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Zum Ende der Seite springen todesstrafe
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corazón corazón ist weiblich
Elke


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Dabei seit: 29.10.2003

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ich glaub ich hab das in dem andern Thread schonmal geschrieben:
Mörder und Sexualverbrecher einfach für immer wegsperren, nie wieder rauslassen von wegen Freigang und Hafturlaub oder Rauslassen wegen guter Führung. Einfach einschließen, damit sie niemandem mehr was können. Punkt. Todesstrafe ist so endgültig. Wenn man "nur" unter Verschluß sitzt und sich im Nachhinein doch die Unschuld herausstellt, kann man wieder raus. Wenn man tot ist ist man allerdings tot.

__________________
when I feel the warmth of your very soul
I forget I'm cold and crying
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19.02.2004 09:55 corazón ist offline E-Mail an corazón senden Homepage von corazón Beiträge von corazón suchen Nehmen Sie corazón in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie corazón in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
unregistriert
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Zitat:
Original von Mephistoteles
Mehr oder weniger... weil bei der Exekution in den USA immer drei Leute z.B. eine Todesspritze in der Hand haben, und nur in einem is das Serum drin, und alle stechen gleichzeitig zu, so weiß keiner, wer ihn denn nun umgebracht hat...


Das stimmt so nicht. Die Vorstellung, daß jemand eine Spritze in der Hand hat und sie dem Deliquenten hereindrückt ist auch falsch.

Die Todeskandidaten bekommen eine Infusion gelegt, durch die anschließend drei verschiedene Mittel fließen, die zuerst betäuben, lähmen und dann töten.

Das ganze macht ein Arzt.
19.02.2004 12:14
blumentopff blumentopff ist weiblich
Biergourmet


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Dabei seit: 01.10.2003

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Zitat:
todesstrafe wäre für betroffende aber immer das beste somit müssten sie nicht ein leben lang mit der angst leben der rache des straftäters zum opfer zu fallen
.
Zitat:
Wenn Du dafür bist, daß aus diesem Grund die Todesstrafe verhängt werden sollte, wer wäre dann nach einem Mord noch Betroffener ?

bsp:papi vergewaltigt/schlägt/missbraucht jahrelang seine familienmitglieder, irgendwann kommts endlich zur anzeige und prozess. papi schwört öffentlich rache und bekommt 15 jahre. mami und kinder haben höchstens 15 jahre ruhe und leben dann in einer ewigen angst vor rache-in diesem fall würde die todesstrafe den betroffenden(mami und kinder) eine menge angst ersparen.
Zitat:
Für welche Verbrechen sollte es Deiner Meinung nach noch die Todesstrafe geben ?

ich weiß es nicht, ich weiß noch nicht mal ob ich für oder gegen die todestrafe sein soll,ich denke einfach sie hätte einige vorteile!
19.02.2004 18:23 blumentopff ist offline Beiträge von blumentopff suchen Nehmen Sie blumentopff in Ihre Freundesliste auf
Andrako
unregistriert
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Zitat:
Original von blumentopff
bsp:papi vergewaltigt/schlägt/missbraucht jahrelang seine familienmitglieder, irgendwann kommts endlich zur anzeige und prozess. papi schwört öffentlich rache und bekommt 15 jahre. mami und kinder haben höchstens 15 jahre ruhe und leben dann in einer ewigen angst vor rache-in diesem fall würde die todesstrafe den betroffenden(mami und kinder) eine menge angst ersparen.


Das ist doch wohl nicht Dein Ernst, daß Papi dafür vom Staat gekillt werden soll ? geschockt Augen rollen
Wenn er in der Lage gewesen ist jahrelang zu vergewaltigen, sollte man sich mal fragen, was noch so alles schiefgelaufen ist.

