todesstrafe |
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Original von Napfkuchen
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Nein, Verstoß ist nicht Verstoß. Es stellt sich viel mehr die Frage, welche Rechte man im Extremfall einschränken darf und welche nicht. Natürlcih schränkt auch eine Freiheitsstrafe die Rechte des Bestraften ein, aber nicht so stark und extrem wie die Todesstrafe |
Mann kann doch nicht ernsthaft definieren, bis zu welchem Punkt man die Menschenrechte einschränken darf. Entweder ganz oder gar nicht. Entweder der Mensch hat ein Recht auf Freiheit und Leben oder nicht. Das zeigt doch eindeutig, dass man sich nicht mit dem Argument Menschenrechte gegen die Todesstrafe aussprechen kann, wenn man gleichzeitig für Freiheitsstrafen ohne Bewährung ist. Das ist ein klarer Widerspruch.
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und ob man das ernsthaft kann jedenfalls unser Grundgesetz sag das ziemlich Ernsthaft
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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletztund nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. |
und zwar ist es im GG nicht genau definiert wie weit man bei verstoß ebend die rechte des Menschens einschränken kann. alsomuss jedes Land selbst darüber urteilen was angebrachtist und was nicht.
meine meinungist ebendfalls das die Todesstrafe humbug ist.. erstens weildie zeitdes "du tötest dann darf ichdichtöten"endlich vorbei sein sollte. zweitens weil der lerneffekt einfach nicht vorliegt-ich will lieber umgebracvht werden als meinleben lang im gefängnis zu schmoren... und weil die gerichte zu ungenau sind.
aso und wegen der meinung das es fair wöäre weil jeder es vorher nachlesen könne, das stimmt schonmal nicht. den manchmal ist es so das 30 fällelang keine Todestrafe verhängt wird und dann beim 31 doch. weil halt menschen die richter sind und menschen sollten nicht über tod und leben endscheiden.
und was hat es dem kinderbuchautoren gebracht zulernen das morden falsch ist? Nichts.
und er lerntbeimwarten das Töten falsch ist und wird dann vomstaat getötet. supi lol
nochmal kurz wegen "jeder weis ja vorher was ihn erwartet" glaubst du wen du mordest denkst du nach? oder wen du psychisch krank bist? glaubst du wen jemand mordgedanken kriegt schlägt er erstmal imgessetz nachwas darauf steht?
nene...
__________________ Ab sofort unter anderem namen
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26.12.2005 15:39 |
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Die Todesstrafe dient ebenfalls der Erziehung. Stanley Williams hat, wenn man ihm glauben kann, gelernt, dass Morde etwas Furchtbares sind. Eine Resozialisation hätte er trotzdem nicht verdient gehabt. Ein Mord kann nicht entschuldigt werden. |
Ist ja interessant, du sagst jemand hat, trotz dass er sein Verbrechen bereut, kein Recht auf eine Resozialisation? Ein schwerer Fehler in deinem Leben und Kopf ab?
Und weder du, noch die Justiz, hat das Recht über das Fortbestehen eines Lebens zu entscheiden.
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26.12.2005 16:19 |
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Gerade das Beispiel mit Williams finde ich super, wenn man gegen die Todesstrafe argumentiert.
Wenn jemand im Gefängnis merkt, dass er scheiße gebaut hat, und sogar andere zum Waffen niederlegen auffordert, dann zeigt dass doch nur, dass ein Mensch sich ändern kann. Warum sollte man ihn jetzt noch umbringen? Das einzige Argument ist Rache. Und schon vor 2000 Jahren hat ein großer Teil der Menschheit gemerkt, dass Rache sinnlos und unmoralisch ist.
Ein weiterer Argument ist, dass man ein Hinrichtung nicht rückgängig machen kann. Sie ist endgültig. Es ist nicht komplett geklärt, ob er denn wirklich gemordet hat. Und im Zweifel jemanden Umringen... Wenn sich herausstellt, er ist unschuldig, was macht man dann? Und es gab genug socher Fälle.
