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kleben strafbar ?!?! |
conker
René
Dabei seit: 15.02.2004
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ja ich glaube es ist generell strafbar irgendwo was hinzukleben, egal was
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03.12.2006 18:07 |
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ja...das gilt als sachbeschädigung
__________________ DAS BRÖTCHEN esser aus überzeugung
ÄSB mit euch war einfach nur geil leute...ihr wart der hammer!!!
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03.12.2006 18:28 |
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Der-Graf
Biergourmet
Dabei seit: 09.11.2005
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Nein, Aufkleber gelten NICHT als Sachbeschädigung, solange sie sich rückstandslos entfernen lassen und beim Entfernen nichts kaputt geht (z.B. der Lack eines Autos...)
Hierzu mal gerade der Paragraph, der die Sachbeschädigung regelt:
StGB §303
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
>>> Ein Aufkleber "beschädigt oder zerstört" (Abs.1) nichts und ein Aufkleber verändert das Erscheinungsbild eben nur "vorübergehend", weshalb Absatz 2 hier auch nicht greift... Man kann einen Aufkleber ja entfernen.
Und um mal von der Paragraphen-Sprache wegzukommen: Ich war letztes Jahr bei der Polizei, weil mir irgend so'n Spinner von ner rechten Partei nen Aufkleber aufs Auto gepappt hat - das wollte ich Anzeigen, woraufhin mir der zuständige Polizist dann sagte, dass das nicht verfolgt würde, weils eben keine Sachbeschädigung sei... Ärgerlich, aber Tatsache^^
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Barista, Barista! Antifascista!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Der-Graf: 03.12.2006 18:50.
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03.12.2006 18:48 |
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Nuss unregistriert
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Ja, aber soweit ich es weis braucht man das es richtig " legal " ist eine Genehmigung. Also wenn man wen fragt ob man es an Haus kleben darf ( wo keiner ja sagt ) wäre es total legal.
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03.12.2006 21:33 |
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Nuss unregistriert
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Zitat: |
Original von Der-Graf
Zitat: |
Original von Nuss
Ja, aber soweit ich es weis braucht man das es richtig " legal " ist eine Genehmigung. Also wenn man wen fragt ob man es an Haus kleben darf ( wo keiner ja sagt ) wäre es total legal. |
Es gibt aber einen Unterschied zwischen "strafbar" und "illegal" in dem Sinne, wie du es meinst
Man kann eventuell zivilrechtlich für das Bekleben fremder Gegenstäne belangt werden, d.h. Schadenersatz zahlen, für die Reinigung aufkommen, oder ähnliches. Strafrechtlich (also Haftstrafen oder Geldstrafe) belangt werden kann man dafür nicht
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Nein wir sind ja nicht in Texas
Sowas habe ich auch nicht gesagt oder denkst du ich bin so dumm das ich glaube das man wegen sowas in den Knast kommt ?
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04.12.2006 15:35 |
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Lomex
Mann
Dabei seit: 02.02.2005
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Zitat: |
Original von ÄrztlicheVersorgung
Dann könnte man ja jemanden auf's Auto scheißen und es gilt nicht als Sachbeschädigung
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aber als irgendwas in richtung beleidigung.
Und zu den Aufklebern und Laternenmasten. Strafbar in dem Sinne ist es nicht, aber ne Ordnungswidrigkeits könntes sein (ohne jetzt vorerst nach Paragraphen suchen zu wollen)
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08.12.2006 21:40 |
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märä
3-Tage-Bart
Dabei seit: 11.12.2006
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ich hab null Ahnung aber mach es einfach wenn keiner hinguckt. dann kann auf jedenfall keiner sagen duwarsts.aber eigentlich ist es mir ziemlich egal
__________________ NAZIS RAUS!
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11.12.2006 14:14 |
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