Inzest |
|
Heute ging durch die Medien, daß ein Geschwisterpaar gegen §173 StGb, der Inzest verbietet, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. Nachzulesen u.a. hier! Aus dieser Beziehung sind bereits vier behinderte Kinder hervorgegangen. Angeblich sind ähnliche Verbote in unseren europäischen Nachbarländern schon seit sehr langer Zeit abgeschafft. Ich allerdings finde ein solches Verbot vernünftig und sinnvoll, fördert Inzest doch Mißbildungen und Krankheiten in einem nicht zu unterschätzdenden Maß. Davon abgesehen wird die Rechtsstellung von mißbrauchten Kindern geschwächt, da der Täter, der in den meisten Fällen aus der Familie stammt, nurnoch wegen der Vergewaltigung, nicht mehr aber wegen des Inzests bestraft werden kann. Wie ist dazu eure Meinung.?
__________________ http://www.musikfreunde-wormersdorf.de
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
|
|
22.02.2007 00:28 |
|
|
Der-Graf
Biergourmet
Dabei seit: 09.11.2005
|
|
Ich finde es auch gut und vernünftig, dass Inszest (bzw. gesetzlich "Beischlaf zwischen Verwandten" §173 StGB) in Deutschland bestraft wird... Es ist ja noch nicht einmal ein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen, d.h. wird ggf. sogar nur mit Geldstrafe bestaft und zieht nicht zwangsläufig eine Freiheitsstrafe nach sich. Aber dass es unter Strafe steht, sollte meiner Meinung nach beibehalten werden. Man könnte zwar sagen: "Wo die Liebe hinfällt..." (jetzt natürlich nicht auf Vergewaltigung bezogen^^), aber es ist bewiesenermaße so, dass Inzest Behinderungen fördert und man tut weder den Kindern, die aus solchen Beziehungen hervorgehen, einen Gefallen, noch den Eltern oder der Gesellschaft allgemein. Das jetzt bitte nicht falsch verstehen - Behinderte generell haben natürlich ihre Darseinsbrechtigung und sollten in die Gesellschaft integriert werden, aber Inzest und die damit verbundene "Provokation" einer Behinderung für den Nachwuchs muss meines Erachtens weiter unter Strafe stehen.^^
Nachtrag speziell zu dem Fall:
- nicht alle Kinder aus der Beziehung sind behindert, sondern "nur" zwei von den vieren!
- der Mann hat sich bereits sterilisieren lassen und die beiden Geschwister wollen lediglich erwirken, dass ihr Zusammenleben, wie in einer normalen Partnerschaft nicht unter Strafe steht
Somit besteht die Gefahr für die Schädigung des Nachwuchses nicht mehr, da es ja keinen mehr geben wird... Allerdings sollte es Konsequenzen bezüglich des schon vorhandenen Nachwuchses geben, da es wohl kaum förderlich ist, wenn sie von Geschwistern großgezogen werden.^^ Das klingt zwar hart, aber meiner Meinung nach muss den Eltern das Sorgerecht entzogen werden, damit sie nicht in der irrigen Annahme aufwachsen, dass die Beziehung ihrer Eltern etwas normales wäre, etc. Selbst wenn sie ohne Behinderung geboren werden, psychische Schäden sind da andernfalls sicherlich zu erwarten...
Unter den gegebenen Umständen halte ich es allerdings auch für fraglich, ob eine Haftstrafe angebracht wäre... Für die vorangegangenen Inzesttaten und die daraus hervorgegangenen (behinderten) Kinder ok, aber zukünftig haben die beiden immerhin in soweit reagiert, als dass sie dieser Gefahr vorgebeugt haben.^^
__________________
Barista, Barista! Antifascista!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Der-Graf: 22.02.2007 02:37.
|
|
22.02.2007 02:20 |
|
|
|
Ich finde Inzest ist ein schlimmes Vergehen. Aber wie ich gehört habe sind die Geschwister nicht miteinander aufgewachsen. Also haben sie sich erst kennengelernt als sie in der Pubertät waren. Insofern kann ich das einigermaßen verstehen, dass sie sich verliebten, aber an deren Stelle hätte ich die Sache mit einem ernsten Gespräch beendet mit dem Entschluss sich nie wieder zu sehen bis man aneinander vergessen hat oder jemand anders geheiratet hat. Also es gibt noch andere schicke Menschen auf der Welt als den Bruder bzw. Schwester.
