menschenrechtskonvention klingt ja mal ansich als titel nicht so schlecht. dir grausbirnen hat's mir aber aufgestellt als ich in der "konvention zum schutze der menschenrechte und grundrechten - europäische menschenrechtskonvention" folgenden artikel entdeckt habe:
Zitat:
abschnitt I, rechte und freiheiten, artikel 2 - recht auf leben
(1) das recht jedes menschen auf das leben ist gesetzlich geschützt. abgesehen von der vollstreckung eines todesurteils, das von einem gericht im falle eines durch das gesetz mit der todesstrafe bedrohten verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche tötung nicht vorgenommen werden.
(hervorhebung von mir)
ein eindeutiges "ja" zur todesstrafe ist also in der europäischen (!) menschenrechtskonvention (!!) verankert.... sauber, sauber... ich kann's nicht glauben :rolleseyes:
Is mir nicht neu, dass es gesetzlich noch die Todesstrafe gibt, aber sie wird nicht mehr verhenkt, Da gabs irgendwann mal einen gesetzeszusatz in dem das geregelt wurde.
ja, in den einzelnen länder wurde entschieden, dass es keine todesstrafe mehr geben soll. in der emrk ist diese jedoch erlaubt... wozu nennt sich das dann menschenrechtskonvention?!
die fassung der emrk, die ich gerade vor mir liegen habe, ist auf dem stand vom 1. 2. 2001. seitdem hat sich da laut aussage meiner öffentliches-recht-professorin in bezug auf die todesstrafe nichts geändert.