameterwerte angezeigt und man müsse davon ausgehen, dass es sich lediglich um eine Fehlfunktion seines Sättigungsmessgerätes handelt. Der Mann lag ohne sich zu äußern an den Füßen mit Kabelbindern gefesselt da. Die linke Hand war mit einer Handschelle an der Untersuchungsliege fixiert. Der Mann wirkte sehr erschöpft. Der Kollege versicherte, er habe da Erfahrung, dieses Klientel würde immer so tun als seinen sie bewusstlos um ein Ende der Maßnahmen zu erreichen. Der Mann lag zu diesem Zeitpunkt flach auf dem Rücken. Der Kollege hatte versucht, dem Mann eine Venenverweilkanüle anzulegen, diese war aber wohl bei der vorhergehenden Ring mit dem Mann wieder herausgerutscht. Ein Rettungsassistent vom RTW hat dann eine neue Venenverweilkanüle am linken Unterarm des Mannes gelegt.
Ich habe mich daraufhin davon überzeugt, dass das Messgerät des RTWs glaubhafte Werte liefert, diese ausgedruckt (Uhrzeit auf dem Ausdruck 2:06 Uhr) und wollte mich verabschieden, da meine Tätigkeit hier nicht erforderlich sei.
Der Kollege bat uns doch noch so lange vor Ort zu bleiben, bis er mit seiner Maßnahme fertig sei. Er müsse noch eine Magenspülung zur Bergung weiterer Kokain-Päckchen durchführen und sein Überwachungsgerät funktioniere ja nicht einwandfrei. Ich setzte mich daraufhin an den im Zimmer vorhandenen Schreibtisch und wartete den weiteren Verlauf ab.
Dar Kollege führte dann seine Maßnahme weiter durch. Er wurde hierbei von den beiden Polizeibeamten unterstützt. Die Rettungsassistenten von dem RTW haben im weiteren Verlauf insofern bei der Maßnahme mitgewirkt, als sie sich bemühten, die bei der Maßnahme entstehenden Wasserlachen am Fußboden und an dem Mann zu verhindern bzw. aufzuwischen. Dies war d notwendig, da nur so eine Aufrechterhaltung der Überwachung wenigstens zeitweise möglich war.
Der Kollege legte dem Mann eine Magensonde und befüllte diese mittels einer sehr großen (100 bis 200 ml) Spritze mit Leitungswasser. Er füllte drei oder vier Spritzen hinein und ich erkundigte mich, ob er das Wasser auch wieder ablassen wolle. Er antwortete, er werde den Magen so weit mit Wasser befüllen, bis der Patient erbricht. Sowohl der Kollege wie auch die beiden Polizeibeamten vermittelten den Eindruck als sei dies ein absolut übliches Standardvorgehen.
Der Mann wehrte sich gegen das Einführen der Magensonde durch Hin- und Herdrehen des Kopfes. Dieser wurde ihm von einem Polizeibeamten festgehalten während der andere den linken Arm festhielt, der nicht mehr mit der Handschelle fixiert war, da der Mann jetzt wieder in eine aufrechte, sitzende Position gebracht worden war. Dennoch rutschte die Magensonde einige Male heraus und musste von dem Kollegen vom medizinischen Beweissicherungsdienst erneut platziert werden.
Mehrfach erbracht der Mann schließlich Wasser, wobei der Polizeibeamte, der den Kopf hielt berichtete, das der Mann die Zähne bewusst zusammenhält um das Wasser zu filtern und so die Entdeckung der Kokain-Päckchen zu erschweren. Hatte der Mann erbrochen wurde die Magensonde danach wieder gelegt und der Magen mit Wasser befüllt bis erneut Erbrechen auftrat. So gelang es dem Kollegen vom Beweissicherungsdienst insgesamt drei weitere Päckchen (geschätzter Wert lt. anwesender Polizisten 20 € pro Päckchen) zu bergen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jellyPUNK: 13.01.2005 21:40.

