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Zum Ende der Seite springen Kindermörder erhält Entschädigung
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Horstine.Krämer Horstine.Krämer ist weiblich
Frau


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Ich finde die Situationen vergleichbar. Auch bei Notwehr werden die Menschenrechte des einen verletzt, um die Menschenrechte des anderen zu schützen. Wo siehst du den Unterschied zu diesem Fall?

Und nochmal: Hätte man deiner Meinung nach das Kind, sofern es noch eine Chance gehabt hätte, lieber sterben lassen sollen, nur damit die Menschenrechte des Täters nicht verletzt werden?

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08.08.2011 13:43 Horstine.Krämer ist offline Beiträge von Horstine.Krämer suchen Nehmen Sie Horstine.Krämer in Ihre Freundesliste auf
ThE PeTzE
Banane


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08.08.2011 14:52 ThE PeTzE ist offline Beiträge von ThE PeTzE suchen Nehmen Sie ThE PeTzE in Ihre Freundesliste auf
Das echte Zebra Das echte Zebra ist weiblich
Biergourmet


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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Zitat:
Original von Das echte Zebra
Leute. Wollt ihr gleich auch noch darum Diskutieren, dass man den Täter lieber mit der Todesstrafe (die in Hessen durchaus noch exestiert) belegen sollen, aber Bundesrecht schlägt Landesrecht, oder wie?

Ich finde es richtig, wenn auch zuerst etwas erschreckend, dass der Kerl das Geld bekommt. Obwohl er es ja eigentlich nicht benutzen kann, bzw es ihm nichts bringt, weil er die ganzen Gerichtskosten und irgendwelche schulden beim Gericht oder Land (weiß nicht mehr so genau, sorry) abbezahlen muss.
Wie schon gesagt wurde, baut gerade darauf der Rechtsstaat auf und deshalb darf von solch grundlegenden Gesetzen auch nicht abgewichen werden! Deshalb bekommt auch jeder Verbrecher, mag es noch so ein großer sein, einen Pflichtanwalt. Dieser verteidigt dann zwar eher den Rechtsstaat, als den Übeltäter, aber gerade deshalb funktioniert unser Rechtsstaat ja auch. Wenn man jetzt von diesen grundlegenden Gesetzten abweichen würde, kann man den gesammten Rechtsstaat in die Tonne haun.
Deshalb versteh ich auch die Menschen nicht, die sich gegen dieses Urteil, wegen dem Schmerzensgeld wenden.

Bitte lies noch einmal genau nach, worum es eigentlich ging. Es wurde gegen ein Menschenrecht verstoßen, um das Leben eines Kindes zu retten! Und was ich in diesem Zusammenhang von Prinzipienreiterei halte, hab ich ja eh schon mehrmals geschrieben.
Und der Vergleich mit der Todesstrafe ist hier absolut fehl am Platz und hat mit der eigentlichen Problematik des Falles, über die durchaus diskutiert werden kann und sollte, überhaupt nichts zu tun.


Ich weiß genau worum es ging und ich habe auch geschrieben, was ich davon halte. Die sache ist doch die, dass es der Vergengenheit angehört und du an dem Gerichtsentschluss nichts ändern kannst, ob du jetzt willst oder nicht.
Deshalb könntest du auch gleich damit anfangen zu diskutieren ob man in Hessen die aktive Todesstrafe wieder einrichten sollte, obwohl es der Bund vebietet, oder ob man den Kindesmörder mit dieser hätte belegen sollen. ob man ihm wirklich Gewalt antuen sollte, oder oder oder.
Ein Gericht wird diesen entschluss nicht wegen ein paar Skeptikern zurücknehmen.

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Vi Veri Veniversum Vivus Vici

08.08.2011 15:33 Das echte Zebra ist offline Beiträge von Das echte Zebra suchen Nehmen Sie Das echte Zebra in Ihre Freundesliste auf
Pauline. Pauline. ist weiblich
Banane


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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Es wurde gegen ein Menschenrecht verstoßen, um das Leben eines Kindes zu retten!


soll heißen:
leben eines kindes > menschenrecht
?

ich glaube, das ist eine völlig falsche herangehensweise.
und ich muss petzte recht geben. man darf keinem menschen drohen, um eine information zu bekommen. egal in welcher situation. das würde viel zu schnell aus dem rahmen laufen.

bald haben wir dann wieder die daumenschrauben und die streckbank am start, oder wie?


nein, tut mir leid, klar, hört sich das ganze beim ersten mal mehr als kurios an, aber wenn man mal drüber nachdenkt, hätte/durfte/konnte der richter nicht anders entscheiden.
sicher, ist es ein tragischer hintergrund, aber man muss wohl oder übel den fall objektiv sehen.