Du bist dafür jemanden zu töten, damit andere Menschen mit besseren Gefühlen leben ?
19.02.2004 19:58
SaraMudo SaraMudo ist weiblich
Biergourmet


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Dabei seit: 09.11.2003

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Wir ham auch grad in Reli das Thema todestrafe und ich bin absolut gegen die Todesstrafe!!!Dazu haben wir auch den Film "dead man walking " angguckt, der scheint ja nach ner wahren begebenheit zu sein.

auserdem find ich es in manchen Ländern echt krank:
Afgahnistan(glaub ich wars): Wenn eine Frau vergewaltigt wir, bekommt SIE die Todesstrafe nicht der Vergewaltiger
China: Wegen Fahraddiebstal


Gut das es in Deutschland sowas nicht gibt, und ich hoffe das bleibt auch so!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

__________________
Zigaretten sind Massenvernichtungswaffen
19.02.2004 20:18 SaraMudo ist offline Beiträge von SaraMudo suchen Nehmen Sie SaraMudo in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie SaraMudo in Ihre Kontaktliste ein
Mephistoteles
unregistriert
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Zitat:
Original von Andrako
Zitat:
Original von Mephistoteles
Mehr oder weniger... weil bei der Exekution in den USA immer drei Leute z.B. eine Todesspritze in der Hand haben, und nur in einem is das Serum drin, und alle stechen gleichzeitig zu, so weiß keiner, wer ihn denn nun umgebracht hat...


Das stimmt so nicht. Die Vorstellung, daß jemand eine Spritze in der Hand hat und sie dem Deliquenten hereindrückt ist auch falsch.

Die Todeskandidaten bekommen eine Infusion gelegt, durch die anschließend drei verschiedene Mittel fließen, die zuerst betäuben, lähmen und dann töten.

Das ganze macht ein Arzt.


Okay, dann habe ich mich da vertan, aber es drei Dinge waren war richtig.... Aber beim elektrischen Stuhl sind es drei Leute die den Knopf drücken!
19.02.2004 20:54
FarinBabe FarinBabe ist weiblich
Elke


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Dabei seit: 09.02.2004

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Wir hatten das Thema mal in der Schule (in Werte Normen Unterricht)
Meine Meinung war Für die Todesstrafe!
Und meine Argumente waren folgende:
- wenn jemand z.b. ein kleines unschuldiges Mädchen vergewaltigt und es danach umbringt, hat er die Todesstrafe verdient!!!
Man hört ja auch ab und zu mal, dass Vergewaltiger freigelassen werden und danach wieder den gleichen Mist anfangen!
Mein Lehrer meinte dazu, dass das nur 0,2 % oder so sind, aber meine Meinung ist:

Das sind 0,2% zuviel!!
Und die meisten Verbrecher werden wegen schlechter Kindheit, etc. in die Klapse gesteckt und kommen nach ein paar Jahren wieder raus.. Sie sollen wenigstens FÜR IMMER in den Knast...

__________________
->=(30.05.2005 FURT)=<-
->=(01.06.2006 Bela B.)=<-
->=(4.11.2006 FURT)=<-
->=(24.11.2007 DÄ)=<-
->=(21.06.2006 DÄ)=<-

20.02.2004 12:48 FarinBabe ist offline Homepage von FarinBabe Beiträge von FarinBabe suchen Nehmen Sie FarinBabe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie FarinBabe in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
unregistriert
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Ich kann beim besten Willen nicht eindeutig sagen, ob ich für oder gegen die Todesstrafe bin.
Prinzipiell gibt es meiner Meinung nach schon Straftaten gegen das Leben nach denen die Täter ihr Recht auf das eigene Leben verwirkt haben.