13.01.2005 21:39 jellyPUNK ist offline Homepage von jellyPUNK Beiträge von jellyPUNK suchen Nehmen Sie jellyPUNK in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie jellyPUNK in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von jellyPUNK anzeigen
jellyPUNK jellyPUNK ist männlich
René


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Themenstarter Thema begonnen von jellyPUNK
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Zitat:
Einmal versuchte der Kollege auch mit der Rückseite (also der stumpfen Seite) einer Pinzette durch Manipulation im Rachen das Erbrechen zu provozieren. Ein Rettungsassistent holte ihm aus dem RTW hierzu einige Holzspatel.
Nach etwa 20 Minuten wirkte der Mann sehr matt und einem der Polizisten fiel auf, das er nur noch sehr flach, fast gar nicht mehr atmete. Hierauf veranlasste ich die Neuanlage der EKG-Elektroden, welche wegen der großen Wassermengen, die der Mann erbrochen hatte, nicht mehr klebten. Hierbei fiel auch auf, dass der Sauerstoffsensor der auf dem Finger des Mannes befestigt war, während der Magenspülung zerbrochen war. Der Rettungsassistent des NEF holte einen neuen Sensor aus dem NEF. Inzwischen klebte das EKG und zeigte eine ausgeprägte Sinusbradykardie (Zeit auf dem Ausdruck 2:36 Uhr).
Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Betreuung des Patienten übernommen und einen Rettungsassistenten veranlasst Atropin aufzuziehen. Ich habe 0,5 mg Atropin intravenös verabreicht Dies hatte keinen unmittelbaren Effekt, das EKG verschlechterte sich eher in dem Sinne, das nun keine p-Wellen mehr erkennbar waren und die Bradykardie sich verstärkte. Die inzwischen wieder gemessene Sauerstoffsättigung lag bei 30%. War ich bis zu diesem Zeitpunkt noch von einer vagalen Reaktion auf die Manipulationen zuvor ausgegangen, war mir jetzt unmittelbar klar dass hier eine hypoxische Reaktion des Herzens vorlag. Die Kontrolle der Pupillen ergab maximal weite lichtstarre Pupillen und der Patient entwickelte eine Asystolie. Ein Rettungsassistent der RTW-Besatzung begann mit der Herzdruckmassage, ich versuchte eine Beutelbeatmung, jedoch stand der Mund des Patienten voller Wasser. Inzwischen hatte der Patient 0,5 mg Suprarenin intravenös erhalten, ebenfalls ohne erkennbaren Effekt auf die Herzleistung. Einzig die zügige
Wiederherstellung der Sauerstoffversorgung über die Lunge konnte jetzt helfen. Hierzu musste der Patient intubiert werden. Diese Maßnahme gelang mir jedoch erst nach relativ langer Zeit, da aus dem Ösophagus (Speiseröhre) und der Trachea (Luftröhre) Unmengen an Wasser den Rachen immer wieder füllten. Die mobile Absaugung war hier völlig überfordert, eine stationäre Absauganlage gab es in dem Raum nicht. Darüber hinaus war die Lampe des Laryngoskops nicht einwandfrei funktionsfähig, es musste ein zweites aus dem NEF besorgt werden. Der Patient erhielt nochmals 0,5 mg Suprarenin und 1 mg Atropin intravenös ohne Effekt. Während der gesamten Zeit ab etwa 2:38 wurde eine Herzdruckmassage durchgeführt lediglich unterbrochen während meiner Versuche den Patienten zu intubieren. Dies gelang erst im dritten Anlauf. Nachdem der Patient intubiert und endotracheal abgesaugt war, also die Sauerstoffversorgung wieder gewährleistet war, entwickelte sich sofort ein tastbar Puls und der Kreislauf war dann ohne weitere Maßnahmen stabil. Ich legte dann erneut eine Magensonde über die noch schätzungsweise 1 bis 2 Liter Wasser auf den Fußboden abliefen. Auf mein Bitten wurde Zellstoff auf den Boden gelegt um das Wasser aufzusaugen. Gegen 03:05 Uhr Abtransport des Patienten ins Krankenhaus St. Joseph-Stift. Hier waren in den Sekretbeutel an der Magensonde nochmals etwa 500 ml Wasser abgelaufen. Die weitere Versorgung wurde auf der internistischen Intensivstation des Hauses vorgenommen. Bei Übergabe hatte der Patient immer noch weite, lichtstarre Pupillen, ein Zeichen für einen schweren Hirnschaden durch Sauerstoffmangel. Ein erster Hustenreflex zeigte sich während der Anlage eines ZVK durch den dienst habenden Internisten.
Am 31.12 habe ich mich nach dem Befinden des Patienten erkundigt und erfahren, dass dieser wahrscheinlich Hirntod sei.
Noch einmal zusammengefasst muss ich feststellen, dass der Patient einen erheblichen wahrscheinlich zum Tode führenden Hirnschaden erlitten hat aufgrund eines Sauerstoffmangels, der entstanden ist durch das in die Lunge eingedrungene Wasser bei einer "Magenspülung" zur Sicherung von Beweismitteln. Dementsprechend habe ich als Diagnose auf meinem Notarztprotokoll "Ertrinken" angegeben.