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26.12.2005 18:38 |
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hape
René
Dabei seit: 28.05.2004
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Die Todesstrafe dient ebenfalls der Erziehung. Stanley Williams hat, wenn man ihm glauben kann, gelernt, dass Morde etwas Furchtbares sind. Eine Resozialisation hätte er trotzdem nicht verdient gehabt. Ein Mord kann nicht entschuldigt werden. |
Wer sagt denn, dass er aufgrund der Todesstrafe umgedacht hat und nicht aufgrund seines Gefängnisaufenthaltes. Außerdem bringt es nix, wenn die Todesstrafe erst erzieht, nachdem sie ausgesprochen worden ist, und wenn die erfolgreiche Erziehung dann zu nix führt. Insofern ist das Argument schwach.
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Und ich finde, dass man keine Menschen einfach so umbringt. Von dem Geld, was so ein ein krankes Subjekt im Knast kostet, könnte man gut Kinder in Afrika ernähren. Da wäre es besser aufgehoben, weil die Leute dort kein Verbrechen begangen haben, für dass sie sterben müssten. |
Hat irgendwie nicht viel mit der Todesstrafe zu tun, aber die Kinder in Afrika sind natürlich immer ein gutes Argument. Mit Moral für unmoralisches Verhalten (aus Kostengründen jemanden töten) zu argumentieren is schon komsich. Kommt natürlich auch auf den Moralbegriff an, aber man könnte sich schon überlegen, welche Wirkung das auf eine Gesellschaft hat, wenn im Rechtssystem klar gemacht wird, dass im Zweifelsfall Geld wichtiger als ein Menschenleben ist. Schließlich gibt es ja auch die These, dass bereits die Todesstrafe in der jetzigen Form (also teuer) bereits zu Verrohung führt.
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Würde auf Mord eine Geldstrafe von 10 € stehen, würde man nur noch Leichen zählen. Da es die Todesstrafe gibt, ist dem nicht so. Von daher sehe ich einen eindeutigen Abschreckungseffekt. Auch gegenüber einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. |
nein, dann würde man die Leichen nciht zählen, oder bringst du nur deswegen keine Menschen um, weil es eine Strafe darauf gibt? Die Argumentation ist somit, sorry, großer Käse. Und der Abschreckungseffekt ist bislang einfach nicht erwiesen, vielmehr gibt es zahlreiche Indizien für einen gegenteiligen Effekt. Du kannst also nciht mit Abschreckung argumentieren, nur weil du der Meinung bist es müsse einfach einen Abschreckungseffekt geben.
Und was die Freiheitsstrafe von 15 Jahren angeht, dazu hier ein Artikel (etwas runterscrollen. Und es geht auch nciht um 15 Jahre vs. Todesstrafe sondern überhaupt um die Todesstrafe an sich.
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Mann kann doch nicht ernsthaft definieren, bis zu welchem Punkt man die Menschenrechte einschränken darf. Entweder ganz oder gar nicht. Entweder der Mensch hat ein Recht auf Freiheit und Leben oder nicht. Das zeigt doch eindeutig, dass man sich nicht mit dem Argument Menschenrechte gegen die Todesstrafe aussprechen kann, wenn man gleichzeitig für Freiheitsstrafen ohne Bewährung ist. Das ist ein klarer Widerspruch. |
Man kann es nicht nur, man muss es auch. Aus dem Anspruch des Staates, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen, geht zwingend hervor, dass er sie auch einschränken können muss, nämlich um sie im Extremfall mit Gewalt zu schützen. Wenn man Rechte sichern will, muss man sie auch einschränken können. Die Frage ist halt nur, wie weit man gehen will.
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ch dachte, es wäre klar genug formuliert worden, daß dies nicht wörtlich als meine Meinung zu übernehen ist...?! Brauchen wir in diesem Board etwas noch einen Sarkasmus-Feature? |
Habe ich wohl gemerkt, dennoch ist es genau eure Forderung. Weil 100%ige Schuld schwer zu beweisen ist, bleibt man erstmal bei 15 Jahren. |
Wer spricht denn hier von 15 Jahren? Du bist die einzige, die dauernd mit den 15 jahren kommt. Auf Mord steht übrigens auch in Deutschland nciht 15 Jahre, sondern maximal eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dazu mehr oben in dem Link.