Das wäre aber im theoretischen Sinne so, in der Praxis sehe ich die Umsetzung und Ausführung als problematisch an.
Bei wirklich schwersten Verbrechen, die das Leben von Menschen vernichten, sollte vielleicht auch nicht ein außerstehender Richter über das weitere Schicksal des Täters entscheiden, sondern die wirklich Betroffenen.
Diese sollen auf jedenfall in die Urteilsbildung mit einbezogen werden.
20.02.2004 13:05
retard retard ist männlich
Biergourmet


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Dabei seit: 26.10.2003

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da kann ich dir überhaupt nicht zustimmen. urteile sollten meiner meinung nach immer von außenstehenden personen getroffen werden um eine möglichst große objektivität zu erlangen. wenn man in eine zu verhandelnde sache involviert ist, kommen emotionen und die objektivität ist gefährdet. außerdem würden noch häufiger menschen falsch (zu unrecht) verurteilt werden, da man sich als involvierter leicht in eine sache verrennt. desweiteren fehlen den meistenleuten wohl dafür die rechtlichen grudlagen - wofür haben richter jura studiert??

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ihr seid nicht frei ihr glaubt nur dran
20.02.2004 17:24 retard ist offline E-Mail an retard senden Beiträge von retard suchen Nehmen Sie retard in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie retard in Ihre Kontaktliste ein
Tinka Tinka ist weiblich
Biergourmet


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Dabei seit: 16.10.2003

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also ich kann das nicht genau sagen, gibt genug was dafür spricht, aber auch genug was dagegen spricht!

zb finde ich, ist man mit sicherheitsverwahrung mehr gestraft als mit todestrafe, weil man sowieso im gefängnis sterben wird. bei todesstrafe ist man früher "erlöst"
aber einige ärsche, wie der magnus g. der den bankierson auf so brutale art getötet hat, at es selber nicht anders verdient.
und ich dneke auch, wenn jemand in der famile/freunde umgebracht wird, wird man den mörder immer den tod wünschen

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Anonym sind wir schon - jetzt brauchen wir bloß noch Alkoholiker zu werden. ~Ralph Bülow~
20.02.2004 18:52 Tinka ist offline E-Mail an Tinka senden Beiträge von Tinka suchen Nehmen Sie Tinka in Ihre Freundesliste auf
Andrako
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Zitat:
Original von retard
da kann ich dir überhaupt nicht zustimmen. urteile sollten meiner meinung nach immer von außenstehenden personen getroffen werden um eine möglichst große objektivität zu erlangen. wenn man in eine zu verhandelnde sache involviert ist, kommen emotionen und die objektivität ist gefährdet. außerdem würden noch häufiger menschen falsch (zu unrecht) verurteilt werden, da man sich als involvierter leicht in eine sache verrennt. desweiteren fehlen den meistenleuten wohl dafür die rechtlichen grudlagen - wofür haben richter jura studiert??


Du hast natürlich recht.
In letzter Zeit kam mir dieser Gedanke aber immer häufiger und fast ausschließlich als Spiegelung und Fragment von zuvor Erlebtem.
Eigentlich dürfte ich so überhaupt nicht denken, da ich u.a. fünf Semester Jura studiert habe großes Grinsen
Nur hab` ich in den Jahren danach in der Realität so viel Scheiße erlebt, daß ich häufiger darüber nachdenken mußte.
Natürlich ist es ein Grundsatz der richterlichen Gewalt, daß die liebe Justizia blind sein muß , das hat - wie Du schon sagst- auch seinen guten Grund.
Ich kann und will die Beispiele hier auch gar nicht aufzählen, nach denen ich wie weiter oben beschrieben gedacht habe.
Wahrscheinlich habe ich mich auch nicht sauber genug ausgedrückt.

Es gibt etliche Strafverfahren, in denen sich eigentlich kaum ein Außenstehender anmaßen darf zu urteilen, weil die subjektiven Tatbestände bei weitem die objektiven übertreffen.
Allerdings könnte auch in umgekehrter Fall eintreten:
Die Straftaten von denen wir reden sind ja allesamt Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen. Selbst wenn der Geschädigte seinen Strafantrag zurücknimmt, geht alles weitere seine Lauf. Warum sollten die Betroffenen nicht auch über eine "Begnadigung" entscheiden dürfen. In vielen moslemischen Ländern wird so verfahren.
Ich habe das Vertrauen in die deutsche Rechtssprechung fast schon verloren, das hat verschiedene Gründe. Es wäre an der Zeit das Rechtssystem hierzulande mal zu überdenken und zu reformieren.
20.02.2004 20:33
punkverräter punkverräter ist männlich
Mann


