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Urteil im Folterprozess Daschner |
Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Ich habe Daschners Androhungen von Anfang an nicht gebilligt und die Diskussionen um das "wenn" und "aber" mit Interesse verfolgt.
Natürlich hat grade dieser Einzelfall für eine starke Polarisierung gesorgt, wobei die Mehrheit der Bundesbürger das Verhalten von Daschner als wohl den Umständen entsprechnend akzeptabel hingenommen hat.
Wenn man jedoch prinzipiell denkt, und darum kommt man auch in Ausnahmefällen nicht umher, kann man nur zu dem Schluß kommen, daß die Folterandrohung rechtswidrig war.
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03.02.2005 01:49 |
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Das ist eine sehr schwierige Frage... was, wenn der Junge hätte gerettet werden können? Hätte das die Androhung von Gewaltanwendung gerechtfertigt? Ich weiß es nicht... ich tendiere ja dazu, auch wenn Folter natürlich abzulehnen ist. Ich weiß nicht, was ich anstelle des Polizeipräsidenten getan hätte und ich denke, dass er einen großen inneren Zwiespalt gehabt haben muss.
__________________ I fart in your general direction! Your mother was a hamster and your father smelt of elderberries!
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03.02.2005 03:58 |
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Ich finde, dass man das Urteil in diesem Fall nicht weiser hätte fällen können! Ich finde es nämlich auf jeden Fall richtig, dass Daschner verurteilt wurde, was bedeutet, dass sein Verhalten rechtlich nicht gebilligt wird. Die Tatsache, dass Daschner trotz der festgestellten Schuld eine (mehr als) milde Strafe bekommen hat, finde ich aber auch durchaus positiv zu bewerten, immerhin hat er die Drohungen ausgesprochen, um ein Menschenleben zu retten, was rein vom moralischen Verständnis ja nachvollziehbar ist... Und eine Geldstrafe auf Bewährung ist für den "Normalbürger" ja mehr oder weniger wie keine Strafe, da nicht davon auszugehen ist, dass er sich nochmal was zu Schulden kommen lassen wird! Und nach Ablauf der Bewährungszeit (in seinem Fall glaube ich sogar nur ein Jahr?!) wird ja auch jeder Kommentar aus Daschners Akten entfernt.
Wichtig war halt, dass symbolisch festgestellt wurde, dass Folter (egal zu welchem Zweck und mit welchem Hintergrund) nicht rechtens ist!!!
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03.02.2005 13:52 |
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Zitat: |
Original von Elton
Ich habe Daschners Androhungen von Anfang an nicht gebilligt und die Diskussionen um das "wenn" und "aber" mit Interesse verfolgt.
Natürlich hat grade dieser Einzelfall für eine starke Polarisierung gesorgt, wobei die Mehrheit der Bundesbürger das Verhalten von Daschner als wohl den Umständen entsprechnend akzeptabel hingenommen hat.
Wenn man jedoch prinzipiell denkt, und darum kommt man auch in Ausnahmefällen nicht umher, kann man nur zu dem Schluß kommen, daß die Folterandrohung rechtswidrig war. |
dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen. ich fand das verhalten von daschner absolut intolerabel. recht funktioniert nicht, wenn es ausnahmen gibt, die nicht klar zu definieren sind. das urteil war in der tat weise, auch wenn ich mir ein härteres gewünscht hätte.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von bullenstaat: 03.02.2005 14:02.
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03.02.2005 14:02 |
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Naja, ich denke, dass es Daschners Glück war, dass keine körperliche Gewalt angewendet wurde, sondern "nur" psychische, indem man ihm körperliche angedroht hat... Andernfalls wäre Daschner mit ziemlicher Sicherheit für einige Jahre weggesperrt worden - was ich ehrlich gesagt dann auch für absolut notwendig gehalten hätte! Da es aber bei der Drohung geblieben ist, halte ich die Strafe für ausreichend, da es auch ein Beispiel für andere darstellt. Sollte soetwas noch einmal vorkommen, würde derjenige Täter sicherlich nicht so milde davonkommen...
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03.02.2005 14:07 |
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