Sexualverbrecher |
eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
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Aber mal ganz nüchtern betrachtet - wie lässt sich das juristisch legitimieren, jemanden sein Leben lang für Verbrechen zu inhaftieren, die er vielleicht in der Zukunft verüben könnte? Für eine Tat, die jemand nicht begangen hat, kann er nicht eingesperrt werden, so einfach ist das. Und aus meiner Sicht ist das insgesamt ein riesiges Glück, denn sonst müsste eigentlich jeder damit rechnen, für irgend etwas in den Knast gesteckt zu werden, was er in der Zukunft anrichten könnte. Ich denke nicht, dass es in einem Rechtsstaat so laufen sollte.
Wie wäre es denn, wenn man sich lieber darum kümmern würde, die Opfer vor sexuellen Übergriffen zu schützen? Nur ein Beispiel: Ich dürfte heute Abend zu einer 16 jährigen Zwangsprostituierten gehen und gegen Geld mit ihr schlafen, und das wäre nach deutschem Recht legal. Tausende von Frauen müssen in Deutschland durch diese Regelung unnötig als Sexsklavinnen leiden, denn wenn man Freier von Zwangsprostituierten für ihr Handeln haftbar machen würde, würde auch der Markt schrumpfen. Damit will ich sagen: Es gibt bessere Möglichkeiten, Opfer sexueller Gewalt zu schützen, als Menschen in Gefängnissen sterben zu lassen.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von eylou: 29.01.2007 23:11.
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29.01.2007 23:01 |
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Lomex
Mann
Dabei seit: 02.02.2005
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Wenn ich mich einmal zu eylous beispiel äußern darf:
Angenommen du weißt, dass es sich um eine Zwangsprotstituierte handelt machst du dich zum Mittäter. Zwangsprostitution ist glücklicherweise verboten (Im Speziellen §§ 180 (besonders beachtet Absätze 2 und 3), 180a und 181 StGB). Das heißt der Zuhälter ist schonmal belangbar. Immernoch angenommen, dir ist die Zwangsprostitution bekannt, so begehst du eine Tat durch Unterlassen (§ 13 StGB). In diesem § steht, dass du, wenn du eine Straftat nicht verhinderst (und das tust du ja mit nichten wenn du mit dem Mädchen schläfst (ich weiß, dass "miteinander schlafen" in diesem zusammenhang falsch verstanden werden könnte, ich hoffe trotzdem, dass klar is was ich meine)) und es dir anzurechnen ist, dass der "Erfolg der Straftat" eintritt (wovon ja auch auszugehen ist wenn du beteiligt bist), durchaus wegen der gleichen Vergehen wie der ZUhälter belangt werden kannst. Soweit jedenfalls meine Interpretation des StGB. Fragt mich in ein paar Jahren nochmal, wenn ich in einem fortgeschrittenem Stadium eines Jura-Studiums bin.
Aber angenommen du wüsstest nichts von der Zwangsprostitution, auch wenn selbiges für mich schwer vorstellbar wäre, warum solletst du bestraft werden? (siehe auch §§ 16, 17 StGB)
Zum Thema "für immer hinter gitter": Diesem Aspekt der Rechtssprechung stehe ich auch eher ambivalent gegenüber. Mal abgesehen davon, dass in Deutschland jeder die Möglichkeit hat irgendwann wieder auf freien Fuß zu kommen, wenn Gutachten und Tagesform vom Richter stimmen, muss man zwischen persönlicher Freiheit und Schutz der Gesellschaft abwägen. Und egal welche Lösung gefunden wird, wirtschaftlich muss sie auch noch sein. Wirtschaftlich ist ein Gefängsnisaufenthalt jedenfalls nicht. Sexualstraftäter können von mir aus auch wieder auf freien Fuß kommen, solange sie wirklich resozialisiert und auch rehabilitiert werden. Inwieweit das aber umsetzbar ist steht auf einem anderen Blatt.
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29.01.2007 23:51 |
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eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
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Zitat: |
angenommen, dir ist die Zwangsprostitution bekannt, so begehst du eine Tat durch Unterlassen (§ 13 StGB). |
(Bevor wir das weiterdiskutieren, könnten wir bitte auf das „ich“ und "du" verzichten. Ich hab im letzten Beitrag ein dürfte und ein wäre verwendet und wollte eigentlich keine Fallbeispiele von sexueller Ausbeutung provoieren, mit der „ich“ mich strafbar oder nicht strafbar mache. Puhh, danke. )
Lass es mich mal so formulieren: Immer drei Meter neben ihr steht ihr „Beschützer“, der sie nie aus den Augen lässt, und sie ist grün und blau geschlagen. Sie ist im Leben noch nicht volljährig, hat keinen Pass, spricht kein Wort deutsch und wirkt völlig verstört und verängstigt.