Dabei seit: 02.10.2003

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Zitat:
Warum sollten die Betroffenen nicht auch über eine "Begnadigung" entscheiden dürfen. In vielen moslemischen Ländern wird so verfahren.


niemand untersagt, dass die geschädigten vergeben dürfen, aber sie haben, salopp gesprochen, nicht die kompetenz, ein urteil aufzuheben, wenn sie nicht die kompetenz besitzen, eines zu sprechen; will heissen, wer nicht bestrafen darf, der darf eben auch nicht verschonen.
wenn man so möchte, ist ja auch nicht nur eine person/familie geschädigt, sondern das gesamtgefüge der gesellschaft ist angegriffen und deshalb bedarf es eine rechtsprechung im namen des volkes, nicht im namen des anklägers. das gesamte volk kann nicht gemeinsam richten, also tut es das gericht stellvertretend für das volk.
das ist jetzt ganz und gar unjuristisch gesprochen, ich habe auf dem gebiet aber nur mittelmässiges laienwissen und lasse mich auch gerne aif dem gebiet beehren und wenn nötig auch korrigieren.

@Andrako: sind das dieselben muslimischen staaten die foltern und töten oder hast du bestimmte säkular-humanistische staaten im sinne?

__________________
Protest ist, wenn ich sage das oder das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht.


21.02.2004 00:03 punkverräter ist offline E-Mail an punkverräter senden Beiträge von punkverräter suchen Nehmen Sie punkverräter in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie punkverräter in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
unregistriert
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Zitat:
Original von punkverräter
Zitat:
Warum sollten die Betroffenen nicht auch über eine "Begnadigung" entscheiden dürfen. In vielen moslemischen Ländern wird so verfahren.


niemand untersagt, dass die geschädigten vergeben dürfen, aber sie haben, salopp gesprochen, nicht die kompetenz, ein urteil aufzuheben, wenn sie nicht die kompetenz besitzen, eines zu sprechen; will heissen, wer nicht bestrafen darf, der darf eben auch nicht verschonen.


Bestrafung bedeutet aber in jedem Fall für den Täter eine starke Einschränkung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, wogegen Vergebung eine humane Maßnahme darstellt.
Für ersteres wären die Betroffenen im Sinne von staatlicher Gesetzsprechung nicht kompetent, für letzteres auf jeden Fall.
Ich habe mich auch auf Fälle bezogen, bei denen gesellschaftliches Gefüge nicht beeinträchtigt wurde, sondern wirklich nur die Interessen einzelner.

Ich bezweifel auch, ob andersherum wirklich jedes Urteil im Sinne des Volkes gefällt wird

Zitat:
@Andrako: sind das dieselben muslimischen staaten die foltern und töten oder hast du bestimmte säkular-humanistische staaten im sinne?


Daß diese Staaten foltern und töten schließt ja nicht aus, daß sie auch Bestandteile in ihrer Auffassung von Recht haben, über die wir mal nachdenken könnten.
21.02.2004 00:31
punkverräter punkverräter ist männlich
Mann


Dabei seit: 02.10.2003

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Zitat:
(alle zitate Original von Andrako ) Bestrafung bedeutet aber in jedem Fall für den Täter eine starke Einschränkung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, wogegen Vergebung eine humane Maßnahme darstellt.


ich sehe aber einen grossen unterschied zwischen vergebung der schuld und begnadigung von der strafe. vergebung ist eine persönliche sache, die nur im zwiegespräch zwischen den betroffenen parteien eine wirkung hat. formaljuristisch ist vergebung aber doch unerheblich in der beurteilung der tat und der verurteilung des täters.