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bla bla bla, mr. freeman.

08.08.2011 16:17 Pauline. ist offline E-Mail an Pauline. senden Beiträge von Pauline. suchen Nehmen Sie Pauline. in Ihre Freundesliste auf
Bernd-das-Brot
Banane


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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Ich finde die Situationen vergleichbar. Auch bei Notwehr werden die Menschenrechte des einen verletzt, um die Menschenrechte des anderen zu schützen. Wo siehst du den Unterschied zu diesem Fall?


Nicht ich sehe den Unterschied, sondern der Gesetzgeber. Notwehr ist im Strafgesetzbuch klar definiert, und da fällt dieser Fall eindeutig nicht drunter.

Zitat:
§ 32 StgB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehen.


Da in dieser konkreten Situation kein Angriff stattgefunden hat, war es keine Notwehr.

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Hilfe, man hat mich entführt!

"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
08.08.2011 20:43 Bernd-das-Brot ist offline Homepage von Bernd-das-Brot Beiträge von Bernd-das-Brot suchen Nehmen Sie Bernd-das-Brot in Ihre Freundesliste auf
Horstine.Krämer Horstine.Krämer ist weiblich
Frau


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Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Da in dieser konkreten Situation kein Angriff stattgefunden hat, war es keine Notwehr.

Aber eben die Sitation, dass ein Menschenrecht eingeschränkt wurde, um ein anderes Menschenrecht zu schützen, nämlich das Recht des Kindes auf Leben.

Zitat:
Original von Pauline.
soll heißen:
leben eines kindes > menschenrecht
?

In diesem Fall ja, aus demselben Grund wie oben.

Zitat:
ich glaube, das ist eine völlig falsche herangehensweise.
und ich muss petzte recht geben. man darf keinem menschen drohen, um eine information zu bekommen. egal in welcher situation. das würde viel zu schnell aus dem rahmen laufen.

Wäre es wirklich nur darum gegangen, dem Täter ein Geständnis zu entlocken, würde ich dir natürlich beipflichten. In diesem Fall ging es aber um so viel mehr. Der Polizist hat versucht, das Leben eines Kindes zu retten, und da die Zeit nun einmal gedrängt hat, sah er keinen anderen Ausweg, als dem Täter zu drohen. Dass dabei die Menschenrechte des Täters eingeschränkt werden mussten, konnte in der Situation leider nicht verhindert werden.

Man darf wirklich niemals die konkrete Situation aus den Augen verlieren! Ich bin mir sicher, viele von euch würden es ganz anders sehen, wenn das Kind wie ursprünglich vermutet tatsächlich noch am Leben gewesen wäre und man es durch das Handeln des Polizisten hätte retten können.

Und nochmal, da kaum jemand darauf eingeht:
Zitat:
Ich finde diese sture Prinzipenreiterei in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt ziemlich menschenverachtend. Das Prinzip hat nicht über allem zu stehen, schon gar nicht, wenn dabei bereitwillig der Tod eines Menschen in Kauf genommen wird. Was ist so schwer daran zu differenzieren und zu sagen "Folterandrohungen sind unter normalen Bedingungen keinesfalls akzeptabel, aber in diesem außergewöhnlichen Sonderfall im Nachhinein legitimierbar"? Ist das starre und unreflektierte Durchdrücken von Prinzipien, selbst, wenn es vollkommen am konkreten Einzelfall vorbeigeht, wirklich zielführend?


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Horstine.Krämer: 08.08.2011 22:16.

08.08.2011 22:15 Horstine.Krämer ist offline Beiträge von Horstine.Krämer suchen Nehmen Sie Horstine.Krämer in Ihre Freundesliste auf
Bernd-das-Brot
Banane


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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Da in dieser konkreten Situation kein Angriff stattgefunden hat, war es keine Notwehr.

Aber eben die Sitation, dass ein Menschenrecht eingeschränkt wurde, um ein anderes Menschenrecht zu schützen, nämlich das Recht des Kindes auf Leben.