Es ergeben sich für mich im Nachhinein einige Fragen:

Durfte diese Art der "Magenspülung" angewendet werden? Ich habe noch nie von so einer Vorgehensweise gehört.
Wenn diese Vorgehensweise üblich ist, durfte sie unter den beschriebenen Bedingungen durchgeführt werden? Konnte der vor Ort tätige Arzt die Komplikationen (mit den ihm dort zur Verfügung stehenden Mitteln) beherrschen?
Wurde die Maßnahme mit der notwendigen Vorsicht und Sorgfalt durchgeführt? Lagekontrolle der Magensonde? Bilanzierung der Ein- und Ausfuhr des Wassers?
Stand die Maßnahme in irgendeinem Verhältnis zum gewünschten Ziel?

Bremen, 31. Dezember 2004

Quelle


ich hab den anderen thread weder hier noch im politik oder im hate gefunden, sodass ich einen neuen aufmache - sollte ich ihn übersehen, bitte diesen schließen bzw. das protokoll dahin verschieben! Danke!
13.01.2005 21:40 jellyPUNK ist offline Homepage von jellyPUNK Beiträge von jellyPUNK suchen Nehmen Sie jellyPUNK in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie jellyPUNK in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von jellyPUNK anzeigen
vania vania ist weiblich
FDJ Punk


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böse HERBE! Einfach nur HERBE!!! Sowas kann man doch ncith machen! Das ist doch gegen die Menschenrechte,oder!? böse

__________________
Ich hab geträumt, der Krieg wär vorbei,
du warst hier, und wir war'n frei
und die Morgensonne schien.
Alle Türen war'n offen, die Gefängnisse leer.
Es gab keine Waffen und keine Kriege mehr.
Das war das Paradies!
*geklaut*
14.01.2005 20:55 vania ist offline Beiträge von vania suchen Nehmen Sie vania in Ihre Freundesliste auf
Elton Elton ist männlich
René


Dabei seit: 08.03.2004

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Zitat:
Original von vania
böse HERBE! Einfach nur HERBE!!! Sowas kann man doch ncith machen! Das ist doch gegen die Menschenrechte,oder!? böse


Natürlich kann man das machen. Man muß es sogar zur Beweismittelsicherung machen.
Das Ganze ist ein körperlicher Eingriff nach § 81a StPO der von Ärzten durchgeführt wurde.

Jede ärztliche Behandlung und jeder medizinische Eingriff birgt gewisse Risiken. Auch Ärztepfusch kommt ja leider immer wieder vor.
Der Intensivdealer hat aber auch alles in seiner Macht stehende getan, um den Eingriff für sich so risikoreich und gefährlich wie nur irgend möglich zu gestalten und das mit dem Ergebnis, daß es zu Komplikationen gekommen ist, die sich der Dealer selber zu zu schreiben hat.
Mal abgesehen davon hat ihn niemand gezwungen, seine Crack-Kügelchen zu verschlucken.
14.01.2005 21:19 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
stulleee
unregistriert
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Ich finde das ne richtige Sauerei!Wenn sie schon eine Magenspülung machen, welche sicherlich nicht zu den standard methoden oder gar ganz und gar legalen methoden der polizei gehört,dann bitte so das der Mann nicht in ernste gefahr gebracht wird!und dieser spruch von dem polizisten das sich "die immer ohnmächtig stellen würden" finde ich absolut krank!Und noch besser ist ja das dem Arzt der Polizei 3 weitere Polizisten geholfen haben die sicherlich keine ausreichende erfahrung haben!Das ist so als ob man sich von nem gemüsehändler der keine ahnung von tatoos hat und nicht zeichnen kann n tatoo stechn lassn würde:Wahnsinnig!
14.01.2005 21:19
Elton Elton ist männlich
René


Dabei seit: 08.03.2004

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Zitat:
Original von stulleee
Ich finde das ne richtige Sauerei!Wenn sie schon eine Magenspülung machen, welche sicherlich nicht zu den standard methoden oder gar ganz und gar legalen methoden der polizei gehört.



Zitat:
Original Rechtsvorschrift
Der körperliche Eingriff wird in der Praxis stets auf der Grundlage des § 81 a der Strafprozessordnung (StPO) von einem Richter oder, bei Gefahr in Verzug, von einem Staatsanwalt angeordnet. Die Strafverfolgungsbehörden bezwecken damit die Beweissicherung und wollen auf diesem Wege eine Verurteilung im späteren Strafprozess fördern.