Zitat:
Ich habe mich auch auf Fälle bezogen, bei denen gesellschaftliches Gefüge nicht beeinträchtigt wurde, sondern wirklich nur die Interessen einzelner


gibt es fälle, die wirklich nur die interessen einzelner betrifft, aber eine so schlimme strafe nachsichzieht, dass eine begnadigung auch sinn machte? hier in dem thread geht es immerhin um die todesstrafe und deren forderung bezieht sich auf verbrechen, welche im falle einer wiederholung erneut teile der gesellschaft betrifft. ein begnadigter mörder/vergewaltiger/kinderficker/menschenfresser/... stellt im volksempfinden eine (latente) gefahr dar.

Zitat:
Daß diese Staaten foltern und töten schließt ja nicht aus, daß sie auch Bestandteile in ihrer Auffassung von Recht haben, über die wir mal nachdenken könnten


dass diese staaten foltern und töten schliesst aber ein, dass eine begnadigung vom todesurteil ein todesurteil vorraussetzt. die begnadigung bedeutet dann also sicherheitsverwahrung/handabschlagen/schwanz ab... statt tod, nicht völlige begnadigung mit der nachfolgenden freilassung, oder etwa doch?

solange also für den täter keine gefahr für leib und leben besteht, warum sollte eine begnadigung durch das opfer oder deren anhang zur debatte stehen? und zöge sich der begnadigende nicht dank boulevard-presse den volkszorn zu, wenn aufgrund seiner intervention ein mörder/vergewaltiger/kinderficker/menschenfresser/... von seiner vermeintlich gerechten strafe "gerettet" wird.

Zitat:
Ich bezweifel auch, ob andersherum wirklich jedes Urteil im Sinne des Volkes gefällt wird


damit magst du sicher recht haben, dass die urteile auch von der (un-)fähigkeit der richter/schöffen/anwälte abhängen ist auch mir durchaus bewusst, aber in der theorie war es doch so geplant, dass alles im sinne des volkes entschieden wird, ich sage aber auch bewusst 'im sinne des volkes' und 'im namen des volkes', und nicht 'so wie sich das volk das wünscht'. das volk lässt sich zu gerne von lautsprechern in der medienbranche blenden und übersieht dann höchst fahrlässig die grundlagen des rechtsstaates

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21.02.2004 12:32 punkverräter ist offline E-Mail an punkverräter senden Beiträge von punkverräter suchen Nehmen Sie punkverräter in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie punkverräter in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
unregistriert
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Zitat:
Original von punkverräter
Formaljuristisch ist vergebung aber doch unerheblich in der beurteilung der tat und der verurteilung des täters.


Klar, nur wollte ich darauf hinaus, dieses vielleicht in Einzelfällen abzuändern.

Zitat:
Gibt es fälle, die wirklich nur die interessen einzelner betrifft, aber eine so schlimme strafe nachsichzieht, dass eine begnadigung auch sinn machte? hier in dem thread geht es immerhin um die todesstrafe


Kurz und knapp: Ja, die gibt es durchaus. Nicht unbedingt immer im Kontext mit der Todesstrafe, sondern auch und eher im Bereich von minder schweren Verbrechen, auf die ich mich in erster Linie bezogen habe.

Zitat:
Dass diese staaten foltern und töten schliesst aber ein, dass eine begnadigung vom todesurteil ein todesurteil vorraussetzt. die begnadigung bedeutet dann also sicherheitsverwahrung/handabschlagen/schwanz ab... statt tod, nicht völlige begnadigung mit der nachfolgenden freilassung, oder etwa doch?


Es gibt verschiedene Länder, in denen Menschen für -unserer Auffassung nach- Lapalien hingerichtet werden, z.B. wegen Ehebruchs etc. Des weiteren interessiert in den meisten moslemisch/arabischen Staaten auch der Schuldausschließunggrund der Notwehr die Richter nicht wirklich. Wenn eine Frau vergewaltigt wird und dann ihren Peiniger tötet, wird sie trotzdem hingerichtet.
Hier können jedoch die Angehörigen des Vergewaltigers der Frau vergeben, so daß sie nicht hingerichtet wird. Warum sollte die Frau anschließend sicherheitsverwahrt werden ?

