knuble
René
Dabei seit: 17.07.2004
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Durchgestrichenes Hakenkreuz als verfassungswidrig eingestuft |
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Das Verfassungsgericht hat einen Studenten in letzter instanz zu einem Strafgeld von 200€ verurteilt, weil dieser bei einer Demo mit einem Anti-Hakenkreuz-Button aufgegriffen wurde.
Quelle
was haltet ihr davon? Ich finde es völlig überzogen. Man kann ja davon halten was man will, aber sich öffentlich gegen Nationalsozialismus und Rassismus zu bekennen halte ich nicht für verfassungswidrig.
Damit muss jetzt jeder der so einen button (oder auch die aufnäher von DÄ) trägt, damit rechnen, dass er irgendwann auch mal verdonnert wird. müssten nicht sogar DÄ die Aufnäher aus dem Programm nehmen?
naja. ich zweifel dann wieder
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09.11.2005 22:59 |
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RE: Durchgestrichenes Hakenkreuz als verfassungswidrig eingestuft |
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Zitat: |
Original von knuble
was haltet ihr davon? |
Es ist ja nur eine einzelrichterliche Entscheidung, die hier herbeigeführt würde.
Ich stelle mir eher die Frage, ob die Richterin hiermit:
Zitat: |
"Auch zum Widerstand gegen Rechtsradikalismus sollen keine NS-Zeichen verwendet werden“, begründete die Richterin. „Es soll verhindert werden, dass diese Symbole wieder in den politischen Alltag einziehen." |
recht hat.
Gegen diese Begründung läßt sich eigentlich nichts anführen.
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09.11.2005 23:08 |
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Dante
Biergourmet
Dabei seit: 21.03.2004
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sowas ist bei uns mal an einer benachbarten schule geschehen. der junge mit dem hakenkreuz war ein punk (als zumindest äußerlich ich will jetzt hier nicht die altbekannte diskussion über Punk auslösen
)und hatte das durchgestrichene hakenkreuz auf einem t-shirt. auf der rückseite stand noch riesig Nazis raus! oder sowas in der Art. Er hat daraufhin einen Direktoratsverweis bekommen.
Ich finde sowas komplett überzogen. Ich meine, viel deutlicher kann man doch eigentlich gar nicht zeigen, dass man dagegen ist, oder?
__________________ Versuch dich zu erinnern
wir hab'n so viel erlebt,
es ist als wäre das alles nie gescheh'n.
Nichts ist mehr geblieben,
alles ausgelöscht
ALL DIE GANZEN JAHRE
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09.11.2005 23:11 |
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Zitat: |
Original von Dante
Ich meine, viel deutlicher kann man doch eigentlich gar nicht zeigen, dass man dagegen ist, oder? |
Darum geht es ja auch nicht. Die Gesinnung ist nicht Gegenstand bei der Staatsanwaltschaft oder beim Richter. Es geht nur rein um das Zeichen an sich - nicht um das, was dahinter steckt. ( Siehe obige Urteilsbegründung )
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09.11.2005 23:17 |
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knuble
René
Dabei seit: 17.07.2004
Themenstarter
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Es ist schon richtig, dass die wiedereinführung dieser Symbole verhindert werden muss. Aber Protest muss immer straffrei erlaubt sein. Ich selbst trage solche buttons nicht (ein wenig aus prinzip), aber finde es trotzdem überzogen gleich 200€ strafgeld zu verhängen. Im zweifelsfall soll sowas halt beschlagnahmt werden und gut iss.
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09.11.2005 23:15 |
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Zitat: |
Original von knuble
. Im zweifelsfall soll sowas halt beschlagnahmt werden und gut iss. |
ich hab erst vor ein paar wochen einen 3 tägigen schulverweis bekommen...ausgelöst vom tragen eines bzw. zweier anti-nazi symbole. wobei ich bemerken muss,dass in unserer haushordnung steht : (o-ton)
"schülern ist politische werbung durch wort,schrift,bild,embleme und das tragen von parteizeichen,entsprechender kleidung und ähnlichem in der gesamten schulanlage verboten." da ich mich eh selten an verbote halte...(wenn ich sie nicht für sinnvoll werte) war mir das egal und ich habs halt trotzdem gemacht.obwohl ich mit einer strafe gerechnet habe,fand ich die,die ich bekamm doch etwas überzogen,wenn man betrachtet das andere dem punk verfallenen leute (äußerlich gesehen) die ich auch kenne, bestraft werden..und nazis (nicht nur augenscheinlich,sondern auch parolen durch die schule brüllend) mit achtung auch noch von LEHRERN und schülern,gesagt wird "schöner pullover", oder " wo haste denn den button her?" und die NICHT bestraft werden..geschweige denn ermanhnt! und das find ich einfach nicht in ordnung!!