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Original von Napfkuchen
Sie wird viele Leute mit Sicherheit mehr abschrecken als 15 Jahre Knast. Allerdings ist es sinnlos darüber zu diskutieren, weil man das Ausmaß nicht belegen kann. Das ist so ähnlich wie die Diskussion über Außerirdische. Da hat niemand wirklich Fakten, die dafür oder dagegen sprechen. |
dochdochdochdoch. Lies doch einfach mal den Artikel in Wikipedia. Es gibt sehr wohl Fakten, die zumindest ein Indiz dafür geben, dass es keinen Abschreckungseffekt gibt. Und slebst wenn es keine Fakten gäbe, dann könntest du auch nciht mit dem Abschreckungseffekt für die Todesstrafe argumentieren, da du ihn ja nicht belegen kannst. Du glaubst einfach nur fest dran und deswegen muss es ihn geben oder wie? Wir sind immer noch nciht weiter als Rache und Kosten.
__________________ So langweilig ist mir nicht mehr, aber Ferien könnt ich jez schon vertragen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von hape: 26.12.2005 19:13.
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26.12.2005 19:09 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Original von Alles für dich
aso und wegen der meinung das es fair wöäre weil jeder es vorher nachlesen könne, das stimmt schonmal nicht. den manchmal ist es so das 30 fällelang keine Todestrafe verhängt wird und dann beim 31 doch. weil halt menschen die richter sind und menschen sollten nicht über tod und leben endscheiden.
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Das Schlimme meiner Meinung nach ist ja, dass in den USA die Todesstrafe von einer Laienjury verhängt wird, die juristisch keinerlei Ausbildung hat...
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
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26.12.2005 19:31 |
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Ich find es auch nicht gut, dass viele die ZUm taode verurteilt wurden jahrelang darauf warten müssen. Da ist es klar, dass viele zum Nachdenken anfangen und sich ändern. Andere nicht, naja.
Abschrecken tut sie aber sicher keinen, da Verbrecher die die Todesstrafe verdienen immer der Überzeugung sind, dass sie eh nicht erwischt werden und somit nie vor Gericht und folglich nicht auf den Stuhl kommen. Die Meisten erwischts zwar doch, aber das ist eine andere Geschichte.
__________________ "Gib mir dein Blut!
Du weißt nicht wie gut das tut.
Behalt dein Leben,
mit meinem Segen.
Ich will nur dich,
ganz allein für mich."
("Leben" von ner guten Freundin)
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26.12.2005 19:46 |
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Darauf möchte ich nochmals aufmerksam machen. Anscheinend fällt dir wirklich nichts ein...^^ Mich interresiert das nämlich inwiefern die persöhnliche Freiheit eingeschränkt ist. |
Nun gut:
1.) Ein Häftling darf z.B. mit seinem Geld nicht machen was er will. Man handhabt es so, dass er einen Teil seines Geldes sparen muss. Das ist eine Einschränkung, da ich als Nicht- Häftling mit meinem Geld machen kann, was auch immer ich will.
2.) Ein Häftling kann nur zu bestimmten Zeiten auf bestimmte Zeit besucht werden. Ich als Nicht- Häftling kann mich besuchen lassen wann immer und so oft ich will.
3.) Ein Häftling kann, soweit ich weiss, nicht anziehen, was er möchte. Außerdem darf er mit Sicherheit auch nicht nackt durch das Gebäude laufen. Das ist eine persönliche Einschränkung.
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und ob man das ernsthaft kann jedenfalls unser Grundgesetz sag das ziemlich Ernsthaft Zitat: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletztund nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. und zwar ist es im GG nicht genau definiert wie weit man bei verstoß ebend die rechte des Menschens einschränken kann. alsomuss jedes Land selbst darüber urteilen was angebrachtist und was nicht. |
Danke, genau das versuche ich doch schon die ganze Zeit zu erklären. Die Todesstrafe ist kein Verstoß gegen die Menschenrechte, eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ebenfalls nicht.
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nochmal kurz wegen "jeder weis ja vorher was ihn erwartet" glaubst du wen du mordest denkst du nach? oder wen du psychisch krank bist? glaubst du wen jemand mordgedanken kriegt schlägt er erstmal imgessetz nachwas darauf steht? nene... |
Wer so blöd ist, dass er nicht weiss, dass in seinem Land auf Mord die Todesstrafe steht, ist an und für sich schon eine Gefahr. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und bevor ich ein Verbrechen begehe, erkundige ich mich doch erstmal, was dazu in den Gesetzen steht.
Als nächstes kommst du bestimmt mit dem Argument, ein Mörder würde auch nicht nachschlagen, ob er mit seiner Tat ein Verbrechen begeht. Das würde jetzt gut passen.
