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Zum Ende der Seite springen "Beziehungsdelikt"
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Natollie Natollie ist weiblich
Rechthabegedöns

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Dabei seit: 28.09.2003

wütend "Beziehungsdelikt" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gott, wie ich dieses Wort hasse - das klingt schon nach Kavaliersdelikt, und sowas ist es ja wohl auch, denn meistens sind ja Frauen die Opfer, und wen interessiert das schon?
Heute früh um halb neun hat in Opfikon im Kanton Zürich ein 29-Jähriger seine 28-jährige Frau erschossen und dann anschliessend sich selbst gerichtet. Vor einer Schule an einer Bushaltestelle. Die beiden haben eine 5- und eine 7-jährige Tochter. Der Mann wurde im November in Untersuchungshaft gesteckt, weil er die Frau geschlagen und ihr mit dem Tod gedroht hatte. Und vor kurzem kam er wieder frei. Tja.

Ich könnte kotzen.

Eine Freundin meiner Schwester macht etwas Ähnliches durch: Sie hat sich vor einiger Zeit von ihrem Mann getrennt, was ihn nicht daran hindert, bei ihr vorbeizukommen, ihr zu drohen dass er sie erschiesst, ihren Freund zu bedrohen... Ihre Familie toleriert das. Sie ist ja schliesslich seine Frau, also hat sie ihm zu gehorchen, nicht wahr. Sie hat mittlerweile den Kontakt zu ihnen abgebrochen. Die Polizei sagt, sie kann nichts machen, solange nichts passiert ist. Und überhaupt: Sie könne ja ins Frauenhaus. Ja klar. Hallo - warum soll SIE sich einsperren lassen, weil ER spinnt? Manchmal verstehe ich die Welt echt nicht mehr.

Erwähnte ich schon, dass ich kotzen könnte?

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Last year, a band broke my heart. This year, a band almost broke my spirit.

10.02.2004 22:44 Natollie ist offline E-Mail an Natollie senden Homepage von Natollie Beiträge von Natollie suchen Nehmen Sie Natollie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Natollie in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
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Ich kann ersteinmal nur für Deutschland sprechen.
Hier sind fast 90 Prozent aller Tötungsdelikte Beziehungsstraftaten.

Anfang 2002 wurde das Gewaltschutzgesetz verabschiedet, welches es betroffenen Frauen (aber auch Männern) ermöglicht, in weitestgehender Sicherheit in ihrer Wohnung zu verbleiben, anstatt ins Frauenhaus zu ziehen.
Das ist allerdings ein etwas zweischneidiges Schwert, denn oftmals eskaliert grade hierdurch erst recht die Gewaltspirale. na ja...

Ein Problem, was die Schweiz betrifft und zu vermehrten Tötungsdelikten führt, ist meiner Meinung auch die Erlaubnis, daß jeder Reservist eine Waffe zu Hause führen darf. Die meisten Männer über 20 Jahren dürften Reservisten sein.
10.02.2004 22:55
Natollie Natollie ist weiblich
Rechthabegedöns

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Themenstarter Thema begonnen von Natollie
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Hmm, oftmals wird meines Wissens (ich kann das nicht mit Zahlen belegen - ist nur ein Erfahrungwert, da ich als Journalistin oft mit solchen Fällen zu tun habe) aber NICHT die Dienstwaffe - das Sturmgewehr - bei solchen Taten benutzt. Bei den beiden von mir genannten Fällen handelt es sich notabene um ausländische Paare, da waren die Männer also gar nicht im Besitz einer Armeewaffe.

Was bei uns derzeit in einigen Städten getestet wird und bald auch landesweit gelten soll (soweit ich informiert bin), ist die Wegweisung aus der Wohnung für einen oder mehrere Tage, d.h. der Mann (oder auch die Frau, je nach Täter-Opferrolle, wir wollen ja hier nicht verschweigen, dass auch Männer misshandelt werden und es oftmals noch viel schwerer haben, bis man ihnen Glauben schenkt) wird aus der gemeinsamen Wohnung geschickt und darf erst nach einigen Tagen wieder kommen, quasi als 'Abkühlung'. Ich weiss ja nicht, ob das was bringt - man wird sehen.

Ich kann einfach bei dem Fall von heute nicht nachvollziehen, wie ein Mann seine Kinder zu Vollwaisen machen kann. Mein Gott, wer erzählt es diesen beiden Mädchen? Und wie?

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10.02.2004 23:01 Natollie ist offline E-Mail an Natollie senden Homepage von Natollie Beiträge von Natollie suchen Nehmen Sie Natollie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Natollie in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
unregistriert
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Bei der bereits umgestzten Tat handelt es sich ja um einen sog. erweiteren Selbstmord.
Wenn der Täter seinen eigenen Tod als Ergebnis der gesamten Tat bereits fest mit eingeplant hat, kann man diese praktisch nie verhindern.
Wie viele Menschen sagen mal so nebenbei den Satz "Ich könnte Dich umbringen !"?
Auf den ersten Blick kann man die Ernsthaftigkeit einer solchen Aussauge unmöglich abschätzen, dazu müßte der umstehende Personenkreis viel tiefer analysieren und diese Mühe machen sich die meisten dann doch nicht -bis es zu spät ist.

