Fahrschulprüfer |
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Hier bei uns gab es einen Fall (war auch 92 glaub ich groß in der Zeitung) da wurde Fahrschülerinnen nach misslungener Prüfung angeboten spezielle Sachen zu machen .....
und somit den Fehler wieder auszubügeln (im wahrsten Sinne) und so doch den ersehnten Schein zu bekommen.
Totale Sauerei soetwas
Seine Position auszunutzen.
__________________ Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben
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09.01.2006 09:43 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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09.01.2006 21:10 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Das sagt ja Alles über den Fahrlehrer
Als Fahrlehrer braucht man Führerscheine aller Klassen, oder? Krass, wenn man das mit 20 schon hat.
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
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09.01.2006 21:26 |
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katta
Banane
Dabei seit: 09.02.2004
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09.01.2006 21:38 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von L'Öö
Das sagt ja Alles über den Fahrlehrer
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Das sagt nichts über seine Qualitäten als Fahrlehrer und Mensch aus
Vor zwei Jahren ist seine Frau gestorben und eines seiner Kinder. Danach soll er wohl leicht angefangen haben zu trinken.
Seinem Motoradfahrer ist er beim Anfahren an der Ampel hintendraufgefahren, weil dieser das Zweirad abgewürgt hat.
Es entstand minimaler Blechschaden am Motorrad, dessen Fahrer auch nicht gestürzt ist. Das Malheur haben Zeugen an der Ampel gesehen, die die Polizei um die Ecke informiert haben.
Bei der Überprüfung sind dann 0,3 Promille ermittelt worden, was für einen Fahrlehrer das "Aus" bedeutet. Jetzt hat er seine gesamte Existenz verloren und er war wirklich überaus fähig.
Zitat: |
Als Fahrlehrer braucht man Führerscheine aller Klassen, oder? Krass, wenn man das mit 20 schon hat. |
Nein, braucht man nicht. Die Busklassen kann man eh erst mit 21 Jahren machen.
Zitat: |
Original von katta
Ich denke, dass er beim Bund war. Da kann man ja alle Führerscheinklassen machen und das auch noch umsonst.
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Es ist eine "Sie"
, deren Vater Fahrlehrer ist. Keine Ahnung, ob sie die Scheine dort umsonst machen konnte - abgesehen von der Prüfungsgebühr
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 09.01.2006 21:42.
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09.01.2006 21:39 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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09.01.2006 22:06 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von L'Öö
Wenn jemand in Ausübung seines Berufes sich und vor Allem seinen Schützling in Gefahr bringt und das auch noch mutwillig (durch Alkoholgenuss), dann sagt das ja wohl was über ihn als Mensch aus. |
Sich mutwillig zu betrinken und sich anschließend als Fahrlehrer hinter das Steuer zu setzen, ist die eine Sache.
Wir reden hier aber von 0,3 Promille. Das ist ein so minimaler Wert, daß dieser ohne weiteres noch nach 12 Stunden Schlaf im Blut enthalten sein kann, obwohl man sich stocknüchtern fühlt.
Viele Autofahrer steigen unwissentlich und ohne Vorsatz mit Restalkohol am nächsten Tag ins Auto. Deswegen wird die 0,0 Promille Grenze ja auch nicht eingeführt.
Bis 0,3 Promille sind auch bei einem gesunden Menschen keine Ausfallerscheinungen festzustellen und i.d.R. stimuliert der Alkohol sogar bis zu diesem Wert die Sinne, so daß noch aufmerksamer gefahren werden kann.
Jemandem wegen diesem Wert der Existenz zu berauben, finde ich einfach nicht ganz verhältnismäßig. Das hätte auch anders sanktioniert werden können, da muß nicht gleich eine ganze Fahrschule dichtgemacht werden.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 09.01.2006 22:38.
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09.01.2006 22:33 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Doch muss es, alkoholisiert setzt man sich nicht hinter's Steuer, vor Allem als Fahrlehrer nicht Es ist mir völlig egal, ob geringe Alkoholwerte das Fahrvermögen angeblich verbessern. Dieser Mensch hat eine Verpflichtung und seinen Schüler in Gefahr gebracht und ihn möglicherweise traumatisiert. Wieso sollte man jemanden lehren lassen, der das, was der lehrt, selbst nicht richtig macht? Das wäre ja völlig paradox.
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09.01.2006 22:43 |
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Akila*
3-Tage-Bart
Dabei seit: 09.01.2006
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muss man nicht mindestens 5 Jahre seinen Führerschein schon haben, bevor man FahrlehrerIn sein darf? So hat mir das zumindest meine gesagt... hm... komisch.... was stimmt denn nu?
das wär doch auch mal sinnlos, wenn du zum Beispiel deinen Führerschein schon mit 17 machst, du ne Aufsichtsperson von mindestens 25 Jahren neben dir brauchst und dein(e) Fahrlehrer(in) war 20? oder sogar noch jünger?
__________________ Denn du bist schön! Sogar schön, auch wenn du weinst....
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09.01.2006 22:54 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von Akila*
muss man nicht mindestens 5 Jahre seinen Führerschein schon haben, bevor man FahrlehrerIn sein darf? So hat mir das zumindest meine gesagt... hm... komisch.... was stimmt denn nu?
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Ich meine auch, mal gehört zu haben, daß man etliche Jahre im Besitz seines Führerscheins sein muß, um die Fahrlehrerlizenz zu erwerben.
