nebenjob |
särah
Biergourmet
Dabei seit: 04.10.2003
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ich gebe nachhilfe(7 euro/std.) und nebenbei bin ich noch im rotary club tätig also ich bringe so einem 5-jährigen Jungen aus der Türkei deutsch bei ( da krieg ich 8 euro die stunde)
__________________ My Problem is YOU ... :-P
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09.01.2006 20:17 |
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Also ich arbeite beim "speise-express"...so nennt sich das bei uns :-)
muss halt telefonieren, also bestellungen annehmen und manchmal fahren...
gibt 6,50€pro stunde und halt trnikgeld....cooler job!!!
__________________ Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen
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16.02.2006 14:20 |
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ich hab als ich meine 1. ausbildung gemacht hab im kaufmarkt an der kasse gearbeitet, für 8 oder 9 EUR die stunde. aber es ist schon sehr anstrengend und nervig, meine chefin war auch ein monster, ich habs dann irgendwann nicht mehr geschafft, aber das geld hat mir gefehlt
__________________ and i know i make you cry
i know sometimes you wanna die
but do you really feel alive without me?
if so be free
if not leave him for me
before one of us has
accidental babies
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16.02.2006 14:27 |
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Hab während der Schule beim Messebau gearbeitet. Zwar harte körperliche Arbeit, aber wenn man ordentlich ranklotzt ne richtige Goldgrube. Da geht echt ordentlich was zusammen, auch wenn man danach immer platt ist.
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16.02.2006 15:26 |
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ainu
Biergourmet
Dabei seit: 28.05.2005
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ich arbeite im mom für meine mama. einmal die woche muss ich zu nem weight watchers treffen mit...
ziemlich anstrengend, von 2- 9 ständig irgendwelche sachen durch die gegend zu schleppen, aufzubauen, sachen zählen, verkaufen, bestand kontrollieren etc. etc...
nach so nem tag bin ich echt nicht mehr ansprechbar.
ansonsten geb ich noch nachhilfe, 4 mal die woche und auch noch hintereinander...
irgendwann is man echt kaputt, tritt bei mir meistens schon mittwochs ein.dann bruach ich mein wochenende einfach. und das obwohl ich in der 12. klasse bin und eigentlich noch genug für die schule tun müsste...wenn denn das liebe geld nicht wäre
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16.02.2006 16:24 |
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louni
Elke
Dabei seit: 27.08.2004
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ich hol diesen thread mal wieder hoch, weil ich eine frage habe.
seit zwei jahren arbeite ich nebenbei auf 400€ basis im kino. momentan stecke ich aber total im examensstress & würde gerne kündigen.
in meinem arbeitsvertrag steht dazu:
"in den ersten 2 wochen kann das arbeitsverhältnis von beiden vertragsparteien fristlos gekündigt werden. nach dieser zeit kann jede vertragspartei das arbeitsverhältnis ohne angabe von gründen bei einvernehmen auch fristlos kündigen."
was mach ich jetzt? von kündigungsfrist steht da garnichts. am liebsten würde ich sofort aufhören zu arbeiten, aber da steht ja "unter einvernehmen". also kann ich doch nicht in die kündigung schreiben "hier mit kündige ich das arbeitsverhältnis fristlos". was soll ich in die kündigung schreiben?
__________________ tiki taki
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13.01.2010 15:31 |
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Bakima
FDJ Punk
Dabei seit: 27.02.2009
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@louni
Wie groß ist denn dieses Kino? Da kannst du doch bestimmt auch erstmal mit dem/der Zuständigen aus dem Personal sprechen.
fristlos heißt für mich, ohne einhalten einer Kündigungsfrist. Das mit dem "unter einvernehmen" ist natürlich etwas blöd, aber meinst du denn, die werden dir Steine in den Weg legen? Seid ihr unterbesetzt da?
um beim Thema zu bleiben:
Ich hab während meiner Schulzeit auch Nachhilfe gegeben. Hab mich aber immer nicht ausreichend bezahlen lassen. Ich hab mich nie getraut, meine Lohn-Vorstellungen auch wirklich durchzusetzen... Nun bin ich älter und weiß, dass das so nicht läuft
Ansonsten hab ich bei Onkel und Tante babygesittet.
Jetzt während meines Studiums zähl ich vllt zweimal im Jahr Verkehrsaufkommen (also Autos, Busse, LKW...) an irgendwelchen Knotenpunkten, ich hab für eine Bank Telefonate mit Kunden geführt und diese im Namen ihrer Berater zu verschiedenen Sachen eingeladen (nicht so mein job, aber war gut bezahlt!) und ansonsten bezahlte Praktika. Neben der Uni bleibt für jobben eh keine Zeit, also gut, dass die Betriebspraktika meistens bezahlt sind.