Du verstehst einfach nicht, dass die Androhung von Folter nunmal illegal ist. Das was da geschehen ist, fällt nicht unter den juristischen Tatbestand der Notwehr. Man muss bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt derjenige nichtmal verurteilt war, also noch als unschuldig galt. Stell dir mal vor, ein Gericht hätte ihn später freigesprochen. Dann wäre einem unschuldigen Menschen mit Folter gedroht worden. Und was das Thema "Prinzipienreiterei" angeht: Ich bin aus Prinzip dagegen, Menschen zu foltern oder ihnen damit zu drohen. Das Verbot ist vollkommen richtig. Weil das einfach viel zu schnell aus dem Ruder läuft. Wenn da einmal eine Hemmschwelle überschritten ist, wird am Ende noch einem Gummmibärchen-Dieb mit Folter gedroht.

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08.08.2011 22:45 Bernd-das-Brot ist offline Homepage von Bernd-das-Brot Beiträge von Bernd-das-Brot suchen Nehmen Sie Bernd-das-Brot in Ihre Freundesliste auf
Horstine.Krämer Horstine.Krämer ist weiblich
Frau


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Ich verstehe absolut, dass die Androhung von Folter illegal ist und würde soetwas unter normalen Umständen natürlich keinesfalls gutheißen. In diesem Fall gab es jedoch keine andere Möglichkeit, um den Aufenthaltsort des Kindes rechtzeitig zu erfahren, damit man es eventuell noch hätte retten können. Dass das Kind leider bereits tot war, wusste man zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Findest du wirklich, dass man einen Menschen aus Prinzip sterben lassen darf?

Es ist ein wirklich komplexes ethisches Problem, dem man durch stures und unreflektiertes Festhalten an Dogmen einfach nicht gerecht wird.

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08.08.2011 23:24 Horstine.Krämer ist offline Beiträge von Horstine.Krämer suchen Nehmen Sie Horstine.Krämer in Ihre Freundesliste auf
louni louni ist weiblich
Elke


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ich glaube die meisten hier verstehen warum der polizist so gehandelt hat. aber man muss eben auch einsehen, dass er damit die menschenrechte eines anderen verletzt hat!
die gesetzeslage lässt es nunmal nicht zu da zu unterscheiden. man kann nicht einfach sagen, dass es in diesem falle gerechtfertigt wäre jmd gewalt anzudrohen, weil man dadurch evtl ein anderes leben gerettet werden könnte. wenn seine klage abgewiesen worden wäre, dann besteht die gefahr, dass das ausgenutzt wird & in zukunft viele für jedes geständnis gewalt androhen.
hierfür gibt es nunmal kein ausnahmegesetz wie z.b. bei notwehr. das hat auch nichts mit prinzipenreiterei o.ä. zu tun. der richter konnte nicht anderes handeln, da er sich an die gesetze halten musste.

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tiki taki
09.08.2011 11:00 louni ist offline E-Mail an louni senden Beiträge von louni suchen Nehmen Sie louni in Ihre Freundesliste auf
Jannik Jannik ist männlich
FDJ Punk


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Menschenrechte gelten (leider...) für alle egal was sie für Scheiße bauen.
Ich hätte in so einer Situation wahrscheinlich nicht nur Gewalt angedroht....

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Es gibt nur einen Gott: BelaFarinRod!!

Rettet das Internet---> Stop ACTA
10.08.2011 21:02 Jannik ist offline Beiträge von Jannik suchen Nehmen Sie Jannik in Ihre Freundesliste auf
ThE PeTzE
Banane


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10.08.2011 22:32 ThE PeTzE ist offline Beiträge von ThE PeTzE suchen Nehmen Sie ThE PeTzE in Ihre Freundesliste auf
Pauline. Pauline. ist weiblich
Banane


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Zitat:
Original von ThE PeTzE
Zitat:
Original von Jannik
Menschenrechte gelten (leider...) für alle egal was sie für Scheiße bauen.
Ich hätte in so einer Situation wahrscheinlich nicht nur Gewalt angedroht....

Also wirklich, diese verfickten Menschenrechte!


genau. machen nur ärger die dinger. ein glück, dass sie in vielen ländern missachtet werden. gut so!









Augen rollen

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bla bla bla, mr. freeman.