Diese Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung entspricht ja dem deutschen Gewaltschutzgesetz.
Seit Einführung im Januar 2002 werden die Wachen von hilfesuchenden Frauen gradezu überschwimmt. Dieses Gesetz war als reine Präventivmaßnahme gedacht, sozusagen als polizeilich sofort vollstreckbarer, längerfristiger Platzverweis ohne besondere richterliche Anordnung, wird aber in der Praxis nun doch allerbestens per Eilverfügung erlassen, was es auch schon wieder nutzlos machen kann.

Mal sehen, wie es in der Schweiz durchgesetzt wird und Erfolg zeigt.
10.02.2004 23:20
Natollie Natollie ist weiblich
Rechthabegedöns

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Zitat:
Original von Andrako
Bei der bereits umgestzten Tat handelt es sich ja um einen sog. erweiteren Selbstmord.

Ein widerlicher Ausdruck - er negiert quasi den Mord, der ja einiges verwerflicher ist als der Selbstmord.

Zitat:
Wenn der Täter seinen eigenen Tod als Ergebnis der gesamten Tat bereits fest mit eingeplant hat, kann man diese praktisch nie verhindern.

Natürlich nicht - wer bereit ist, sein Leben für etwas aufs Spiel zu setzen, der hat gegenüber denen, die dazu nicht bereit sind, bereits gewonnen. Oftmals sieht der Täter den Selbstmord ja auch nicht als Suizid per se, sondern als krönenden Abschluss einer gloriosen Heldentat. Das Assassinen-Syndrom. Bestens bekannt bei Attentätern wie demjenigen von Zug oder demjenigen von Erfurt.

Zitat:
Wie viele Menschen sagen mal so nebenbei den Satz "Ich könnte Dich umbringen !"?
Auf den ersten Blick kann man die Ernsthaftigkeit einer solchen Aussauge unmöglich abschätzen, dazu müßte der umstehende Personenkreis viel tiefer analysieren und diese Mühe machen sich die meisten dann doch nicht -bis es zu spät ist.

Nun, ich vermute mal dass man bis zu einem gewissen Grad schon erkennen kann, wie ernsthaft die Aussage gemeint ist - wirklich ernste Drohungen werden allerdings vermutlich kaum vor Zeugen ausgesprochen, und dann hapert es halt schon mit den Analysemöglichkeiten. Ich kann mich nicht erinnern, diesen Satz je benutzt zu haben, bei uns in der Familie drohte man eher mit "Ich werde MICH umbringen..." (mit ein Grund warum ich nicht wirklich viel Geduld mit Leuten habe, die mit Selbstmorddrohungen um sich werfen)
Ich weiss nicht - meinst du wirklich, dass man eine Morddrohung im Bekanntenkreis falsch einschätzt?

Zitat:
Mal sehen, wie es in der Schweiz durchgesetzt wird und Erfolg zeigt.

Die einzie Zahl die ich kenne ist die aus der Stadt Sankt Gallen: Die hatten 158 Wegweisungen in einem Jahr, und die Stadt ist nicht wirklich gross...

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10.02.2004 23:32 Natollie ist offline E-Mail an Natollie senden Homepage von Natollie Beiträge von Natollie suchen Nehmen Sie Natollie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Natollie in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
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Zitat:
Original von Natollie
Ich kann mich nicht erinnern, diesen Satz je benutzt zu haben, bei uns in der Familie drohte man eher mit "Ich werde MICH umbringen..." (mit ein Grund warum ich nicht wirklich viel Geduld mit Leuten habe, die mit Selbstmorddrohungen um sich werfen)
Ich weiss nicht - meinst du wirklich, dass man eine Morddrohung im Bekanntenkreis falsch einschätzt?


Überschätzen könnte man sie gewiß nicht, eher unterschätzen.
Wenn auch schon der neue Lebenspartner mit bedroht wird, sollte man schon das Motiv hinter der Drohung unbedingt ernst nehmen.
Ich nehme mal an, daß der Ex-Mann auch als "Stalker" aktiv werden und die ganze Bandbreite abziehen wird. Ein Kontaktabbruch ändert da in der Regel nichts.
Ich kann nur raten, sich für alle Aktivitäten des Ex -Mannes Zeugen zu sichern (soweit dies möglich ist) und auch sonst alles genau zu dokumentieren, um sich dann einen Titel vor Gericht zu holen, der es später der Polizei direkt ermöglicht in erforderlicher Weise einzuschreiten. Dann können sie nämlich nicht mehr sagen: "Wir können doch nichts tun"


Zitat:
Mal sehen, wie es in der Schweiz durchgesetzt wird und Erfolg zeigt. Die einzie Zahl die ich kenne ist die aus der Stadt Sankt Gallen: Die hatten 158 Wegweisungen in einem Jahr, und die Stadt ist nicht wirklich gross...


Also nicht viel anders als in Deutschland.....
10.02.2004 23:52
Natollie Natollie ist weiblich
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Toll, die Frau hatte vor kurzem wieder ein Eheschutz-Begehren gestellt. Und wann traf es beim zuständigen Bezirksgericht ein? Gestern Vormittag...

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11.02.2004 17:08 Natollie ist offline E-Mail an Natollie senden Homepage von Natollie Beiträge von Natollie suchen Nehmen Sie Natollie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Natollie in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
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Was für eine Ironie des Schicksals geschockt Augen rollen
11.02.2004 19:19
Baumstruktur | Brettstruktur
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