Diese "Methode" ist legal

Zitat:
Original Rechtsvorschrift
Der § 81a StPO ermächtigt zu körperlichen Untersuchungen und Eingriffen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Danach darf die körperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind, wobei zu diesem Zweck körperliche Eingriffe auch ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig sind, wenn sie von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden und kein Nachteil für die Gesundheit des Beschuldigten zu befürchten ist.


Man darf davon ausgehen, daß die Mediziner nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind und sie nicht davon ausgehen mußten, daß dem Dealer ein gesundheitlicher Nachteil entstehen würde.


Zitat:
Original von stulleee
Dieser spruch von dem polizisten das sich "die immer ohnmächtig stellen würden" finde ich absolut krank!


Häufig stimmt das auch.

Edit:
Außerdem kam dieser Spruch von dem Amtsarzt, und nicht von einem der Polizisten !


Zitat:
Original von stulleee
Und noch besser ist ja das dem Arzt der Polizei 3 weitere Polizisten geholfen haben die sicherlich keine ausreichende erfahrung haben!Das ist so als ob man sich von nem gemüsehändler der keine ahnung von tatoos hat und nicht zeichnen kann n tatoo stechn lassn würde:Wahnsinnig!


Die Polizisten haben den Dealer lediglich fixiert, die Eingriffe selber wurden von den Medizinern vorgenommen. Die Anzahl der Beamten war sicherlich erforderlich.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 14.01.2005 22:33.

14.01.2005 21:36 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Elton
Diese "Methode" ist legal

[...]

Man darf davon ausgehen, daß die Mediziner nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind und sie nicht davon ausgehen mußten, daß dem Dealer ein gesundheitlicher Nachteil entstehen würde.


Nur weil es nach dem Gesetz ist, heißt es nicht, dass es moralisch ungerecht war, insbesondere da eine solche Maßnahme nicht im Verhältnis dazu steht Beweismittel in Höhe von ca. 80€ zu bergen.
Zu deiner zweiten Aussage: Erinnerst du dich an den Text, den ich mal gepostet hab:

"[...]
Es gab nur richtig oder falsch
und wer was falsches tut, ist schlecht
die Schlechten kriegen ihre Strafe,
alle andern sind im Recht

Doch was ist richtig, was ist falsch
du dachtest alles wäre klar
und du hast viel zu spät gemerkt,
daß es nur eine Lüge war.
[...]"

Deine Aussage unterstellt einfach, dass alles nach "Recht und Ordnung" abgelaufen ist, womöglich nur, weil es Polizisten waren. Nach der Schilderung des Notarztes bestehen aber erhebliche Zweifel daran und diese kann ich nur bekräftigen...

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14.01.2005 22:31 Zombiespediteur ist offline Homepage von Zombiespediteur Beiträge von Zombiespediteur suchen Nehmen Sie Zombiespediteur in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Zombiespediteur: Keine Macht für niemand YIM-Name von Zombiespediteur: Scheiß M$ Windows MSN Passport-Profil von Zombiespediteur anzeigen
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Mal ne ganz dumme Frage:

Ist es nicht eigentlich Logisch dass der Mann irgendwann "vollläuft" mit Wasser wenn man ihn auf den rücken legt? Soweit ich das sehen kann hat man dem wasser was er durch erbrechen nicht rausgebracht hat keine möglichkeit gegeben abzulaufen. Durch bspweise extremes Kopffixieren. Hier sehe ich schon eine Fahrlässigkeit der Polizei, wobei natürlich diese Art von Methode nötig ist um das kokain aus dem körper zu bekommen..(aber wer das schon schluckt hat meisstens nichts zu verlieren - wenn son ding platzt hat der auch das letzte mal irgendwas geschluckt...)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von knuble: 14.01.2005 22:37.

14.01.2005 22:37 knuble ist offline E-Mail an knuble senden Beiträge von knuble suchen Nehmen Sie knuble in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie knuble in Ihre Kontaktliste ein
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Zitat:
Original von Elton
Diese "Methode" ist legal


Dazu gilt noch zu ergänzen ein Auszug aus der Seite der Grünen:

Zitat:
Pressemitteilung der Grünen

[...]
Außerdem hat der Senator in arroganter Art und Weise versucht den Eindruck zu erwecken, der Tote sei selbst schuld an seinem Schicksal." Als skandalös bezeichnet Güldner die Äußerung Röwekamps, wonach vermeidliche Drogendealer mit körperlichen Nachteilen beim Brechmitteleinsatz rechnen müssen: "Damit widerspricht ein amtierender Innensenator der geltenden Strafprozessordnung. Als oberster Chef der Polizei und gelernter Jurist sollte Herr Röwekamp wissen, dass körperliche Eingriffe ohne Einwilligung der Beschuldigten nur zulässig sind, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist. Genau das kann beim gewaltsamen Brechmitteleinsatz nicht ausgeschlossen werden.
[...]