Wenn man mit jemanden zusammen ist will man irgendwann mal mehr als nur Händchenhalten und das weiß jeder, der in der Pubertät ist. Ich hätte die Lösung mit ernsten Gespräch und nie wieder sehen genommen, oder halt sehr lange nicht mehr sehen.
__________________ Ich bin ein fruchtzwerg, ganz klein! will gar nichts andres sein! Ein kleiner Fruchtzwerg, ich mag alle süßen Früchte..!"
|
|
22.02.2007 20:10 |
|
|
Hans-Wurst
René
Dabei seit: 18.08.2004
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Patientin Nr. 9
Ich finde Inzest ist ein schlimmes Vergehen. Aber wie ich gehört habe sind die Geschwister nicht miteinander aufgewachsen. Also haben sie sich erst kennengelernt als sie in der Pubertät waren. Insofern kann ich das einigermaßen verstehen, dass sie sich verliebten, aber an deren Stelle hätte ich die Sache mit einem ernsten Gespräch beendet mit dem Entschluss sich nie wieder zu sehen bis man aneinander vergessen hat oder jemand anders geheiratet hat. Also es gibt noch andere schicke Menschen auf der Welt als den Bruder bzw. Schwester.
Wenn man mit jemanden zusammen ist will man irgendwann mal mehr als nur Händchenhalten und das weiß jeder, der in der Pubertät ist. Ich hätte die Lösung mit ernsten Gespräch und nie wieder sehen genommen, oder halt sehr lange nicht mehr sehen. |
Genau das hätte ich von einem (mehr oder weniger) erwachsenen Menschen auch erwartet. Vor allem wegen der Kinder. Denn ich fide es besser garkeine Kinder zu zeugen als welche, die in 99% aller Fälle behindert sein werden. Damit tut man weder dem Kind noch sich selbst einen Gefallen.
__________________ http://www.musikfreunde-wormersdorf.de
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
|
|
22.02.2007 23:24 |
|
|
knuble
René
Dabei seit: 17.07.2004
|
|
Gerade auf Polylux den Juli Vorsitzenden gesehen.
Der hat nichts gegen Inzest. Denn jedes Leben wäre Lebenswert, daher hat er da nichts gegen einzuwenden.
Komische Partei, die FDP, und bisher war jeder Jungliberale den ich reden hörte SEHR verblendet...
Ich bin ansonsten derselben Meinung wie Hans Wurst
|
|
22.02.2007 23:39 |
|
|
ut4you
Biergourmet
Dabei seit: 26.03.2004
|
|
@knuble: Der Freund meiner Schwester ist auch Juli, ich kann dir versichern es gibt dort auch normale Menschen
.
Wobei ich schon sagen muss, dass der Redakteur bei Polylux auch in gewisser Weise recht hat, wenn er meint, das Inzestverbot käme in gewisser Weise einer Geburtenkontrolle gleich, die wir ja tatsächlich schonmal hatten. Zumal das Risiko einer Behinderung zwar vorhanden ist, aber nicht zwingend eintreten muss.
Naja einen eindeutigen Standpunkt hab ich in der Beziehung nicht. Irgendwo ist es schon in gewissem Maße unnatürlich und sicher für die Kinder auch nicht unbedingt Vorteilhaft, wenn Mutter und Vater Geschwister sind.
