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Stalking |
Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
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Ich wollte mit diesem Thread ein Problem ansprechen, welches, obwohl in Deutschland noch eher unbekannt, in den letzten Jahren schätzungsweise jedem 10. Deutschen widerfahren bzw. allgegenwärtig ist.
"Stalking", was soviel wie Anpirschen und Verfolgen bedeutet.
Ich selber kenne auch Menschen die regelrecht terrorisiert werden, in dem sie z.B. mit Telefonanrufen, SMS, Emails, Briefen etc. bombardiert werden und sich die Täter auch körperlich aktiv in das Leben ihres Opfers drängen.
Das kann durch Verfolgen, Auflauern oder Nachstellen geschehen.
Die Folgen können für die Betroffenen durchaus sehr schwerwiegend sein, da ihr gesamtes Leben durch solche Eingriffe sehr stark beeinträchtigt werden kann.
Die Betroffenen haben fast immer das Gefühl den (psychischen) Attacken des Stalkers hilflos gegenüber zu stehen.
Das trifft aber nur bedingt zu. Zwar gibt es z.Z. noch kein Gesetz, welches "Stalking" als schwere Belästigung unter Strafe stellt, aber seit ca. zwei Jahren wurde das Zivilrecht dahingehend verschärft, daß man im Rahmen einer Privatklage besser gegen Urheber dieses Psychoterrors vorgehen kann.
Als ich mich vor einiger Zeit detailliert mit dieser ganzen Thematik befasst habe, ist mir aufgefallen, was alles hinter dem Phänomen des "Stalkings" steckt, welches im Extremfall bis zur Tötung des Verfolgten führen kann, und wie viele Betroffene es eigentlich gibt.
In den U.S.A. kann aufgrund einer anderen Gesetzesgrundlage schon seit Jahren vehement gegen "Stalker" vorgegangen werden. (Dort ist auch das "Prominenten-Stalking" nichts ungewöhnliches.)
Wenn hier also jemand betroffen sein sollte oder auch seinerseits Betroffene kennt, kann dieser Thread zum Erfahrungsaustausch und zur Informationsquelle dienen.
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16.04.2005 23:14 |
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Almut
Banane
Dabei seit: 08.07.2004
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So einen lästigen Verfolger hatte ich auch mal. Ich weiß nicht, ob man das schon als Stalking bezeichnen kann, aber es war schon hart an der Grenze. Das war ein Typ, der neben mir im Studentenwohnheim wohnte. Schon am Tag, als ich da eingezogen bin, lud der sich bei mir selbst ein und quatschte mich zwei Stunden lang voll. Und ich war einfach zu gutmütig, um dem zu sagen, dass er unerwünscht ist. Danach stand er dann ständig bei mir vor der Tür (einmal sogar nachts) und wollte mich überall begleiten..schließlich hab ich dann immer so getan, als wäre ich nicht da, und das ist schon echt scheiße, wenn man sich verstecken muss, weil man es nicht fertigbringt, so einem Typen mal richtig die Meinung zu sagen. Ich glaube aber auch nicht, dass ich ihn in irgendeiner Weise ermutigt habe.
Na ja, nach einem halben Jahr konnte ich dann umziehen und da war ich ihn los, ein Glück.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Almut: 16.04.2005 23:47.
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16.04.2005 23:46 |
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Rico
FDJ Punk
Dabei seit: 01.03.2005
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mittlerweile plant der hessische justizminister, christean wagner (CDU) ein gesetz um gegen stalker zumindest in hessen vorzugehen! da momentan stalking in deutschland kein straftatbestand für sich ist wäre es nur wünschenswert, wenn sich andere landesregierungen dem anschließen würden!
gruß, rico
__________________ Lieber stehend sterben, als kniend leben!
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17.04.2005 00:58 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
Themenstarter
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Zitat: |
Original von Rico
mittlerweile plant der hessische justizminister, christean wagner (CDU) ein gesetz um gegen stalker zumindest in hessen vorzugehen! da momentan stalking in deutschland kein straftatbestand für sich ist wäre es nur wünschenswert, wenn sich andere landesregierungen dem anschließen würden!
gruß, rico |
Ja, und Rheinland-Pfalz lehnt das Gesetz strikt ab. Bayern dagegen setzt sich dafür ein.
Im März hat der Bundesrat eine geänderte Fassung des Anti-Stalking-Gesetzes angenommen. Die Verabschiedung wird aber sehr schwer werden, weil die Stafverfolgung diesbezüglich mit einigen Grundrechten kollidieren dürfte.
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17.04.2005 01:07 |
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knuble
René
Dabei seit: 17.07.2004
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Wie will man das denn definieren?
ich finde dass man das so abhandeln müsste dass falls die opfer eine einstweilige verfügung erlassen, dass verstoß dann kategorisiert und sehr stark bestraft wird...
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17.04.2005 01:13 |
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Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
Themenstarter
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Zitat: |
Original von knuble
Wie will man das denn definieren? |
Unter anderem mit den Tatbestandsmerkmalen "nachhaltig", "erheblich" und "fortgesetzt".
Das ist aber z.Z. noch alles ziemlich schwammig.
Zitat: |
Ich finde dass man das so abhandeln müsste dass falls die opfer eine einstweilige verfügung erlassen, dass verstoß dann kategorisiert und sehr stark bestraft wird... |
Bislang läuft es so, daß auf Grundlage des neuen Gewaltschutzgesetz die Opfer selber bzw. durch einen Rechtsanwalt tätig werden müssen.
Dann folgt ein privater Rechtsstreit, der aber recht häufig durch eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung schon zu Gunsten der Betroffenen seinen Lauf nimmt.
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17.04.2005 01:28 |
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Zitat: |
Original von Elton
.... die Opfer selber bzw. durch einen Rechtsanwalt tätig werden müssen.
Dann folgt ein privater Rechtsstreit, der aber recht häufig durch eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung schon zu Gunsten der Betroffenen seinen Lauf nimmt. |
Aber bis sich die Opfer an die Polizei wenden, das kann dauern.
Wie oft ist es so, dass Opfer von irgendwelchen Gewalttaten oder eben Stalkingopfer sich eingestehen, dass sie Hilfe brauchen? Meist tun sie es ja selber ab mit einem "Ist ja nicht sooo schlimm, andere brauchen Schutz viel nötiger, denen will ich nicht den Platz wegnehmen". Und dann werden manchmal die Opfer nicht ernstgenommen.
Ich habe mal mit einer Betroffenen kurz geredet, die von ihrem Vater verfolgt wurde und sie meinte, die Polizei habe das früher mit einem "Bei dem Verfolger handelt es sich um ihren Vater, das kann schon nicht so schlimm sein" abgetan. Nur, weil sie damals noch ein Teeanger war, wurde sie nicht enstgenommen, hat sie mir geschildert.
Telefonterror kenne ich auch, aber ich wusste, wer dahinter steckte. In der Schule hatte mich ein Mitschüler gemobbt.
Meine Waffe gegen solche Leute ist eine SOS-Pfeife neben dem Telefon, die ich öfters schon mal benutzen musste.
Wirklich verfolgt wurde ich zum Glück noch nie, ich konnte aufdringliche Verehrer bisher immer abweisen, auch wenns länger gedauert hatte.
__________________ Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben,
ziehe Dir meine Schuhe an und gehe meinen Weg.
Durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer,
erlebe den Schmerz und die Freuden.
...und erst dann kannst du über mich urteilen!
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17.04.2005 10:18 |
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