11.08.2011 18:36 Pauline. ist offline E-Mail an Pauline. senden Beiträge von Pauline. suchen Nehmen Sie Pauline. in Ihre Freundesliste auf
Benjamin Buxbaum
Banane


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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Wäre es wirklich nur darum gegangen, dem Täter ein Geständnis zu entlocken, würde ich dir natürlich beipflichten. In diesem Fall ging es aber um so viel mehr. Der Polizist hat versucht, das Leben eines Kindes zu retten, und da die Zeit nun einmal gedrängt hat, sah er keinen anderen Ausweg, als dem Täter zu drohen. Dass dabei die Menschenrechte des Täters eingeschränkt werden mussten, konnte in der Situation leider nicht verhindert werden.

Da Du so ein großer Fan von was-wäre-gewesen-wenn bist: Was, wenn das nicht klappt? Wird dann die Folter nicht nur angedroht? Werden dann Finger abgehackt, bis man es herausgefunden hat? Auch das wären rein theoretisch Möglichkeiten, jemanden zum Reden zu bringen, aber sollte man die anwenden, nur weil es sie gibt? Der Zweck heiligt alle Mittel? Oder nur die Androhung von Gewalt? Warum nur das eine?

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Man darf wirklich niemals die konkrete Situation aus den Augen verlieren! Ich bin mir sicher, viele von euch würden es ganz anders sehen, wenn das Kind wie ursprünglich vermutet tatsächlich noch am Leben gewesen wäre und man es durch das Handeln des Polizisten hätte retten können.

Was-wäre-wenn. Soweit ich weiß wurden durch Androhung oder tatsächliche Folter noch nie Leben gerettet.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Ich finde diese sture Prinzipenreiterei in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt ziemlich menschenverachtend. Das Prinzip hat nicht über allem zu stehen, schon gar nicht, wenn dabei bereitwillig der Tod eines Menschen in Kauf genommen wird. Was ist so schwer daran zu differenzieren und zu sagen "Folterandrohungen sind unter normalen Bedingungen keinesfalls akzeptabel, aber in diesem außergewöhnlichen Sonderfall im Nachhinein legitimierbar"? Ist das starre und unreflektierte Durchdrücken von Prinzipien, selbst, wenn es vollkommen am konkreten Einzelfall vorbeigeht, wirklich zielführend?

Es geht hier nicht um Prinzipienreiterei, es geht um Menschenrechte, auf deren Einhaltung so ziemlich jeder Rechtsstaat basiert. Dass hier "bereitwillig der Tod eines Menschen in Kauf genommen wird" ist absoluter Unsinn.
Wer legt fest, was in welchen Fällen im Nachhinein legitimierbar sein soll? Wie soll man das in Gesetze fassen?

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
In diesem Fall gab es jedoch keine andere Möglichkeit, um den Aufenthaltsort des Kindes rechtzeitig zu erfahren, damit man es eventuell noch hätte retten können.

Woher weißt Du das? Woher weißt Du, ob wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden?

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Findest du wirklich, dass man einen Menschen aus Prinzip sterben lassen darf?

Strohmann-Argument, hat niemand behauptet.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Es ist ein wirklich komplexes ethisches Problem, dem man durch stures und unreflektiertes Festhalten an Dogmen einfach nicht gerecht wird.

Komplexe ethische Probleme löst man am Besten mit Menschenrechtsverletzungen?

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15.08.2011 14:20 Benjamin Buxbaum ist offline Homepage von Benjamin Buxbaum Beiträge von Benjamin Buxbaum suchen Nehmen Sie Benjamin Buxbaum in Ihre Freundesliste auf
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Auf meine konkrete Fragestellung gehst du allerdings nicht ein, sondern windest dich geschickt heraus.

Der Polizist ging zu dem Zeipunkt davon aus, dass das Kind noch am Leben war. Sein Bestreben war, das Kind rechtzeitig zu finden, um sein Leben noch zu retten. Der Täter hatte bereits zugegeben, das Kind entführt zu haben, wollte jedoch den Aufenthaltsort nicht verraten. Da die Zeit gedrängt hat, verwendete der Polizist als letztes Mittel Gewaltandrohungen, um das Kind möglichst schnell zu finden. Was wiegt in dieser Situation deiner Meinung nach mehr? Die Würde des Täters oder die letzte Chance des Kindes?

Ich hätte zur Abwechslung gern mal eine konkrete Antwort auf meine Frage und nicht bloß Ausflüchte.