Aber mal angenommen, zwei Brüder oder zwei Schwestern lieben sich, ist in diesem Fall Sex auch verboten? Oder geht das als Beziehung durch, da es ja gleichgeschlechtlich ist und die Gefahr der Schwangerschaft doch eher gering?
__________________
|
|
23.02.2007 08:26 |
|
|
Toni_C
FDJ Punk
Dabei seit: 20.10.2006
|
|
Zitat: |
Original von ut4you
Aber mal angenommen, zwei Brüder oder zwei Schwestern lieben sich, ist in diesem Fall Sex auch verboten? Oder geht das als Beziehung durch, da es ja gleichgeschlechtlich ist und die Gefahr der Schwangerschaft doch eher gering? |
Soweit ich weiß ist jede Art von Beischlaf zwischen Blutsverwandten verboten.
Also egal ob Männlein und Männlein, Weiblein und Weiblein oder Männlein und Weiblein.
So lange daraus aber kein Nachwuchs entsteht, kann dir niemand etwas nachweisen.
|
|
23.02.2007 13:57 |
|
|
ut4you
Biergourmet
Dabei seit: 26.03.2004
|
|
Zitat: |
Original von Toni_C
Zitat: |
Original von ut4you
Aber mal angenommen, zwei Brüder oder zwei Schwestern lieben sich, ist in diesem Fall Sex auch verboten? Oder geht das als Beziehung durch, da es ja gleichgeschlechtlich ist und die Gefahr der Schwangerschaft doch eher gering? |
Soweit ich weiß ist jede Art von Beischlaf zwischen Blutsverwandten verboten.
Also egal ob Männlein und Männlein, Weiblein und Weiblein oder Männlein und Weiblein.
So lange daraus aber kein Nachwuchs entsteht, kann dir niemand etwas nachweisen. |
Allein schon deshalb sollte dieser "Blutschande"-Paragraph (allein das Wort klingt schon nach tiefstem Mittelalter) zumindest reformiert bzw. geändert werden. In meinen Augen ist das nämlich eine Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung, die niemanden, erst recht nicht den Staat etwas angeht.
__________________
|
|
23.02.2007 15:08 |
|
|
Toni_C
FDJ Punk
Dabei seit: 20.10.2006
|
|
Von Wikipedia:
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es aufgrund des § 173 StGB zehn Verurteilungen auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland)."
|
|
23.02.2007 15:20 |
|
|
|
Vielleicht sollte man nicht den Beischlaf zwischen Geschwistern unter Strafe stellen, sondern das Zeugen von Kindern unter Geschwistern?
Schließlich provoziert man mit der Zeugung von Kindern in einer geschwisterlichen Beziehung, dass die Kinder behindert zur Welt kommen. Soetwas sollte man nicht provozieren, weil das einfach nicht fair gegenüber den Kindern ist.
__________________ Hi, hi
scheute das Grinsal
astete von Hüpf zu Hüpf
und nestete ins Sprung.
|
|
24.02.2007 10:37 |
|
|
eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
|
|
Zitat: |
Original von GetASmile
Vielleicht sollte man nicht den Beischlaf zwischen Geschwistern unter Strafe stellen, sondern das Zeugen von Kindern unter Geschwistern?
Schließlich provoziert man mit der Zeugung von Kindern in einer geschwisterlichen Beziehung, dass die Kinder behindert zur Welt kommen. |
Ein anderes Beispiel: Je älter eine werdende Mutter ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein behindertes Kind zur Welt bringt. Nach deiner 'Logik' dürften Frauen ab einem bestimmten Alter also keine Kinder mehr austragen.
|
|
24.02.2007 12:21 |
|
|
|
Aus Wikipedia:
Zitat: |
Wegen der großen Anzahl der Gene ist das Risiko für die Ausbildung erblicher Defekte dieser Art bei Nachkommen von genetisch nahen Verwandten sehr hoch. So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt, und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. |
Ist das denn nicht erschreckend? Und wenn man sich dann auch noch vorstellt, dass Kinder mit rezessiv vererbten Krankheiten diese an ihre Kinder weitergeben können ...
