Ab wieviel Jahre dürfen Kids zum Konzert? |
pinguin
3-Tage-Bart
Dabei seit: 22.09.2005
|
|
Zitat: |
Original von anonymer user
Zitat: |
mal ne wirklich mehr oder weniger definitive antwort hat keiner gegeben tztzt
Frage: Ab wieviel Jahren darf ich alleine auf ein Konzert gehen?
Antwort: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ins Konzert, ab 14 Jahren darf man alleine rein
quelle: http://www.zenith-die-kulturhalle.de/zenith_faq.htm (21.10.2006 FURT)
|
Was erstens gegen das Jugendschutzgesetz widerstößt und zweitens nur für die eine Halle gilt. Eine "definitive Antwort" kann das also auch nicht sein, denn die kann hier höchstens der Veranstalter geben. |
auch meins sollte keine definitive antwort sein. aber sie bezieht sich wenigstens auf etwas schriftliches, wobei viele der anderen antworten nur damit zusammenhingen das jemand schon mit 13 aufm konzert war oder so.
Einizg und allein darum ging es mir. deswegen auch mehr oder weniger definitive. Endgültig wird es dir vermutlich wirklich nur der Veranstalter sagen können (am besten schriftlich) falls es soooo prisant sein sollte, was ich aber nicht glaube
__________________ Pinguin-Land.de - privates von mir, sinnloses aus dem Internet und neues rund um die Beste Band der Welt.....und noch einiges mehr
|
|
13.06.2006 11:31 |
|
|
Der-Graf
Biergourmet
Dabei seit: 09.11.2005
|
|
Wenn unbedingt jemand was schriftliches haben möchte:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Zitat: |
§ 5
Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
|
und zusätzlich
Zitat: |
§ 7
Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
|
Ich denke, dass sich offiziell jeder Veranstalter danach richten wird, inoffiziell aber eben die Kontrollen nicht wirklich stattfinden. Härtere Auflagen, als sie im JuSchG verankert sind, wird wohl kein Veranstalter vornehmen, immerhin verdienen die ja an jedem Gast, egal wie alt...
__________________
Barista, Barista! Antifascista!
|
|
13.06.2006 12:22 |
|
|
|
Sie würden auch an dem Gastz verdienen, wenn sie ihn nicht reinlassen würden - bezahlt hat er ja und Geld gibt es sicher auch nicht zurück, da der Besucher selber schuld ist, daß er sich nicht an bestehende Gesetze hält.
__________________
There's a man holding a MEGAPHONE.
He must have been the voice of god.
Sorry. I am sorry. Haha.
|
|
13.06.2006 12:53 |
|
|
|
Na doll...ich bin 15 und meine ELTERN erlauben mir nicht auf ein Konzert zu gehn..."zu gefährlich"
__________________ Er schaut mich an - erloschene Glut
während er still - in meinen Armen ruht
trink ich sein Blut.
|
|
20.06.2006 14:37 |
|
|
Tenebris unregistriert
|
|
So, ich habe um das zu klären vor ein paar Tagen mal eine E-Mail an die Kontaktadresse des Stadions geschrieben:
Zitat: |
1.) Dürfen Jugendliche ab 16 Jahren die Veranstaltung ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. mit einer schriftlichen Erlaubnis eines solchen bis zum Ende (das aufgrund des Anlasses voraussichtlich erst nach 0:00 Uhr eintritt) besuchen? Hierzu zitiere ich von der Internetseite der "Aktion Jugendschutz" http://www.ajs-bw.de/faq.html#a250 :
___________________________________________________________________________
Frage
Welche Jugendschutzbestimmungen müssen bei Popkonzerten und anderen Großveranstaltungen beachtet werden?
Antwort
Pop- und andere Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. Geht von einer solchen Veranstaltung jedoch eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden darf. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kids nach Hause geschickt werden. Die zuständige Behörde kann aber auch Auflagen erteilen, um die Gefährdung auszuschließen oder zu mildern, z.B. Alters- und Zeitgrenzen oder andere Auflagen wie Schallpegelbegrenzung, Einrichtung einer Kinderfundstelle, Abholraum für Kinder und Jugendliche, Busabholdienst.
___________________________________________________________________________
Trotz dieser Information würde ich mich gerne vergewissern, ob dies auch so zutrifft.
2.) Ist die Mitnahme von Digitalkameras zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt, die über eine Videofunktion verfügen? In Ihrer Stadion-Verordnung steht lediglich geschrieben, dass"Videokameras" und " Die Mitnahme von Foto-Kameras/-Apparaten sowie sonstigen Bild oder Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung. " verboten sind.
3.) Ist die Mitnahme von Feuerzeugen gestattet? |
Zur Antwort bekam ich heute:
Zitat: |
1. Ja, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Eltern / Erziehungsberechtigte
das Konzert besuchen.