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Ist ja interessant, du sagst jemand hat, trotz dass er sein Verbrechen bereut, kein Recht auf eine Resozialisation?? |
Genau (wenn es sich um Mord handelt).
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Ein schwerer Fehler in deinem Leben und Kopf ab? |
Das ist nicht einfach nur ein schwerer Fehler. Wenn ich von solchen Begebenheiten wie dem Fall Metzler höre, dann werde ich echt wütend. Das ist einfach nur abartig und der Täter hat nichts besseres verdient. In diesem Fall Resozialisation? Nein danke!
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Gerade das Beispiel mit Williams finde ich super, wenn man gegen die Todesstrafe argumentiert. Wenn jemand im Gefängnis merkt, dass er scheiße gebaut hat, und sogar andere zum Waffen niederlegen auffordert, dann zeigt dass doch nur, dass ein Mensch sich ändern kann. Warum sollte man ihn jetzt noch umbringen? Das einzige Argument ist Rache. Und schon vor 2000 Jahren hat ein großer Teil der Menschheit gemerkt, dass Rache sinnlos und unmoralisch ist. |
Weil er mehrere Menschen getötet hat vielleicht? Dieser Mann, für den sich einige trotz seiner Verbrechen wie für einen Heiligen einsetzen, hat Mord begangen. Manchmal habe ich das Gefühl, ihr wüsstet nicht, was das bedeutet.
Da kann er noch so oft behaupten, er hätte sich geändert. Das kann ja jeder sagen. Dann können wir doch gleich im Gesetz folgenden Satz festhalten: Ein Mensch, der mordet, aber hinter sagt, ihm tue es leid, ist unschuldig.
Dazu habe ich jetzt mal eine Frage an dich / euch:
Wie steh(s)t du / ihr zu den miesen Ex-Band?
Hat einen guten Grund, warum ich das frage.
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Es ist nicht komplett geklärt, ob er denn wirklich gemordet hat. Und im Zweifel jemanden Umringen... Wenn sich herausstellt, er ist unschuldig, was macht man dann? Und es gab genug socher Fälle. |
Und deine Frage ist schon oft genug angesprochen worden.
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Hat irgendwie nicht viel mit der Todesstrafe zu tun, aber die Kinder in Afrika sind natürlich immer ein gutes Argument. Mit Moral für unmoralisches Verhalten (aus Kostengründen jemanden töten) zu argumentieren is schon komsich. Kommt natürlich auch auf den Moralbegriff an, aber man könnte sich schon überlegen, welche Wirkung das auf eine Gesellschaft hat, wenn im Rechtssystem klar gemacht wird, dass im Zweifelsfall Geld wichtiger als ein Menschenleben ist. |
Einem Menschen, der gemordet hat, einen solchen Gefängnisaufenthalt zu ermöglichen, wie es ihn in Deutschland gibt, ist für mich schwer nachvollziehbar und schlecht investiertes Geld.
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Wir sind immer noch nciht weiter als Rache und Kosten. |
Mir reicht das...
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Das Schlimme meiner Meinung nach ist ja, dass in den USA die Todesstrafe von einer Laienjury verhängt wird, die juristisch keinerlei Ausbildung hat... |
Definitiv ein Unding!
__________________ 2.7. Minden
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26.12.2005 21:23 |
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bumsekuh*ä* unregistriert
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Also ganz klar. Hitler und Hussein sind Sonderfälle. Ganz klar, aber ich würde sie trotzdem nicht umbringen sondern einfach für immer einsperren. Todesstrafe ist und bleibt für mich ein Sache, die ich nicht befürworte, egal um wen es geht. Bei Hussein oder Hitler oder ähnlichen Leuten würde ich ihnen es nicht abnehmen, dass sie irgendwas bereuen oder so, aber das ist noch lange kein Grund, sie umzubringen. Einsperren für immer ist doch ok auch wenn diese Menschen wesentlich mehr verdiehnt hätten, aber sie zum Tode zu verurteilen finde ich auch da einfach lächerlich. Es stellt sich für mich eh die Frage, ob die Todesstrafe nicht manchmal sogar angenehmer ist, als bis zum Ende seiner Tag im Knast zu sitzen!