Schaut man sich alleine an, wie viele alleine in der britischen Königsfamilie Bluter waren, muss einem doch mal in den Sinn kommen, dass innerfamiliäre Liebesbeziehungen keine Kinder zur Folge haben sollten.
Die Gefahr, dass ein Kind mit Behinderung zur Welt kommt ist in einer geschwisterlichen Beziehung sehr viel höher als die Gefahr, dass ein Kind eine Behinderung hat, weil die Mutter ein bestimmtes Alter überschritten hat. Bei der geschwisterlichen Zeugung eines Kindes wird eine Behinderung geradezu provoziert.
Die Tatsache, dass ein Geschwisterpaar klagt und sie miteinander schon vier Kinder haben, zeigt doch überdeutlich, dass beide Personen sich nicht über die Folgen für ihre Kinder im Klaren sind. Sie wussten, dass sie Geschwister sind und haben das Risiko einfach so in Kauf genommen – ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich meine – jedes Leben ist lebenswert. Ich habe noch nie einen Menschen kennen gelernt, der so nett ist, wie das geistig behinderte Kind unserer Nachbarn, aber man muss eine Behinderung nicht gleich provozieren.
Ich will älteren Frauen nicht verbieten Kinder zu bekommen, weil sie ein bestimmtes Alter überschritten haben. Wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob eine Frau im Alter von Mitte Fünfzig sich künstlich befruchten lassen sollte, damit ihr später Kinderwunsch erfüllt wird. (Stelle man sich doch mal vor: Kind ist 15, Mutter ist 70; Kind ist 25, Mutter ist 80 – wenn die Mutter überhaupt so alt wird). Aber das ist eine andere Sache...
__________________ Hi, hi
scheute das Grinsal
astete von Hüpf zu Hüpf
und nestete ins Sprung.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von GetASmile: 24.02.2007 15:14.
|
|
24.02.2007 15:13 |
|
|
eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
|
|
Zitat: |
Original von GetASmile
Schaut man sich alleine an, wie viele alleine in der britischen Königsfamilie Bluter waren, muss einem doch mal in den Sinn kommen, dass innerfamiliäre Liebesbeziehungen keine Kinder zur Folge haben sollten.
|
Das ist aber nicht mit der heutigen Situation zu vergleichen. Beziehungen zwischen engen Verwandten werden heute immer die Ausnahme bleiben, und aus diesen Ausnahmefällen werden wiederum nur in Ausnahmefällen Kinder hervorgehen.
Im Adel wurden Heiraten zwischen Verwandten dagegen oft gefördert, weshalb sich Familien wieder und wieder untereinander verheiratet haben. Dadurch haben die Krankheiten natürlich immer weiter zugenommen.
Ich stimme dir völlig zu, dass innerfamiliäre Liebesbeziehungen keine Kinder zur Folge haben sollten. Das werden Geschwister, die sich lieben, fast immer genauso sehen, wenn sie verantwortungsbewusste Menschen sind.
Aber zwischen sollenund dürfen besteht ein Unterschied. Wenn man Menschen gesetzlich verbietet, Kinder zu bekommen, greift man grundlegend in ihre Selbstbestimmung ein. Kinder zwischen engen Verwandten? Etwa 25% Wahrscheinlichkeit auf behinderte Kinder -> verbieten! Frauen in ihren späten 40ern? Knapp 10% Wahrscheinlichkeit auf behinderte Kinder -> besser verbieten. Frauen mit Down-Syndrom? Ganze 50% Wahrscheinlichkeit auf Kinder mit dem selben Genfehler -> auf jeden Fall verbieten! Kleinwüchsige? Kinder verbieten! Alkoholabhängige Mütter? Kinder natürlich verbieten! Eltern mit irgend welchen genetischen Defekten? -> Kinder verbieten!