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Zitat:
Original von Zombiespediteur

Nur weil es nach dem Gesetz ist, heißt es nicht, dass es moralisch ungerecht war, insbesondere da eine solche Maßnahme nicht im Verhältnis dazu steht Beweismittel in Höhe von ca. 80€ zu bergen.


Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß es bei dem Beweismittel um seinen materiellen Wert geht ? geschockt Das würde mich ein wenig wundern.

Mit Hilfe dieser Crackkugeln ( eine wurde ja bereits beschlagnahmt ) werden Intensivdealer verurteilt.
Neben Crack verticken sie häufig auch Heroin. Ich muß Dir wohl nicht schildern, was Heroin anrichten kann. Ich habe das mehr als einmal gesehen und ich glaube auch nicht, daß Du das so genau beschrieben haben möchtest.



Zitat:
"[...]
Es gab nur richtig oder falsch
und wer was falsches tut, ist schlecht
die Schlechten kriegen ihre Strafe,
alle andern sind im Recht

Doch was ist richtig, was ist falsch
du dachtest alles wäre klar
und du hast viel zu spät gemerkt,
daß es nur eine Lüge war.
[...]"



Bitte nimm doch mal Deiner rosarote Brille ab und sieh, daß ein Zusammenleben und ein Miteinander ohne Regeln, Gesetze und Vorschriften nun mal nicht funktionieren kann.
Das geht einfach nicht, was ja auch schon mehrfach im Anarchiethread festgestellt wurde.
Gesetze regeln nun mal, was jemand darf und was er nicht darf.



Zitat:
Deine Aussage unterstellt einfach, dass alles nach "Recht und Ordnung" abgelaufen ist, womöglich nur, weil es Polizisten waren.


Es waren ja nicht einmal die Polizisten
Die Anordnung kam zumindest von der Staatsanwaltschaft, wenn nicht von zuständigen Amtsrichter und durchgeführt wurde sie von einem Amtsarzt.
Die drei Polizeibeamten waren als Zeugen der Maßnahme anwesend und in ihrer Anzahl erforderlich, weil der Dealer sich gegen die Maßnahme gewehrt hat.
Ich unterstelle hier gar nichts und selbst wenn, dann wäre etwas dem Amtsarzt zu unterstellen - nämlich ein Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten.
Ich weiß nur, daß es für den Eingriff eine Ermächtigungsgrundlage gegeben hat, inwieweit diese überzogen wurde, wird sich nach einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung herausstellen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 14.01.2005 23:12.

14.01.2005 22:52 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
medica medica ist weiblich
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Zitat:
Diese "Methode" ist legal


Es ist sehr viel legal. Die Frage ist, ob es verhältnismässig war und richtig durchgefuehrt. Und wenn jemand bei einer Magenspuelung stirbt, dann ist etwas schief gelaufen, egal wie stark er sich gewehrt hat.
Die Polizei hat immer irgendein Gesetz hinter ihren Handlungen. Aber das heisst noch lange nicht, dass sie diese richtig anwenden.

Zitat:
Man darf davon ausgehen, daß die Mediziner nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind und sie nicht davon ausgehen mußten, daß dem Dealer ein gesundheitlicher Nachteil entstehen würde.


Ich geh davon aus, dass die Mediziner nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind. Sonst hätten sie frueher bemerkt, dass eben ein sehr grosser gesundheitlicher nachteil fuer den Dealer entsteht.

__________________
On ne voit bien qu'avec le coeur. L'essentiel est invisible pour les yeux.
14.01.2005 22:53 medica ist offline Beiträge von medica suchen Nehmen Sie medica in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Zombiespediteur
Zitat:
Original von Elton
Diese "Methode" ist legal


Dazu gilt noch zu ergänzen ein Auszug aus der Seite der Grünen:

Zitat:
Pressemitteilung der Grünen

[...]
Außerdem hat der Senator in arroganter Art und Weise versucht den Eindruck zu erwecken, der Tote sei selbst schuld an seinem Schicksal." Als skandalös bezeichnet Güldner die Äußerung Röwekamps, wonach vermeidliche Drogendealer mit körperlichen Nachteilen beim Brechmitteleinsatz rechnen müssen: "Damit widerspricht ein amtierender Innensenator der geltenden Strafprozessordnung. Als oberster Chef der Polizei und gelernter Jurist sollte Herr Röwekamp wissen, dass körperliche Eingriffe ohne Einwilligung der Beschuldigten nur zulässig sind, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist. Genau das kann beim gewaltsamen Brechmitteleinsatz nicht ausgeschlossen werden.
[...]