2+3. Die Mitnahme von Digitalkameras zu privaten Zwecken, sowie die Mitnahme
von Feuerzeugen ist erlaubt. |
Ich hoffe, das konnte einigen hier weiterhelfen
|
|
28.07.2006 13:06 |
|
|
|
Sogar sehr! Danke! Jetzt weiß ich endlich das ich meine Digi mitnehmen darf
__________________ Es gibt Götter! Nicht nur einen, sondern 3! Bela *bet* Rod*bet* und Farin*Bet*
|
|
28.07.2006 14:06 |
|
|
nfv1996
3-Tage-Bart
Dabei seit: 30.08.2004
|
|
Also ich bin jetzt 17 und gehe auch zum Konzert am 31.12....also ich kam beim Konzert Unrockstar in Karlsruhe schon rein obwohl da mein Vata paar Jahre hinter mir stand...und ich denke das es diesmal auch wieder geht. OK diesmal gehe ich allein dahin weil sich kein andere fand aber das wird schon
__________________ 03.10.06>------>BÄST OF
21.10.06<------> München Zenith
31.12.06<------> Köln Rhein Energie Stadion
|
|
29.07.2006 12:34 |
|
|
stefanB
3-Tage-Bart
Dabei seit: 24.06.2005
|
|
Also, ich hab in der Suche nix gefunden und wollte jetzt deswegen keinen neuen Thread aufmachen, auch wenns nich ganz hier reinpasst.
Also: Wie schaut das ganze bei Festivals aus? Auf den Seiten der Veranstalter steht ja immer, dass unter 18-Jährige um 24.00 Uhr das Festivalgelände verlassen müssen.Heißt das dann kein Camping, sondern außerhalb des Geländes pennen, und gibt es solche Alterskontrollen auf Festivals wirklich?
Danke schonmal
|
|
15.08.2006 19:43 |
|
|
|
was passiert eigentlich wenn ich (16) nach dem konzert nach mitternacht von der polizei aufm bahnhof gesehen werde?
__________________ Farin: ''Bela ich muss dir jetzt leider den Witz versaun, denn ich fang an mit dem Countdown!!''
5,4,3,2,1,NEUJAHR mit den ÄRZTEN---> I LOVE YOU!
|
|
16.08.2006 12:50 |
|
|
IceDevil
3-Tage-Bart
Dabei seit: 25.12.2003
|
|
kommt auf die polizisten an, nehmen ´meinst die daten auf und rufen dann unter umständen die eltern an um zu fragen ob die wissen das du da bist sonst passiert nicht viel...also hatte noch nie wirklich ärger...wenn du ruhig bist kommen sie nur mal vorbei und fragen ob alles klar ist wo ihr hin wollt und so
|
|
16.08.2006 13:42 |
|
|
|
ausserdem ist ja der heimweg von einer veranstaltung nach hause auch für unter 16 jährige zu jeder zeit erlaubt
du darfst ja auch bis 24uhr in die disco und danach noch nach hause fahren. kannst dich ja selber schlecht teleportieren
__________________ DAS BRÖTCHEN esser aus überzeugung
ÄSB mit euch war einfach nur geil leute...ihr wart der hammer!!!
|
|
16.08.2006 16:11 |
|
|
speedfanatic unregistriert
|
|
Zitat: |
Original von IceDevil
kommt auf die polizisten an, nehmen ´meinst die daten auf und rufen dann unter umständen die eltern an um zu fragen ob die wissen das du da willst |
Genau das is mir schon passiert als ich 13 war. Der Polizist war son richtiges Arschloch und hatte schon ein grinsen im Gesicht. Der hat sich richtig geärert als meine eltern ihm das bestätigt hatten das ih da seine durfte. (war auch ne konzert Rückfahrt)
|
|
23.08.2006 15:04 |
|
|
koLLe
3-Tage-Bart
Dabei seit: 18.08.2006
|
|
|
26.08.2006 21:17 |
|
|
pizet
3-Tage-Bart
Dabei seit: 05.09.2006
|
|
... Also, wenn ich daran denke, dass ich schon als kleiner Popel von 7 Jahren auf Ärzte Konzerten rumgerannt bin...
(Naja, Mami war ja immer dabei und hat auf mich aufgepasst. Und mich nebenher mit der Musik bis an mein Lebensende geprägt o.O)
__________________ Bela: "Wenn ihr mal Stress in der Schule habt... mit Noten und so. Dann trinkt euch erstmal einen, dann ist alles schon viel besser."
....~ XD
___________________
ÄRZTE STATT BÖLLER - 31.12.2006 - Isch komme
|
|
07.09.2006 14:46 |
|
|
|
Ich weiß nicht genau, wie das geregelt ist...aber erstmal guckt da eh keiner hin und wenn dich deine Eltern direkt vorm Stadion abholten, wäre es glaube ich korrekt....aber mach dir da mal keinen Kopp drum...bin auch erst 16 und dürfte nur bis 0:00 Uhr...da das aber sowieso länger gehen wird....und ich muss mitm Zug zurück!
|
|
17.09.2006 20:30 |
|
|
|
|
|
|