Wenn dann die verbotenen Kinder geboren werden, haben sich die Eltern ja strafbar gemacht. Wie werden sie bestraft? Gefängnis? Geht nicht, man kann den Eltern doch nicht ihr neu geborenes Kind wegnehmen, nur weil sie es geboren haben. Geldstrafe? Ich denke, jede liebende Mutter würde eine Geldstrafe für ihr Kind in Kauf nehmen. Ist es auch eine Straftat, wenn das Kind trotz sorgfältiger Verhütung gezeugt wurde? Wer will überhaupt nachweisen, ob die Zeugung gewollt war oder nicht? NO WAY für eine gesetzliche Regelung.
Nehmen wir an, das illegal gezeugte Kind ist wirklich behindert. Was erzählen wir ihm später? „Du bist ein zauberhaftes Wesen, aber trotzdem ist die Tatsache, dass du geboren wurdest, ein Verbrechen. Wir respektieren dich und du selbst kannst ja nichts dafür, aber diese Gesetze sind einfach dafür da, zu verhindern, dass so etwas wie du existiert. Das ist zu deinem eigenen Besten, denn diese Gesetze sollen dein leidvolles Leben vermeiden. Sorry, dass es dich gibt“.
Da können wir uns hinterher noch 100 Mal einreden, dass jedes Leben lebenswert ist. Aber wer sollte uns solche hohlen Sprüche noch glauben?
|
|
24.02.2007 16:38 |
|
|
Hans-Wurst
René
Dabei seit: 18.08.2004
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Wenn man Menschen gesetzlich verbietet, Kinder zu bekommen, greift man grundlegend in ihre Selbstbestimmung ein. |
Muß man es dann auch pädophilen erlauben, ihre sexuellen Neigungen auszuleben? Das ist natürlich eine rhetorische Frage, aber das wäre die logische Konsequenz, wenn es darum geht, daß der Staat nicht in die Selbstbestimmung eingreifen darf. ABer nicht daß ich hier falsch verstanden werde: natürlich ist es richtig, daß "Kinderficken" unter Strafe gestellt ist.
Zitat: |
Wenn dann die verbotenen Kinder geboren werden |
Die Kinder sind nicht verboten, höchstens ihre Erzeugung.
Zitat: |
Nehmen wir an, das illegal gezeugte Kind ist wirklich behindert. Was erzählen wir ihm später? „Du bist ein zauberhaftes Wesen, aber trotzdem ist die Tatsache, dass du geboren wurdest, ein Verbrechen. Wir respektieren dich und du selbst kannst ja nichts dafür, aber diese Gesetze sind einfach dafür da, zu verhindern, dass so etwas wie du existiert. Das ist zu deinem eigenen Besten, denn diese Gesetze sollen dein leidvolles Leben vermeiden. Sorry, dass es dich gibt“. |
Das ist sehr krass ausgedrückt, allerdings eine interessante Überlegung, die ich so noch nie angestellt habe. ABer was ist denn, wenn derjenige das dann genauso sieht? Wenn er vielleicht garnicht existieren wollte? Dann kann er ja fragen "Warum habt ihr euch damals nicht an die Vorschriften gehalten? Dann hättet ihr mir einges an Leid erspart."
__________________ http://www.musikfreunde-wormersdorf.de
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hans-Wurst: 24.02.2007 19:20.
|
|
24.02.2007 19:18 |
|
|
eylou
Banane
Dabei seit: 04.01.2005
|
|
Das mit den Pädophilen-Beispiel ist doch etwas völlig anderes, Selbstbestimmung endet da, wo andere geschädigt werden. Ein von Geburt an behindertes Kind wird durch seine Geburt aber nicht geschädigt, sondern es wird so geboren, wie es ist.