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15.08.2011 14:54 Horstine.Krämer ist offline Beiträge von Horstine.Krämer suchen Nehmen Sie Horstine.Krämer in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Auf meine konkrete Fragestellung gehst du allerdings nicht ein, sondern windest dich geschickt heraus.

Ich bin recht eindeutig auf mehr Deiner Argumente eingegangen als umgekehrt. Um genau zu sein hast Du meine Fragen komplett ignoriert.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Der Polizist ging zu dem Zeipunkt davon aus, dass das Kind noch am Leben war. Sein Bestreben war, das Kind rechtzeitig zu finden, um sein Leben noch zu retten. Der Täter hatte bereits zugegeben, das Kind entführt zu haben, wollte jedoch den Aufenthaltsort nicht verraten. Da die Zeit gedrängt hat, verwendete der Polizist als letztes Mittel Gewaltandrohungen, um das Kind möglichst schnell zu finden.

Das ist mir bekannt.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Was wiegt in dieser Situation deiner Meinung nach mehr? Die Würde des Täters oder die letzte Chance des Kindes?

Warum sollte ich diese Frage beantworten? Sie ist hinfällig und hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass der Herr Polizeipräsident Daschner etwas getan hat, das nach unserer Verfassung eindeutig verboten ist. Kein Leben ist mehr oder weniger wert als ein anderes, unabhängig von der Situation. Kein Mensch darf gefoltert werden, keinem Menschen darf Folter angedroht werden. Nie. Konkret genug?

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15.08.2011 16:36 Benjamin Buxbaum ist offline Homepage von Benjamin Buxbaum Beiträge von Benjamin Buxbaum suchen Nehmen Sie Benjamin Buxbaum in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Benjamin Buxbaum
Warum sollte ich diese Frage beantworten? Sie ist hinfällig und hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass der Herr Polizeipräsident Daschner etwas getan hat, das nach unserer Verfassung eindeutig verboten ist. Kein Leben ist mehr oder weniger wert als ein anderes, unabhängig von der Situation. Kein Mensch darf gefoltert werden, keinem Menschen darf Folter angedroht werden. Nie. Konkret genug?

Ok, ich stelle die Frage anders: Was hätte Daschner deiner Meinung nach tun sollen, um das Kind rechtzeitig zu finden, sodass es noch eine Chance gehabt hätte?

Und nochmal zur Erinnerung: Gäfgen hat die Ermittler derart zum Narren gehalten, dass sie davon ausgehen mussten, dass das Kind noch lebt. Es wäre absolut fahrlässig gewesen, darauf zu setzen, dass es nicht mehr am Leben ist und nicht alles zu versuchen, um es rechtzeitig zu finden. Die "was wäre wenn"-Keule ist also ziemlich unangebracht.

Und was deine Argumente betrifft:

Zitat:
Da Du so ein großer Fan von was-wäre-gewesen-wenn bist: Was, wenn das nicht klappt? Wird dann die Folter nicht nur angedroht? Werden dann Finger abgehackt, bis man es herausgefunden hat? Auch das wären rein theoretisch Möglichkeiten, jemanden zum Reden zu bringen, aber sollte man die anwenden, nur weil es sie gibt? Der Zweck heiligt alle Mittel? Oder nur die Androhung von Gewalt? Warum nur das eine?

Das Thema hatten wir in diesem Thread schon:
Zitat:
Entschuldige bitte, aber man muss ja wohl unterscheien zwischen Folterandrohung und tatsächlicher Folter. Die Androhungen dürfen selbstverständlich niemals in die Tat umgesetzt werden und das war auch nicht die Absicht des Polizisten. Er hat die Androhung von Folter als letztes Mittel verwendet, um das Leben des Kindes eventuell doch noch zu retten!

Zitat:
Was-wäre-wenn. Soweit ich weiß wurden durch Androhung oder tatsächliche Folter noch nie Leben gerettet.

Bitte nicht den konkreten Einzelfall aus den Augen verlieren. Gäfgen wurde durch die Androhungen tatsächlich so unter Druck gesetzt, dass er den Aufenthaltsort des Jungen verraten hat. Leider war das Kind schon tot und man hätte dem Täter all das ersparen können. Daschner konnte das jedoch nicht wissen. Er dachte, er könne ein Kind retten!
Zitat:
Es geht hier nicht um Prinzipienreiterei, es geht um Menschenrechte, auf deren Einhaltung so ziemlich jeder Rechtsstaat basiert. Dass hier "bereitwillig der Tod eines Menschen in Kauf genommen wird" ist absoluter Unsinn.