Zitat:
Zöge sich der begnadigende nicht dank boulevard-presse den volkszorn zu, wenn aufgrund seiner intervention ein mörder/vergewaltiger/kinderficker/menschenfresser/... von seiner vermeintlich gerechten strafe "gerettet" wird ?


Solche Fälle meine ich nicht, denn hier ist ganz sicher öffentliches Interesse vorhanden, da das Allgemeinwohl gefährdet ist.

Zitat:
Damit magst du sicher recht haben, dass die urteile auch von der (un-)fähigkeit der richter/schöffen/anwälte abhängen ist auch mir durchaus bewusst, aber in der theorie war es doch so geplant, dass alles im sinne des volkes entschieden wird, ich sage aber auch bewusst 'im sinne des volkes' und 'im namen des volkes', und nicht 'so wie sich das volk das wünscht'. das volk lässt sich zu gerne von lautsprechern in der medienbranche blenden und übersieht dann höchst fahrlässig die grundlagen des rechtsstaates


Das ist ja schon seit eh und je so, daß sich Volkes Zorn besonders dann erhebt, wenn die Medien ordentlich eingeheizt haben.
Hier geht es doch dann ausschließlich um Schauprozesse, die -aus welchen Gründen auch immer- ein Exempel statuieren sollen.
Von "im Namen des Volkes" kann man hier bestimmt nicht in jedem Fall sprechen.
21.02.2004 13:27
punkverräter punkverräter ist männlich
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in aller vertretbarer kürze:

Zitat:
Original von Andrako (...)
Zitat:
Original von punkverräter

[QUOTE]Gibt es fälle, die wirklich nur die interessen einzelner betrifft, aber eine so schlimme strafe nachsichzieht, dass eine begnadigung auch sinn machte? hier in dem thread geht es immerhin um die todesstrafe


Kurz und knapp: Ja, die gibt es durchaus. Nicht unbedingt immer im Kontext mit der Todesstrafe, sondern auch und eher im Bereich von minder schweren Verbrechen, auf die ich mich in erster Linie bezogen habe.

(...)

Zitat:
Zöge sich der begnadigende nicht dank boulevard-presse den volkszorn zu, wenn aufgrund seiner intervention ein mörder/vergewaltiger/kinderficker/menschenfresser/... von seiner vermeintlich gerechten strafe "gerettet" wird ?


Solche Fälle meine ich nicht, denn hier ist ganz sicher öffentliches Interesse vorhanden, da das Allgemeinwohl gefährdet ist.


hier geht es aber um die todesstrafe und nicht um bestrafung minderschwerer verbrechen

Zitat:
Original von Andrako
Es gibt verschiedene Länder, in denen Menschen für -unserer Auffassung nach- Lapalien hingerichtet werden, z.B. wegen Ehebruchs etc. Des weiteren interessiert in den meisten moslemisch/arabischen Staaten auch der Schuldausschließunggrund der Notwehr die Richter nicht wirklich. Wenn eine Frau vergewaltigt wird und dann ihren Peiniger tötet, wird sie trotzdem hingerichtet.
Hier können jedoch die Angehörigen des Vergewaltigers der Frau vergeben, so daß sie nicht hingerichtet wird. Warum sollte die Frau anschließend sicherheitsverwahrt werden ?


zugegeben, da habe ich etwas zu kurz gedacht, aber bekäme die frau nicht u.u. auch in deutschland mildernde umstände bescheinigt?