Zitat: |
ABer was ist denn, wenn derjenige das dann genauso sieht? Wenn er vielleicht garnicht existieren wollte? Dann kann er ja fragen "Warum habt ihr euch damals nicht an die Vorschriften gehalten? Dann hättet ihr mir einges an Leid erspart. |
Das kann jeder sagen, auch du und ich. Ich habe seit ich sechzehn bin behinderte Kinder betreut, Schwerstbehinderte genauso wie welche mit leichten Lernstörungen. Sie sind nicht unglücklicher als andere Menschen auch.
|
|
24.02.2007 20:38 |
|
|
Admin
Ruhig angehn
Dabei seit: 04.10.2003
|
|
Zitat: |
Original von Hans-Wurst
ABer was ist denn, wenn derjenige das dann genauso sieht? Wenn er vielleicht garnicht existieren wollte? Dann kann er ja fragen "Warum habt ihr euch damals nicht an die Vorschriften gehalten? Dann hättet ihr mir einges an Leid erspart." |
Noch ein, zwei Denkschritte weiter und du argumentierst mit dem Begriff "Lebensunwertes Leben".
Siehe auch:
Zitat: |
Original von Eugenik/Rassenhygiene
Nach der Machtübernahme Hitlers wurde ein eugenisches Sterilisationsgesetz als wichtiger Teil der nationalsozialistischen Ideologie bereits im Juli 1933 eingeführt („Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“): Im Unterschied zu früheren Entwürfen sah es auch Zwangssterilisation vor, schrieb vergleichsweise großen Bevölkerungsgruppen erbliche Minderwertigkeit zu und führte - im internationalen Vergleich ohne Beispiel - in den wenigen Jahren bis 1939 tatsächlich zur Unfruchtbarmachung von etwa 300.000 Menschen, die bis 1945 um weitere 60.000 stieg. Ein Teil der Betroffenen ist auch an den Folgen der Sterilisationsoperation verstorben. Zum Vergleich: In den USA wurden zwischen 1907 und 1939 etwa 31.000 Menschen sterilisiert, in Schweden zwischen 1934 und 1948 etwa 12.000.
Das Gesetz ermöglichte eine zielgerichtete Sterilisation bei verschiedenen Erkrankungen, für die man genetische Ursachen vermutete, nämlich bei „angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch-depressiven) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung, [...] schwerem Alkoholismus.“ (Gütt/Rüdin/Ruttke (1934) Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Gesetz und Erläuterungen, München: J.F.Lehmanns Verlag, S.56). Die Sterilisation musste von sogenannten „Erbgesundheitsgerichten“ auf Antrag des Betroffenen, seines Vormundes oder beamteter Ärzten oder von Anstaltsleitern beschlossen werden und war nach solch einem Beschluss „auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen“ (Gütt et al. 1934: 5
.
Anders als in anderen europäischen Ländern mündete diese Radikalvariante von Eugenik im NS-Deutschland schließlich auch in die durch eugenische Abwertung von „Minderwertigen“ zumindest erleichterte systematische Euthanasie im Sinne einer Vernichtung lebensunwerten Lebens, die - beginnend 1939 - wiederum eine Brücke zum Holocaust an den europäischen Juden darstellt. Das exakte Verhältnis zwischen Eugenik und NS-"Euthanasie“ ist allerdings wissenschaftlich umstritten. Gewisse Nachbarschaften finden sich neben Deutschland - allerdings nur auf Diskursebene, nicht als Tat - auch zwischen Eugenik- und „Euthanasie“-Anhängern in den USA in den 1930er und 1940er Jahren. |
|
|
24.02.2007 23:26 |
|
|
L'Öö
Banane
Dabei seit: 30.12.2003
|
|
Ich finde es ehrlich gesagt anmaßend zu behaupten, ein Leben mit einer Behinderung sei nicht lebenswert und müsse daher verboten werden.
Der Vergleich von Selbstbestimmung und Pädophilie geht auch gaar nicht.
__________________ I'd rather my flame burn bright than be some puny little pilot light
Meine Ergüsse jetzt hier
|
|
25.02.2007 13:44 |
|
|
|
|
|
|