Wenn wie in diesem Fall jedoch Menschenrecht gegen Menschenrecht steht, muss darüber abgewogen werden, welches in der konkreten Situation schützenswerter ist.
Zitat:
Wer legt fest, was in welchen Fällen im Nachhinein legitimierbar sein soll? Wie soll man das in Gesetze fassen?

Ich gebe zu, dass das eine Gratwanderung ist. Ich halte jedoch das unreflektierte Beharren auf Prinzipien, möglichst am konkreten Einzelfall vorbei, für nicht gerade humanismusfördernd. Dahingehend gehört meiner Meinung nach etwas überdacht, damit es nicht zu solchen absurden Urteilen kommen muss.
Das mit der Entschädigung für Gäfgen kann ich noch nachvollziehen, auch wenn ich ihm persönlich einen einzigen symbolischen Euro zugestanden hätte oder die Rahmenbedingungen geschaffen hätte, dass das Geld an eine Opferorganisation überwiesen wird.
Dass Daschner verurteilt wurde, finde ich jedoch nicht richtig, da er moralisch absolut richtig gehandelt hat. Er hat versucht, das Leben eines Kindes zu retten!
Zitat:
Woher weißt Du das? Woher weißt Du, ob wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden?

Weil Daschner sein Vorgehen im Verhör genau dokumentiert hat. Fakt ist: Es musste gehandelt werden! Die Polizisten mussten sofort wissen, wo sich das entführte Kind befindet. Da Gäfgen den Aufenthaltsort nicht verraten wollte, musste man ihn unter Druck setzen.
Zitat:
Strohmann-Argument, hat niemand behauptet.

Ich wollte mit der Frage auch in erste Linie einen kleinen Denkanstoß geben.
Zitat:
Komplexe ethische Probleme löst man am Besten mit Menschenrechtsverletzungen?

Nochmal: Wie hättest du gehandelt?

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16.08.2011 11:36 Horstine.Krämer ist offline Beiträge von Horstine.Krämer suchen Nehmen Sie Horstine.Krämer in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Zitat:
Woher weißt Du das? Woher weißt Du, ob wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden?

Weil Daschner sein Vorgehen im Verhör genau dokumentiert hat. Fakt ist: Es musste gehandelt werden! Die Polizisten mussten sofort wissen, wo sich das entführte Kind befindet. Da Gäfgen den Aufenthaltsort nicht verraten wollte, musste man ihn unter Druck setzen.

Urteilsbegründung, Ab Seite 6. Konfrontationen mit der Familie des Kindes und Gäfgens eigener Freundin. Dazu wurde auch ein Konzept erstellt, dass allgemein für gut befunden wurde. Niemand sonst hielt Folter oder Androhung derer für zielführend.

Seite 15f:
"Beiden erfahrenen Kriminalisten war auch klar, dass weder die Beweislage so eindeutig
noch die Ermittlungsmöglichkeiten so ausgeschöpft waren, dass nur noch das
Zwangsmittel als einzig denkbares, erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung gestanden
hätte.

Die Angeklagten wussten, dass die Beweislage nicht sicher und es immer noch offen
war, ob neben G. Mittäter existierten, die über das Schicksal des Kindes mitbestimmten.
Die Angaben G.s zu den Brüdern R. waren noch nicht ausermittelt, die Vernehmungen
dauerten an. Die Durchsuchungen des Geländes am Langener Waldsee zum
Auffinden der Hütte waren weiter im Gange. Eine sichere Überzeugung, dass G.
wiederum in vollem Umfang gelogen hatte, konnte zu diesem Zeitpunkt aus den Ermittlungsergebnissen
nicht hergeleitet werden."
"Auch die Annahme, das Kind sei in akuter Lebensgefahr, gründete sich auf Vermutungen
wegen des Zeitablaufs und auf kriminalistische Erfahrungen aus früheren Erpressungsfällen.
Sichere Anhaltspunkte für eine derartige Opfersituation gab es nicht.
Die Realität war ohnehin anders.
Die Angeklagten wussten auch, dass die von den Abschnittsleitern im Stufenplan erarbeiteten
Maßnahmen, deren Durchführung unmittelbar bevorstand, kriminalistisch
sinnvoll und zielführend waren und ihnen nicht von vornherein jegliche Erfolgsaussicht
abzusprechen war. Unter der von allen angenommenen Voraussetzung, dass das
Kind noch am Leben war und der Täter mit den Komponenten von Mitleid, der
Chance der Lebensrettung und Strafmilderung angesprochen werden konnte, kam
den im Stufenplan vorgesehenen Maßnahmen eine gewichtige Bedeutung zu, da sie
genau auf diese psychologisch relevanten Bereiche zielten. D. und E. war als erfahrenen
Kriminalisten diese Wertigkeit der Maßnahmen bewusst."