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21.02.2004 13:47 punkverräter ist offline E-Mail an punkverräter senden Beiträge von punkverräter suchen Nehmen Sie punkverräter in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie punkverräter in Ihre Kontaktliste ein
retard retard ist männlich
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gerade wenn es um mord geht halte ich eine begnadigung für schwierig. sonst haben "auftragskiller" gute karten. will heißen, wenn die frau an das geld ihres mannes will (oder umgekehrt), wird ein killer bestellt - und wenn sie ihn schnappen is das ja auch nich so schlimm - sie könnte ihn ja begnadigen...
sicher is das ein sehr spezieller fall, aber sowas sollte ja auch berücksichtigt werden.
ich bezweifle oft, ob jedes urteil im sinne des volkes ist. gerade die härte der strafen / (die dauer, ob bewährung,...) halte ich in einigen fällen für unverhältnismäßig. aber dennoch würde ich an dem grundprinzip unserer judikativen nichts ändern. über andere strafen,... kann man gerne reden, doch sollte das urteil weiterhin ein neutraler richter sprechen, auch wenn das im einzelfall auch eher zu "ungunsten" des geschädigten sein kann, weil der richter den "subjektiven schaden" nicht abschätzen kann...

im übrigen dachte ich, dass notwehr in deutschland auch nicht strafbar ist...

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21.02.2004 14:16 retard ist offline E-Mail an retard senden Beiträge von retard suchen Nehmen Sie retard in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie retard in Ihre Kontaktliste ein
Andrako
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Zitat:
Original von retard
im übrigen dachte ich, dass notwehr in deutschland auch nicht strafbar ist...


Wenn man eine Handlung begeht, die durch Notwehr gedeckt ist, besteht ein Rechtfertigungsgrund, der dazu führt, daß der Täter ohne Schuld handelt. Keine Schuld ---> Keine Straftat


Notwehr ist die erforderliche Maßnahme, um einen gegenwärtigen Angriff auf Leib oder Leben erfolgreich abzuwenden.
Hierbei muß nur im Groben die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
21.02.2004 14:26
Dafranz Dafranz ist männlich
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Dabei seit: 21.02.2004

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Ich find die todesstrafe okay, dann wissen die taäter wenigstens bescheid fürs nächste mal! Augenzwinkern

Nein mal im ernst, bei manchen leuten glaube ich echt das die todesstrafe angebracht ist, bie manchen wiederum bin ich mir nicht so sicher. doch ich denke niemand dürfte hingerichtet werden wenn nicht genau geklärt ist das er schuldig ist, denn es ist ja schon oft genug vor gekommen das jemand unschuldig ermordet wurde!
Aber ich denke auch das es sehr abschreckend ist ne lebenslange haft, und ich meine wirklich lebenslang, aufgebrummt zu bekommen!

Naja das is nen heikles thema und jeder wird dazu eine eigene meinung haben!

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Also ich,ich hab drei Jungs da draußen
und die sind drauf und dran dich alle zu machen!
22.02.2004 20:25 Dafranz ist offline E-Mail an Dafranz senden Beiträge von Dafranz suchen Nehmen Sie Dafranz in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von SaraMudo
Wir ham auch grad in Reli das Thema todestrafe und ich bin absolut gegen die Todesstrafe!!!Dazu haben wir auch den Film "dead man walking " angguckt, der scheint ja nach ner wahren begebenheit zu sein.

auserdem find ich es in manchen Ländern echt krank:
Afgahnistan(glaub ich wars): Wenn eine Frau vergewaltigt wir, bekommt SIE die Todesstrafe nicht der Vergewaltiger


Da haste wohl was extrem falsch verstanden. Bei der Sache gehts schlicht und einfach um Ehebruch, nicht Vergewaltigung. Meistens wird die Frau gesteinigt und dem Mann irgendwas abgehakt. Obwohl das islamische Recht, die Sharia, die Todeststrafe für beide Beteiligte vorsieht. Nur mal so zur Info. Bitte erst gut informieren, dann posten.

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23.02.2004 21:14 corazón ist offline E-Mail an corazón senden Homepage von corazón Beiträge von corazón suchen Nehmen Sie corazón in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie corazón in Ihre Kontaktliste ein
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