Mit anderen Worten: Nein, dem Freier ist die Zwangsprostitution nicht bekannt, für ihn sieht das nämlich aus, als hätte ihr Beschützer nicht aufgepasst und sie hätte sich den Kopf angeknackst, als sie die Treppe runtergefallen ist. Ein Glück, dass der zahlende Kunde sich nicht der unterlassenen Hilfe schuldig macht. Aber ist das auch ein angemessener Schutz für betroffene Frauen?
Es gibt übrigens von Justizministerin Brigitte Zypries (wieder) einen Gesetzesvorstoß, Freier von Zwangsprostituierten endlich bestrafen zu können, der mit Glück innerhalb der nächsten Jahre verabschiedet wird.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von eylou: 30.01.2007 00:56.
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30.01.2007 00:45 |
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[quote]Original von eylou
Aber mal ganz nüchtern betrachtet - wie lässt sich das juristisch legitimieren, jemanden sein Leben lang für Verbrechen zu inhaftieren, die er vielleicht in der Zukunft verüben könnte?
warum um himmels willen muss immer erst was schreckliches passieren ?
wenn ein mensch einmal bewiesen hat das er zu so etwas fähig ist find ichs verantwortungslos ihn wieder frei zu lassen =(
beim ersten mal nur wen sexuell belästigt ist ja halb so wild ist ja nix passiert beim 2. mal wen vergewaltigt - naja nicht schön aber das opfer lebt ja noch 3 jahre haft dann hat ers schon verstanden, beim 3. mal vergewaltigung und mord
und dann das böse erwachen jaja hätten wir doch vorher reagiert
ich kapier das nicht sicher hat jeder eine 2. chance verdient aber nicht bei sowas *kopfschüttel*
ich will mir sicher sein das meinen kindern so etwas nicht passiert !
__________________ silvester 06 in köln
ick war dabei
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08.02.2007 21:03 |
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TheBini
Banane
Dabei seit: 10.05.2005
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Zitat: |
Original von jini131287
ich will mir sicher sein das meinen kindern so etwas nicht passiert ! |
Da kann man sich doch aber leider nie sicher sein, es sei denn man sperrt alle Menschen ein.
__________________ no romance. no sexiness. but a star filled night.
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08.02.2007 23:59 |
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eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
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Zitat: |
wenn ein mensch einmal bewiesen hat das er zu so etwas fähig ist find ichs verantwortungslos ihn wieder frei zu lassen =( |
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, Täter, die als sehr gefährlich eingestuft werden, nach ihrer Haft in Sicherheitsverwahrung zu halten. Von daher kann man nicht sagen, dass keine Möglichkeit besteht, verantwortlich zu handeln. Aber Verantwortung schließt auch mit ein, dass in jedem Fall genau abgewogen wird, was notwendig und angemessen erscheint.
Wir würden wahrscheinlich alle am liebsten glauben, dass es irgendwo eine Hand voll Unmenschen gibt, die halt die Sexualstraftäter sind und die man wegsperren kann, um uns anständige Menschen vor ihnen zu schützen. Dahinter steht auch ein gewisser moralischer Selbstschutz, nach dem Motto: "Das sind ein paar Bestien, die sind völlig anders als wir, denn die sind tatsächlich zu solchen Verbrechen in der Lage".
In Wirklichkeit wird das Problem dadurch nur weggeschoben. Menschen sind unter manchen Bedingungen zu moralisch verwerflichen Verbrechen in der Lage, die sie sich selbst niemals zutrauen würden. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist z.B. das Milgram-Experiment.
Zu Sexualstraftätern werden meistens die eigenen Väter, Großväter, Freunde, Betreuer, Onkels, Mütter, Brüder, Tanten und Bekannten. Die ganzen netten Menschen, von denen man das niiiee erwarten würde. Das ist ein Problem, das man nicht durch Gefängnisstrafen lösen kann, denn es gibt nicht einige wenige Verbrecher, sondern unzählige potenzielle Täter. So lange das nicht in den Köpfen angekommen ist, gibt es auch keinen wirkungsvollen Schutz für Opfer.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eylou: 09.02.2007 12:25.
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09.02.2007 12:18 |
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