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Geklaut |
L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
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Mit 12 ist man noch nicht strafmündig, das ist man erst ab 14. Also kann sie wohl nicht vorbestraft werden, schätze ich.
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
Meine Ergüsse jetzt hier
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14.12.2005 18:46 |
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bumsekuh*ä* unregistriert
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Und selbst wenn man mit 14 oder so beim klauen erwischt wird bekommt man meinstens nur ein ladenverbot und die Polizei fährt einen nach Hause und manchmal muss man noch was zahlen.
Das weiß ich auch nur so genau,weil ich einige Leute kenne,die mal beim klauen erwischt wurden....
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14.12.2005 18:48 |
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Zitat: |
Original von sese
Die is 12.Muss die den Schaden nur ersetzen oder wird die Vorbestraft.Was passiert mit ihr?????? |
Vorbestraft ist sie nicht, da sie keine Straftat begangen hat.
Mit 12 Jahren greift da noch der Schuldausschließungsgrund der Strafunmündigkeit.
Die Eltern werden aber was auf den Deckel bekommen und haften auch für den verursachten Schaden.
bzw. Was soll diese Frage im Politikboard ?
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14.12.2005 18:51 |
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sese
Mann
Dabei seit: 28.11.2005
Themenstarter
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14.12.2005 19:35 |
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Zitat: |
Das weiß ich auch nur so genau,weil ich einige Leute kenne,die mal beim klauen erwischt wurden.... |
Laaaber nicht
__________________ http://www.musikfreunde-wormersdorf.de
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
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27.12.2005 11:31 |
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