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Ok, ich stelle die Frage anders: Was hätte Daschner deiner Meinung nach tun sollen, um das Kind rechtzeitig zu finden, sodass es noch eine Chance gehabt hätte?
(...)
Nochmal: Wie hättest du gehandelt?

Das weiß ich nicht.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Entschuldige bitte, aber man muss ja wohl unterscheien zwischen Folterandrohung und tatsächlicher Folter.

Warum? Was hat Folterandrohung für einen Sinn, wenn es keine Folter gibt? Was hat ein Folterverbot für einen Sinn, wenn Folter angedroht wird?

(Zu lang für ein Post, der Rest meiner Antwort kommt in 30 Minuten....)

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16.08.2011 16:14 Benjamin Buxbaum ist offline Homepage von Benjamin Buxbaum Beiträge von Benjamin Buxbaum suchen Nehmen Sie Benjamin Buxbaum in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original vonBenjamin Buxbaum
[
Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Entschuldige bitte, aber man muss ja wohl unterscheien zwischen Folterandrohung und tatsächlicher Folter.

Warum? Was hat Folterandrohung für einen Sinn, wenn es keine Folter gibt? Was hat ein Folterverbot für einen Sinn, wenn Folter angedroht wird?



Genau dass wollte ich auch gerade schreiben. Wenn man doch schon von vornherein weiß, dass nur die Androhung von Folter nicht aber die Folter erlaubt ist, dann hat die Androhung doch garkeine Auswirkungen auf mich, weil ich sowieso weiß, dass ich nicht gefoltert werden darf.
Da beißt sich die Schlange doch selbst ins Hinterteil!

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16.08.2011 17:42 Das echte Zebra ist offline Beiträge von Das echte Zebra suchen Nehmen Sie Das echte Zebra in Ihre Freundesliste auf
Benjamin Buxbaum
Banane


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Dabei seit: 29.09.2003

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(Teil 2)

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Die Androhungen dürfen selbstverständlich niemals in die Tat umgesetzt
werden und das war auch nicht die Absicht des Polizisten. Er hat die
Androhung von Folter als letztes Mittel verwendet, um das Leben des
Kindes eventuell doch noch zu retten!

Zitat Urteilsbegründung, Seite 6:
"D. erklärte am Telefon gegenüber dem Zeugen E., die Anwendung
unmittelbaren Zwanges gegen G. sei freigegeben."
Seite 10:
"Im Übrigen ordne er an, dass G. nach vorheriger Androhung,
unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen, ohne Verursachung
von Verletzungen, erneut zu befragen sei.

D. begründete seine Anordnung mit dem Vorliegen eines übergesetzlichen
Notstands.
Er war bei diesen Ausführungen emotional stark betroffen. Seine Anordnung
war aber klar und bestimmt vorgetragen.
Mü. und E. wurden angewiesen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