Mir diskutieren hier nicht über einen Einsatz von Brechmittel, sondern über das Beifügen von Wasser zum Zwecke des Erbrechens.
Das ist etwas anderes.
Solch einen Fall gab es 2001 in Hamburg und seitdem ist der Einsatz dieses Brechmittels auch aus gutem Grund verboten.

Die Angelegenheit it auch in Bremen zum Politikum geworden. Klar, daß sich da Politiker der verschiedenen Parteien angreifen und teilweise unsachgemäß profilieren müssen.
Würde mal gerne wissen, wie der nette Herr Güldner reagieren würde, wenn seine Tochter drogenabhängig sich ihren letzten Schuß gesetzt hätte. Augen rollen
14.01.2005 23:02 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
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ich komme hier praktisch aus bremen, und verfolge ganz gespannt mit wie die politiker und die leute in der öffentlichkeit damit umgehen.

einige sind ganz gegen diese methode drogentüten aus dealern rauszubekommen, andere sagen: "das ist gut. und ausserdem können wir ja nix dafür, dass der gestorben ist, denn der is ja an nem hirntod gestorben. wir könenn ja nur was fürs am eigenen erbrochenen ertrinken. aber das hat ja nix mit dem tod zu tun."

ich denke hier werden wieder ordentlich gelder fließen um den richter oder so z bestechen. und um aussagen zu verfälschen.

letzten habe ich demonstranten gesehen. war ganz toll, wie die so infomaterial herumgegeben haben und dann kamen immer mehr menschen und alles haben ohne krawall (leider?) mal ihre meinung der zeitung mitgeteilt, die sie dann auch fast unverfälscht abdruckte.

__________________


Alle wollen zurück zur Natur - aber keiner zu Fuß.



14.01.2005 23:06 Apfelssine ist offline Beiträge von Apfelssine suchen Nehmen Sie Apfelssine in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Apfelssine in Ihre Kontaktliste ein
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Zitat:
Original von medica
Zitat:
Diese "Methode" ist legal


Es ist sehr viel legal. Die Frage ist, ob es verhältnismässig war und richtig durchgefuehrt.


Genau diese Frage wird auch geklärt werden müssen.


Zitat:
Und wenn jemand bei einer Magenspuelung stirbt, dann ist etwas schief gelaufen, egal wie stark er sich gewehrt hat.


Sicher ist etwas schiefgelaufen, sonst würde der Dealer noch leben. Die Frage ist aber, warum es schiefgelaufen ist oder auch, warum der Arzt, als erkennbar war, daß der Eingriff durch den erheblichen Widerstand des Dealers im Risiko zu unkalkulierbar wurde, nicht abgebrochen hat.
Das ist meines Erachtens die Hauptfrage.
14.01.2005 23:07 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
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Legal oder nicht. Moralisch absolut nicht vertretbar.
15.01.2005 00:53
Elton Elton ist männlich
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Zitat:
Original von börnie
Legal oder nicht. Moralisch absolut nicht vertretbar.


Und was meinst Du genau ?
Den Eingriff generell?
Den eventuellen Ärztefehler ?

Oder was genau verwirrt


Welche Alternative wäre für Dich denn moralisch ?
Etwa die, die Crackkugeln im Magen des Dealers zu lassen und sie somit als Beweismittel zu vernichten ?

Ich weiß nicht, warum es sich so gut mir Deiner Moral verträgt, daß dem Dealer dann vor Gericht nichts nachzuweisen ist (wenn überhaupt Anklage erhoben werden kann) und er munter weiter seine Drogen vertickt, damit noch mehr Menschen an ihnen zugrunde gehen. böse

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 15.01.2005 02:02.

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Zitat:
Original von Elton
Mir diskutieren hier nicht über einen Einsatz von Brechmittel, sondern über das Beifügen von Wasser zum Zwecke des Erbrechens.
Das ist etwas anderes.


Ich seh da keinen Unterschied, denn du hast selber die Rechtsvorschrift zitiert:

Zitat:
Original Rechtsvorschrift
Der § 81a StPO ermächtigt zu körperlichen Untersuchungen und Eingriffen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Danach darf die körperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind, wobei zu diesem Zweck körperliche Eingriffe auch ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig sind, wenn sie von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden und kein Nachteil für die Gesundheit des Beschuldigten zu befürchten ist.