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Weil Frauen die Kommunikation erfanden und die Männer nur das Fahrradventil!
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13.01.2010 16:53 |
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Hm, ich muß mich momentan durch das Studium bedingt etwas mit Arbeitsrecht auseinander setzen. Ich habe jetzt keine speziellen Kündigungsfristen im Gesetz für geringfügig Beschäftigte gefunden. Dann würden die ganz normalen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten. Da steht: "Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gekündigt werden."
Aber diese Aussage ist ohne Gewähr!
__________________ Hilfe, man hat mich entführt!
"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
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13.01.2010 17:34 |
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LilliP.
Biergourmet
Dabei seit: 01.03.2009
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Zitat: |
Original von louni
ich hol diesen thread mal wieder hoch, weil ich eine frage habe.
seit zwei jahren arbeite ich nebenbei auf 400€ basis im kino. momentan stecke ich aber total im examensstress & würde gerne kündigen.
in meinem arbeitsvertrag steht dazu:
"in den ersten 2 wochen kann das arbeitsverhältnis von beiden vertragsparteien fristlos gekündigt werden. nach dieser zeit kann jede vertragspartei das arbeitsverhältnis ohne angabe von gründen bei einvernehmen auch fristlos kündigen."
was mach ich jetzt? von kündigungsfrist steht da garnichts. am liebsten würde ich sofort aufhören zu arbeiten, aber da steht ja "unter einvernehmen". also kann ich doch nicht in die kündigung schreiben "hier mit kündige ich das arbeitsverhältnis fristlos". was soll ich in die kündigung schreiben? |
Dieses "bei Einvernehmen" bedeutet denk ich mal nix anderes als Aufhebungsvertrag - was eben heißt, dass von heut auf morgen das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, wenn beide Seiten den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Und wenn wirklich nichts anderes bzgl. Kündigung im Vertrag steht, würd ich das gleiche wie Bernd-das-Brot sagen ...
Wenn´s natürlich irgendwelche schwerwiegenden Geschehnisse (also nen wichtigen Grund) gab, wegen welchen du kündigen willst, dann geht das auch fristlos ohne dass der Arbeitgeber zustimmt (z. B. Mobbing)
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Bela: Wer den Text nicht versteht, springt einfach wie wild rum und tut so als würde er mich toll finden.
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13.01.2010 19:20 |
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Im Einvernehmen heißt nichts anderes, daß beide Seiten einverstanden sein müssen. Dann gelten auch keine Kündigungsfristen.
__________________ Hilfe, man hat mich entführt!
"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
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13.01.2010 19:45 |
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louni
Elke
Dabei seit: 27.08.2004
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dieses "unter einvernehmen" stört mich etwas. das heißt ja, die könnten auch sagen, ich muss noch sechs wochen oder so weiter arbeiten.
heute abend war ich arbeiten & habe auch nachgefragt wie das ist. leider sind die chefs bis ende der woche noch im urlaub. der buchhalter wollte mir nicht glauben, dass in meinem arbeitsvertrag keine kündigungsfrist steht. er meinte etwas von sechs wochen. vermutlich steht das in den neueren verträgen. meiner ist ja immerhin schon zwei jahre alt.
ich denke, ich werde zum ende des monats kündigen, das sieht nicht ganz so blöd aus. & dann werd ich mit denen sprechen, ob ich bis dahin weniger als bisher arbeiten kann.
__________________ tiki taki
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13.01.2010 22:35 |
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Zitat: |
Original von louni
dieses "unter einvernehmen" stört mich etwas. das heißt ja, die könnten auch sagen, ich muss noch sechs wochen oder so weiter arbeiten.
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In dem Fall kannst du ja immernoch regulär kündigen. Dieses Recht steht dir gesetzlich zu. Vollkommen egal, was die sagen.
__________________ Hilfe, man hat mich entführt!
"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
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13.01.2010 23:51 |
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louni
Elke
Dabei seit: 27.08.2004
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danke für eure antworten. ich werde einfach zum 31 januar kündigen & hoffen, dass die nett sind & mir keine steine in den weg legen.
ich hätte ja gerne ein gespräch geführt, bevor ich die kündigung abgebe, aber wenn die im urlaub sind, dann gehts halt nicht.
__________________ tiki taki
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14.01.2010 15:23 |
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31. Janur geht nicht, das sind keine 4 Wochen mehr.
__________________ Hilfe, man hat mich entführt!
"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
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14.01.2010 19:46 |
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