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Schüler BAföG |
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nein, du kriegst acuh schüler bafög, wenn du normal auf dem gym. bist. da brauchste aber diverse voraussetzungen, die ich leider nicht kenne!
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02.07.2005 11:53 |
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rude
FDJ Punk
Dabei seit: 18.04.2005
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Zitat: |
Original von Glen
BAfög hat auch glaube ich nichts mit deinen Noten zu tun. Eher mit dem Einkommen deiner Eltern und wie viele Menschen in deinem Haushalt leben, etc.
Wenn ich mich nicht ganz irre... |
DOch, natürlich hat das was mit deinen Noten zu tun. Zumindestens in einer schulischen Ausbildung.
__________________ .-.-.-.-.
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02.07.2005 12:03 |
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Hier mal ein Auszug aus den BAföG Regelungen:
Zitat: |
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
a) Ist ihre Ausbildung förderungsfähig?
b) Erfüllen sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
c) Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten oder Eltern gedeckt?
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real-, und Gesamtschulen, Gymnasien) ab der 10. Klasse.
Schülerinnen und Schüler, die die genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z.B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist,
2. sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
3. sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförederung sind grundsätzlich die deutsche Stattsabgehörihkeit, Eignung und ein bestimmtes Alter.
Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet.
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistung des Auszubildenen erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im Allgemeinen angenommen, solange der Auszubildene die Ausbildungstätte besucht.
Schüler und Schülerinnen können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für diesie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. |
Ich hoffe es hilft
__________________ The fifth-floor landing smells of fish, not just on Friday - every single other day.
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02.07.2005 12:53 |
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