Zitat:
Original von Elton
Bitte nimm doch mal Deiner rosarote Brille ab und sieh, daß ein Zusammenleben und ein Miteinander ohne Regeln, Gesetze und Vorschriften nun mal nicht funktionieren kann.
Das geht einfach nicht, was ja auch schon mehrfach im Anarchiethread festgestellt wurde.
Gesetze regeln nun mal, was jemand darf und was er nicht darf.


Ich hab mich langsam daran gewöhnt, dass du aus Prinzip meine Beiträge nicht verstehst Augenzwinkern . Ich habe dadurch nicht die Notwendigkeit von Regeln in Frage gestellt, sondern den INHALT bestimmter Gesetze. Insbesondere die landläufige Annahme, dass Gesetz = gerecht ist. Mehr sagen die paar zitierten Zeilen auch nicht aus.

Zitat:
Original von Elton
Würde mal gerne wissen, wie der nette Herr Güldner reagieren würde, wenn seine Tochter drogenabhängig sich ihren letzten Schuß gesetzt hätte. Augen rollen


Dieses Argument ist nicht dein Ernst? Das ist so löchrig, dass man damit alles rechtfertigen könnte, auch die Präventivgewahrsam von Bush die auch in einem Thread zur Diskussion steht. Da kann man auch sagen: "Würde mal gerne wissen, wie der nette Herr XYZ reagieren würde, wenn seine Familie durch mögliche Terroranschläge gefährdet ist"


Zitat:
Original von Elton
Ich weiß nicht, warum es sich so gut mir Deiner Moral verträgt, daß dem Dealer dann vor Gericht nichts nachzuweisen ist (wenn überhaupt Anklage erhoben werden kann) und er munter weiter seine Drogen vertickt, damit noch mehr Menschen an ihnen zugrunde gehen.


Er war zwar Drogendealer aber auch ein Mensch und hat ein Recht auf Menschen würde, wie jeder andere Mensch auch. Wenn einfach jeder Polizist und Amtsarzt und sei es der STaatsanwalt, in der Lage wäre, solche Rechte abzusprechen, wären sie nur noch eine Farce und das Recht auf Menschenwürde ist nicht umsonst Art.1 des GG. Ich ich frag erst gar nicht weiter nach der Moral unserer Politiker und unserer Gesellschaft... bzw. das, was sich Moral nennt, aber nicht selten auch Doppelmoral ist.

Zitat:
Original von Elton
Ich unterstelle hier gar nichts und selbst wenn, dann wäre etwas dem Amtsarzt zu unterstellen - nämlich ein Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten.


Dagegen hört sich das aber ganz anders an:

Zitat:
Original von Elton
Man darf davon ausgehen, daß die Mediziner nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind und sie nicht davon ausgehen mußten, daß dem Dealer ein gesundheitlicher Nachteil entstehen würde.


Edit: BBcodekorrektur

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Zitat:
Original von Zombiespediteur
Zitat:
Original von Elton
Mir diskutieren hier nicht über einen Einsatz von Brechmittel, sondern über das Beifügen von Wasser zum Zwecke des Erbrechens.
Das ist etwas anderes.


Ich seh da keinen Unterschied, denn du hast selber die Rechtsvorschrift zitiert.



Die Rechtvorschrift, nämlich der § 81a StPO, greift bei sämtlichen körperlichen Eingriffen bei Beschuldigten, von der Haarprobe bis zum Blutabnehmen.
Es ist doch sehr häufig so, daß die praktischen Anwendungsbereiche weit gefächert sind.
Trotzdem muß immer zwischen den Einzelmaßnahmen unterschieden werden, daß nehmen einem die Vorschriften nun nicht ab.

Es ist ein Unterschied vorhanden, zwischen dem was in Bremen praktiziert wurde und z.B. dem Verabreichen von Brechmittelpräparaten.
Das Vorgehen in Bremen erscheint mir aus medizinischer Sicht auch etwas zweifelhaft.


Zitat:
Ich hab mich langsam daran gewöhnt, dass du aus Prinzip meine Beiträge nicht verstehst Augenzwinkern . Ich habe dadurch nicht die Notwendigkeit von Regeln in Frage gestellt, sondern den INHALT bestimmter Gesetze.


Gut, wenn man aber schon die Notwendigkeit von Gesetzen anerkennt, muß man man auch sehen und akzeptieren, daß nicht jedes Gesetz seinen persönlichen Vorstellungen entsprechen kann.
Sicher darf und sollte man Vorschriften überdenken, sollte aber auch immer berücksichtigen, daß fast alle Gesetze immer einen Kompromiss darstellen.

Zitat:
Insbesondere die landläufige Annahme, dass Gesetz = gerecht ist.