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26.12.2005 22:22 |
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hape
René
Dabei seit: 28.05.2004
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Original von Napfkuchen
Etwas interessiert mich noch ganz besonders:
Wie stehen die Gegner der Todesstrafe zu einer Bestrafung von Menschen wie Adolf Hitler oder Saddam Hussein?
Haben diese Leute ein Recht auf Resozialisierung? Haben sie eine zweite Chance verdient, wenn sie einsehen, dass sie Fehler begangen haben? Dürfte die Chance bestehen, dass sie nach 15 Jahren entlassen werden? So nach dem Motto, ein schwerer Fehler darf einem nicht ewig nachgetragen werden? Oder gilt dies alles für sie nicht?
Wenn nicht, bis zu welchem Punkt hat man denn das Recht auf Resozialisierung?
Bin ich mal gespannt. |
Nein, die sollten eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Denn meiner Meinung nach sind die soweit gestört in ihrer Wahrnehmung der Realität, dass da nicht mehr viel zu machen ist.
und irgendwie find ich deine trotzige Art, wie du ein "Killerargument" nach dem anderen vorgibst, süß
Vom Gefühl her wär ich zwar nich traurig, wenn auf dem Weg ins Gefängnis ihr Bus einen "Unfall" hat. Aber ein Rechtssystem darf nciht auf so krassen Ausnahem beruhen. btw war ja klar
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von hape: 26.12.2005 23:00.
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26.12.2005 22:43 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Für Massenmord käme übrigens niemand "nach 15 Jahren" raus, wieso hält sich das so hartnäckig? Man muss auch zwischen den Fällen unterscheiden.
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27.12.2005 00:08 |
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Zitat: |
Original von Napfkuchen
Dürfte die Chance bestehen, dass sie nach 15 Jahren entlassen werden? |
Nein, aber ein Rechtsstaat darf sich in dem Fall auch nicht der gleichen unmenschlichen Mittel bedienen wie die Angeklagten, da er sich damit selbst ad absurdum führen würde. Eine lebenslange Haftstrafe wäre angebracht, wobei (auch nach deutschem Recht) eine lebenslange Haftstrefe wirkich lebenslang ist. In einem solchen Fall dürfte wohl auch die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen sein.
__________________ http://www.musikfreunde-wormersdorf.de
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
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27.12.2005 11:27 |
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Original von Punch'n'Judy
Was mich, da ja eigentlich nur die Todesstrafe bei Mord diskutiert wird, ja interessiert, ist: Was denken die Befürworter der Todesstrafe eigentlich davon, dass z.B. im Iran auch auf Homosexualität die Todesstrafe steht? |
darüber denke ich wie bereits gesagt folgendes:
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Original von Picknicker
Um meinen Standpunkt nochmal klar zu machen:
Todesstrafe drastisch zurückfahren (v.a. Fern-Ost!!!!!!, aber auch USA), bei ERWIESEN schwerst Kriminellen (bsp. Kinderschänder -mörder überführt durch DNA, Zeugen, Geständnis..) aber kein generelles Nein. Mit den Gründen dafür will ich euch nich nochmal langweilen! |
Und ich denke ich spreche für all die, die nicht generell und allumfassend gegen Todesstrafe sind wenn ich sage, dass hier NIEMAND Todesstrafe wegen sexueller Orientierung, Drogenmissbrauch (und für was man in manchen Ländern teilweise noch so hingerichtet wird) befürwortet!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Picknicker: 27.12.2005 11:58.
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27.12.2005 11:55 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Du kannst es dir schon denken?! Na dann muss ich dazu ja nix mehr sagen.
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27.12.2005 12:51 |
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Welche Bestrafung haltet ihr für einen Mörder für angemessen?
15 Jahre oder wirklich bis zum Lebensende?
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Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn ein Mord besonders grausam war und der Mörder sein Opfer noch lange vorher gequält hat und/oder bei ihm auch keine Aussicht auf Besserung/Einsicht besteht ist sicherlich eine lebenslange Haft angebracht. In einem solchen Fall stellt der Richter dann die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach (frühestens!) 15 Jahren unmöglich macht. Auch kommt es auf das Motiv drauf an und ob man im Affekt gehandelt hat oder nicht.
Wenn bei jemand aber Aussicht auf Besserung besteht muß man ihn zwar auch lange einsperren, aber nicht unbedingt wirklich bis zum Lebensende.
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27.12.2005 14:04 |
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