Der Zeuge Mü. war, wie er es anlässlich seiner Vernehmung in der
Hauptverhandlung
ausdrückte, erst einmal „perplex“ über diese Anordnung. Er hielt die Zufügung
von Schmerzen auch unter dem Gesichtspunkt des übergesetzlichen Notstandes für
rechtlich unzulässig. Obwohl er davon ausging, dass G. permanent log
mit der Folge,
dass die Polizei Türen eintrat und Unschuldige festnahm, sah er in den Maßnahmen
des Stufenplans tragfähige Alternativen, um zum Erfolg zu gelangen.
Gegen 6.50 Uhr rief Mü. den Zeugen W., den Leiter des Sondereinsatzkommandos,
an und fragte, ob dieser ihm einen Beamten aus seiner Spezialeinheit
nennen könne,
der bereit sei, G. zu „foltern“. Mü. benutzte den Begriff „foltern“,
weil er die Art der
von D. beschriebenen Schmerzenszufügung damit assoziierte.
W. war über das Ansinnen und die Wortwahl dermaßen verblüfft, dass er
nicht nachfragte
und den Hörer auflegte. Er erörterte die angedachte Maßnahme mit seinen
Einsatzleitern und kam übereinstimmend mit diesen zu dem Ergebnis,
dass es hierfür
keine rechtliche Grundlage gebe."
Seite 13:
"D. ließ sich auf eine rechtliche Diskussion nicht ein und fragte den
Zeugen W., warum
noch kein Beamter gefunden sei, der die Maßnahme durchführen könne. Als
Beispiel für die Zufügung von Schmerzen ohne Verletzungen nannte D.
das Überdrehen
des Daumens und Handgelenks. W. äußerte Bedenken, dass man so etwas
nicht anordnen könne und dass aus seiner Einheit keiner dafür bereit
stünde. Als D.
darauf bestand, dass ein Mann gefunden werden müsse, erklärte W., es komme nur
ein bestimmter Beamter in Betracht, der sich aber gerade in Urlaub
befinde. D. verlangte,
dass dieser Mann mit einem Hubschrauber aus dem Urlaub geholt werden
solle. Er erbot sich, mit dem genannten Beamten direkte Gespräche zu führen.
Die Anwesenden erkannten, dass es D. sehr ernst war und seine
Auffassung festgefügt,
so dass ein direkter Widerstand zu einem gravierenden, zeitraubenden Konflikt
geführt hätte, den man aber vermeiden wollte. Alle waren sehr angespannt.
(...)
Er habe mit dem Kollegen
E. gesprochen und diesen angewiesen, G. darauf vorzubereiten, dass
beabsichtigt sei,
ihm Schmerzen unter ärztlicher Aufsicht, ohne Verletzungen, zuzufügen.
Der Zeuge Mü. erkannte, dass D. ohne Abstimmung mit den Abteilungsleitern unter
Negierung des Stufenkonzepts direkten Kontakt zu E. aufgenommen und an ihnen
vorbei die Maßnahme in die Wege geleitet hatte."

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Wenn wie in diesem Fall jedoch Menschenrecht gegen Menschenrecht
steht, muss darüber abgewogen werden, welches in der konkreten
Situation schützenswerter ist.

Nein.

Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Das mit der Entschädigung für Gäfgen kann ich noch nachvollziehen,
auch wenn ich ihm persönlich einen einzigen symbolischen Euro
zugestanden hätte oder die Rahmenbedingungen geschaffen hätte, dass
das Geld an eine Opferorganisation überwiesen wird.
Dass Daschner verurteilt wurde, finde ich jedoch nicht richtig, da er
moralisch absolut richtig gehandelt hat. Er hat versucht, das Leben
eines Kindes zu retten!

Zwei Beamte wurden zu einer läppischen Geldstrafe verurteilt, weil sie
weder rechtlich noch moralisch richtig gehandelt haben.

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I fart in your general direction! Your mother was a hamster and your father smelt of elderberries!
16.08.2011 18:11 Benjamin Buxbaum ist offline Homepage von Benjamin Buxbaum Beiträge von Benjamin Buxbaum suchen Nehmen Sie Benjamin Buxbaum in Ihre Freundesliste auf
Bernd-das-Brot
Banane


Dabei seit: 03.10.2007

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Zitat:
Original von Horstine.Krämer
Zitat:
Original von Bernd-das-Brot
Da in dieser konkreten Situation kein Angriff stattgefunden hat, war es keine Notwehr.

Aber eben die Sitation, dass ein Menschenrecht eingeschränkt wurde, um ein anderes Menschenrecht zu schützen, nämlich das Recht des Kindes auf Leben.


Und jetzt erklär mir mal bitte, wo du im Gesetzestext herausliest, dass das zulässig ist.

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Hilfe, man hat mich entführt!

"Es ist unfair uns an unseren Wahlversprechen zu messen." (Franz Müntefering)
16.08.2011 18:53 Bernd-das-Brot ist offline Homepage von Bernd-das-Brot Beiträge von Bernd-das-Brot suchen Nehmen Sie Bernd-das-Brot in Ihre Freundesliste auf
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