Diese Erfahrung habe ich selber machen müssen. Des weiteren auch die, daß der der Recht hat, nicht immer Recht bekommt. böse


Zitat:
Original von Elton
Würde mal gerne wissen, wie der nette Herr Güldner reagieren würde, wenn seine Tochter drogenabhängig sich ihren letzten Schuß gesetzt hätte. Augen rollen


Zitat:
Dieses Argument ist nicht dein Ernst? Das ist so löchrig, dass man damit alles rechtfertigen könnte, auch die Präventivgewahrsam von Bush die auch in einem Thread zur Diskussion steht. Da kann man auch sagen: "Würde mal gerne wissen, wie der nette Herr XYZ reagieren würde, wenn seine Familie durch mögliche Terroranschläge gefährdet ist"


Natürlich ist das mein Ernst.
Die persönliche Betroffenheit ist immer ursächlich dafür verantwortlich, wie man bestimmte Vorgänge bewertet.
Im Bremer Fall ist (mal wieder) aus dem Tod des Dealer ein Politikum geworden, an dem die verschiedenen Parteien sich ihrem eigenen Vorteils wegen profilieren können.
Dabei geht es doch nur um Macht und weniger um das Schicksal eines Drogendealers.


Zitat:
Er war zwar Drogendealer aber auch ein Mensch und hat ein Recht auf Menschen würde, wie jeder andere Mensch auch. Wenn einfach jeder Polizist und Amtsarzt und sei es der STaatsanwalt, in der Lage wäre, solche Rechte abzusprechen, wären sie nur noch eine Farce und das Recht auf Menschenwürde ist nicht umsonst Art.1 des GG. Ich ich frag erst gar nicht weiter nach der Moral unserer Politiker und unserer Gesellschaft... bzw. das, was sich Moral nennt, aber nicht selten auch Doppelmoral ist.


Hier wurden keine Rechte abgesprochen, maximal eingeschränkt und das sollte sich bei genauerer Überlegenheit schon mit der Moral klardenkender Menschen vereinbaren lassen.
Man sollte auch zwischen der Maßnahme an sich, die viele, viele Jahre zum Erfolg geführt hat und dem Ärztefehler unterscheiden.
Solche Fehler lassen sich nie ausmerzen. Der Vater meines Schwagers ist auch vor drei Monaten an den Folgen von Ärztepfusch gestorben.

Grundlegend ist es vollkommen in Ordnung, daß die Crackkügelchen beschlagnahmt werden. Ob die Einzelmaßnahme hier das richtige Mittel war, ist die Frage.


Zitat:
Original von Elton
Ich unterstelle hier gar nichts und selbst wenn, dann wäre etwas dem Amtsarzt zu unterstellen - nämlich ein Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten.


Dagegen hört sich das aber ganz anders an:

Zitat:
Original von Elton
Man darf davon ausgehen, daß die Mediziner nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sind und sie nicht davon ausgehen mußten, daß dem Dealer ein gesundheitlicher Nachteil entstehen würde.


Ich habe geschrieben: "...und selbst wenn"
Wegen des Wörtchen "wenn" geht mein Zitat mit meiner Meinung einher.
15.01.2005 12:14 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
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hört doch auf mit GESETZEN zu argumentieren.
RECHT heißt nicht GERECHT.


in diesem fall frage ich mich auch, was für ärzte sowas durchführen können!
ärzte sollen gesundheit herstellen nicht zerstören - gibt es nicht sowas wie einen nachfolger zum hippokratischen eid?


ich finde es unglaublich mit welchen methoden sogenannte "kriminalität" bekämpft werden soll.

eine andere sache: wie oft wird brechmitteleinsatz an deutschen bzw. weissen durchgeführt?

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15.01.2005 17:21 kurtl ist offline Homepage von kurtl Beiträge von kurtl suchen Nehmen Sie kurtl in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von kurtl: DENK SELBST, NARR! YIM-Name von kurtl: DENK SELBST, NARR! MSN Passport-Profil von kurtl anzeigen
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Zitat:
Original von kurtl
eine andere sache: wie oft wird brechmitteleinsatz an deutschen bzw. weissen durchgeführt?


Wie oft verschlucken weiße Dealer ihre Crackkügelchen ?
Ich kann mich an keinen Fall erinnern.

Vorgekommen sein wird es sicherlich schon mal, aber dann haben auch deutsche Beschuldigte den Brechmitteleinsatz über sich ergehen lassen müssen.
15.01.2005 17:35 Elton ist offline Beiträge von Elton suchen Nehmen Sie Elton in Ihre Freundesliste auf
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