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Zum Ende der Seite springen kleben strafbar ?!?!
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smacked2 smacked2 ist männlich
3-Tage-Bart


Dabei seit: 24.01.2005

kleben strafbar ?!?! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hi

ist das kleben von antifa stickern an laternmäste usw. eigentlich strafbar?


greetz

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Wenn so viele schweigen müssen wir noch lauter schreien damit uns trotzdem jemand hört (ZSK)

03.12.2006 17:38 smacked2 ist offline Beiträge von smacked2 suchen Nehmen Sie smacked2 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie smacked2 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von smacked2 anzeigen
conker conker ist männlich
René


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Dabei seit: 15.02.2004

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ja ich glaube es ist generell strafbar irgendwo was hinzukleben, egal wasAugenzwinkern

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03.12.2006 18:07 conker ist offline E-Mail an conker senden Homepage von conker Beiträge von conker suchen Nehmen Sie conker in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie conker in Ihre Kontaktliste ein
Das_Grauen Das_Grauen ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 08.05.2004

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ja...das gilt als sachbeschädigung

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DAS BRÖTCHEN esser aus überzeugung
ÄSB mit euch war einfach nur geil leute...ihr wart der hammer!!!

03.12.2006 18:28 Das_Grauen ist offline Homepage von Das_Grauen Beiträge von Das_Grauen suchen Nehmen Sie Das_Grauen in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Das_Grauen in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Das_Grauen anzeigen
Der-Graf Der-Graf ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 09.11.2005

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Nein, Aufkleber gelten NICHT als Sachbeschädigung, solange sie sich rückstandslos entfernen lassen und beim Entfernen nichts kaputt geht (z.B. der Lack eines Autos...)

Hierzu mal gerade der Paragraph, der die Sachbeschädigung regelt:


StGB §303

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.



>>> Ein Aufkleber "beschädigt oder zerstört" (Abs.1) nichts und ein Aufkleber verändert das Erscheinungsbild eben nur "vorübergehend", weshalb Absatz 2 hier auch nicht greift... Man kann einen Aufkleber ja entfernen.



Und um mal von der Paragraphen-Sprache wegzukommen: Ich war letztes Jahr bei der Polizei, weil mir irgend so'n Spinner von ner rechten Partei nen Aufkleber aufs Auto gepappt hat - das wollte ich Anzeigen, woraufhin mir der zuständige Polizist dann sagte, dass das nicht verfolgt würde, weils eben keine Sachbeschädigung sei... Ärgerlich, aber Tatsache^^

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Barista, Barista! Antifascista!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Der-Graf: 03.12.2006 18:50.

03.12.2006 18:48 Der-Graf ist offline Homepage von Der-Graf Beiträge von Der-Graf suchen Nehmen Sie Der-Graf in Ihre Freundesliste auf
Nuss
unregistriert
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Ja, aber soweit ich es weis braucht man das es richtig " legal " ist eine Genehmigung. Also wenn man wen fragt ob man es an Haus kleben darf ( wo keiner ja sagt ) wäre es total legal.
03.12.2006 21:33
Der-Graf Der-Graf ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 09.11.2005

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Zitat:
Original von Nuss
Ja, aber soweit ich es weis braucht man das es richtig " legal " ist eine Genehmigung. Also wenn man wen fragt ob man es an Haus kleben darf ( wo keiner ja sagt ) wäre es total legal.


Es gibt aber einen Unterschied zwischen "strafbar" und "illegal" in dem Sinne, wie du es meinst Augenzwinkern Man kann eventuell zivilrechtlich für das Bekleben fremder Gegenstäne belangt werden, d.h. Schadenersatz zahlen, für die Reinigung aufkommen, oder ähnliches. Strafrechtlich (also Haftstrafen oder Geldstrafe) belangt werden kann man dafür nicht Augenzwinkern

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Barista, Barista! Antifascista!

03.12.2006 21:49 Der-Graf ist offline Homepage von Der-Graf Beiträge von Der-Graf suchen Nehmen Sie Der-Graf in Ihre Freundesliste auf
ThE PeTzE
Banane


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Dabei seit: 11.06.2005

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xx

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ThE PeTzE: 09.07.2012 21:12.