Mit 20 Jahren ist man gemäß den Anforderungen an einen wirklich souveränen und ausreichend praxisorientierten, "erfahrenen" Fahrstil noch nichtmal in der Lage, selber ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern.
Dann, nach grade mal - maximal - zwei Jahren Fahrpraxis, bereits anderen das Führen eines Kfz offiziell beibringen zu wollen, halte ich für absolut verfehlt und irrsinnig.
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10.01.2006 00:16 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Das ist nicht okay, aber jemanden als Lehrer einsetzen, der selbst des Fahrens nicht mächtig ist und Regeln nicht befolgen kann, das ist okay? Ein bisschen bigott, findest du nicht?
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10.01.2006 00:42 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von L'Öö
Das ist nicht okay, aber jemanden als Lehrer einsetzen, der selbst des Fahrens nicht mächtig ist und Regeln nicht befolgen kann, das ist okay? Ein bisschen bigott, findest du nicht? |
Nein, ist es nicht.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man sich in über 30 Jahren erfolgreicher Fahrlehrertätigkeit einen Fehler ( aller Wahrscheinlichkeit nach aus Fahrlässigkeit ) zu schulden kommen läßt oder ob man nach grade mal zwei Jahren mit dem Führerschein in der Tasche selber schon Fahrschüler ausbilden möchte.
Wie ich auch schon in anderen Threads geschrieben habe: Nach zwei Jahren kann und sollte sich niemand als guter Fahrer bezeichnen, weil er aufgrund der mangelnden Praxis noch nicht über ausreichend Praxis verfügen kann.
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10.01.2006 00:53 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von °Schnick-Schnack°
Zitat: |
Original von Elton
[...]
Nein, ist es nicht.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man sich in über 30 Jahren erfolgreicher Fahrlehrertätigkeit einen Fehler ( aller Wahrscheinlichkeit nach aus Fahrlässigkeit ) zu schulden kommen läßt oder ob man nach grade mal zwei Jahren mit dem Führerschein in der Tasche selber schon Fahrschüler ausbilden möchte.
[...] |
Stimmt - sich nach 30 Jahren Fahrlehrertätigkeit angetrunken zur Arbeit zu begeben ist weitaus schlimmer! |
Wenn es denn Absicht gewesen wäre: Ja !
Ich habe doch bereits geschrieben, wie langsam sich Alkohol abbaut und das aller Wahrscheinlichkeit kein Vorsatz mit im Spiel war.
Fahrlässigkeit ist auch nicht o.K., aber darum geht es grade auch nicht.
Ich sage, daß eine Zwanzigjährige selber noch nicht über ausreichend Fahrpraxis verfügen KANN, um anderen bereits das Fahren beibringen zu können.
Das zwei Jahre zu einer sicheren und annähernd perfekten Fahrweise nicht ausreichen, ist kein Geheimnis. Das wird Dir auch jeder professionelle Fahrer bestätigen bzw. andere gewissenhafte Fahrer, wenn sie zurückblicken.
Ich sehe hier deutlich die Diskrepanz zwischen "Einfach noch nicht dazu in der Lage sein können" und "Jahrzehntelang seine Fähigkeit unter Beweis gestellt und einmal einen Fehler begangen zu haben" und ich glaube, in dieser Frage werden wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Elton: 10.01.2006 01:15.
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10.01.2006 01:11 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Zitat: |
Original von °Schnick-Schnack°
Zitat: |
Original von Elton
[...]
Ich habe doch bereits geschrieben, wie langsam sich Alkohol abbaut und das aller Wahrscheinlichkeit kein Vorsatz mit im Spiel war. |
Das ist mir bekannt. Aber einem Fahrlehrer ja wohl erst recht! Wenn ich am Vorabend zu viel gebechert habe, setzte ich mich am nächsten morgen nicht ans Steuer. Vor allem wenn ich auf das Leben eines anderen Menschen aufpassen muss!!
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Dem will ich ja selbstverständlich nicht widersprechen. Ein Fahrlehrer hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht und muss auch wissen, wie lange sein Körper braucht, um Alkohol abzubauen.
Gut, ich kenne das Ergebnis der MPU nicht, aber ganz allgemein ging es mir darum, daß besagtes Vergehen nach meiner Auffassung nicht nicht in Relation zu den Sanktionen gestanden hat.
Damit wollte ich das Fehlverhalten des Fahrlehrers nicht gutheißen, sondern nur im Verhältnis mit den Folgen gewürdigt wissen.
Angemessen wäre für mich z.B. eine Sperre gewesen, dann hätte auch seine Vertretung den Laden ( an dem weitere Arbeitsplätze hingen ) führen können. Nun aber wurde die gesamte Fahrschule aufgelöst.
Jeder Mensch macht im Laufe seines Lebens mal einen oder mehrere Fehler. Womöglich ist aber das Ergebnis der MPU negativ ausgefallen und bei entsprechender Prognose wäre der Entzug der Lizenz natürlich erforderlich. Wenn es aber eine einmalige Fahrlässigkeit war ?
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10.01.2006 01:25 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Naja, der Vorfall ist doch eh rufschädigend genug, ob er nun nicht mehr arbeiten darf oder ob die Schüler wegbleiben ist Jacke wie Hose.
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
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10.01.2006 01:47 |
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L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Da du so gut über das richtige Fahrverhalten dozieren kannst ein Vorschlag: Übernimm du doch die Fahrschule deines geliebten Fahrlehrers. Wär das nix? Dann musst du auch nicht immer so lange, unerhörte Monologe halten.
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
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10.01.2006 02:01 |
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