03.12.2006 22:11 ThE PeTzE ist offline Beiträge von ThE PeTzE suchen Nehmen Sie ThE PeTzE in Ihre Freundesliste auf
Der-Graf Der-Graf ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 09.11.2005

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Stimmt... Augenzwinkern Mit Einwilligung des Besitzers kannst du das Auto auch komplett zerschrotten *g* großes Grinsen

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Barista, Barista! Antifascista!

03.12.2006 22:40 Der-Graf ist offline Homepage von Der-Graf Beiträge von Der-Graf suchen Nehmen Sie Der-Graf in Ihre Freundesliste auf
Nuss
unregistriert
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Zitat:
Original von Der-Graf
Zitat:
Original von Nuss
Ja, aber soweit ich es weis braucht man das es richtig " legal " ist eine Genehmigung. Also wenn man wen fragt ob man es an Haus kleben darf ( wo keiner ja sagt ) wäre es total legal.


Es gibt aber einen Unterschied zwischen "strafbar" und "illegal" in dem Sinne, wie du es meinst Augenzwinkern Man kann eventuell zivilrechtlich für das Bekleben fremder Gegenstäne belangt werden, d.h. Schadenersatz zahlen, für die Reinigung aufkommen, oder ähnliches. Strafrechtlich (also Haftstrafen oder Geldstrafe) belangt werden kann man dafür nicht Augenzwinkern

Nein wir sind ja nicht in Texas Augenzwinkern
Sowas habe ich auch nicht gesagt oder denkst du ich bin so dumm das ich glaube das man wegen sowas in den Knast kommt ?
04.12.2006 15:35
smacked2 smacked2 ist männlich
3-Tage-Bart


Dabei seit: 24.01.2005

Themenstarter Thema begonnen von smacked2
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danke für eure antworten und kriegt euch net gleich in die haare Augenzwinkern

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05.12.2006 19:43 smacked2 ist offline Beiträge von smacked2 suchen Nehmen Sie smacked2 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie smacked2 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von smacked2 anzeigen
ÄrztlicheVersorgung ÄrztlicheVersorgung ist weiblich
Frau


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Dabei seit: 12.07.2006

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Dann könnte man ja jemanden auf's Auto scheißen und es gilt nicht als Sachbeschädigung Augen rollen

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Arzt zu sein ist nicht schwer, leichter als guter Musiker.

08.12.2006 20:23 ÄrztlicheVersorgung ist offline Beiträge von ÄrztlicheVersorgung suchen Nehmen Sie ÄrztlicheVersorgung in Ihre Freundesliste auf
Lomex Lomex ist männlich
Mann


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Dabei seit: 02.02.2005

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Zitat:
Original von ÄrztlicheVersorgung
Dann könnte man ja jemanden auf's Auto scheißen und es gilt nicht als Sachbeschädigung Augen rollen


aber als irgendwas in richtung beleidigung.

Und zu den Aufklebern und Laternenmasten. Strafbar in dem Sinne ist es nicht, aber ne Ordnungswidrigkeits könntes sein (ohne jetzt vorerst nach Paragraphen suchen zu wollen)
08.12.2006 21:40 Lomex ist offline Beiträge von Lomex suchen Nehmen Sie Lomex in Ihre Freundesliste auf
Der-Graf Der-Graf ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 09.11.2005

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Ja, eine Ordnungswidrigkeit wird es vermutlich sein... (Ist es aber auch, wenn man sein Geschäft auf einem Auto erledigt großes Grinsen -> Erregung öffentlichen Ärgernisses, o.ä.)

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Barista, Barista! Antifascista!

09.12.2006 10:09 Der-Graf ist offline Homepage von Der-Graf Beiträge von Der-Graf suchen Nehmen Sie Der-Graf in Ihre Freundesliste auf
märä märä ist weiblich
3-Tage-Bart


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Dabei seit: 11.12.2006

RE: kleben strafbar ?!?! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

ich hab null Ahnung aber mach es einfach wenn keiner hinguckt. dann kann auf jedenfall keiner sagen duwarsts.aber eigentlich ist es mir ziemlich egal

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NAZIS RAUS!
11.12.2006 14:14 märä ist offline E-Mail an märä senden Beiträge von märä suchen Nehmen Sie märä in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie märä in Ihre Kontaktliste ein
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