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Mit dem Rücken an der Wand, allein gegen den Rest der Welt !!
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27.03.2006 12:42 |
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TheÄrzteFan unregistriert
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Ich kann nicht verstehen warum grade der student ein bussgeld zahlen musst, aber nagut es stimmt dass, das hakenkreuz wie immer es dargestellt wird verboten ist, und es nun mal verboten.
ich selbst habe einen aufnäher mit dem männchen was das hakenkreuz in den mülleimer wirft, den musste ich jetzt erst mal abtrennen, da ich sonst stress in der schule bekommen würde.
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27.11.2005 12:53 |
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offizieller unregistriert
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Zitat: |
Original von TheÄrzteFan
ich selbst habe einen aufnäher mit dem männchen was das hakenkreuz in den mülleimer wirft, den musste ich jetzt erst mal abtrennen, da ich sonst stress in der schule bekommen würde. |
Nein wenn das Hkenkreuz über einem Mülleimer ist, gibt es meines Wissens nach eine Ausnahme.
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27.11.2005 13:28 |
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Zitat: |
Original von offizieller
Zitat: |
Original von TheÄrzteFan
ich selbst habe einen aufnäher mit dem männchen was das hakenkreuz in den mülleimer wirft, den musste ich jetzt erst mal abtrennen, da ich sonst stress in der schule bekommen würde. |
Nein wenn das Hkenkreuz über einem Mülleimer ist, gibt es meines Wissens nach eine Ausnahme. |
Da gibt es eben keine Ausnahme.
Es geht nicht um Mülleimer oder die Denkweise, die dahinter steckt, sondern um das Hakenkreuz an sich.
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27.11.2005 13:33 |
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system unregistriert
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Zitat: |
Original von *Garfield*
Zitat: |
Original von offizieller
Zitat: |
Original von TheÄrzteFan
ich selbst habe einen aufnäher mit dem männchen was das hakenkreuz in den mülleimer wirft, den musste ich jetzt erst mal abtrennen, da ich sonst stress in der schule bekommen würde. |
Nein wenn das Hkenkreuz über einem Mülleimer ist, gibt es meines Wissens nach eine Ausnahme. |
Da gibt es eben keine Ausnahme.
Es geht nicht um Mülleimer oder die Denkweise, die dahinter steckt, sondern um das Hakenkreuz an sich. |
ich habe irgendwo gehört, wenn das hakenkreuz (wie auf diesem bild) nur unvollständig zu sehen ist/"kaputt" ist, darf es in der öffetnlichkeit getragen werden.
durch dieses urteil müssten doch jetzt eigentlich alle online-shops etc. ihre durchgestrichenen hakenkreuze auf shirts, buttons, aufnähern aus dem programm nehmen, wenn ich das richtig verstehe????
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27.11.2005 14:31 |
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ut4you
Biergourmet
Dabei seit: 26.03.2004
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Zitat: |
Original von system
durch dieses urteil müssten doch jetzt eigentlich alle online-shops etc. ihre durchgestrichenen hakenkreuze auf shirts, buttons, aufnähern aus dem programm nehmen, wenn ich das richtig verstehe???? |
Dieses Exempel wird ja gerade an Nix-Gut durchgeführt. Da dort die Klage noch läuft, gibt es auch kein Grundsatzurteil in dieser Hinsicht und die Onlineshops können ihre Ware weiterhin legal verkaufen.
Zumal diese Aktionen der Staatsanwaltschaft und auch der zuständigen Gerichte in meinen Augen reine Rechtsverdrehungen sind, denn das Strafgesetzbuch ist in der Hinsicht eigentlich relativ eindeutig:
Zitat: |
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie
Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfas-
sungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet,
oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen
verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1
und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer
ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig
hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften
(§ 11Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(Dieser Absatz sollte jetzt besonders beachtent werden!)
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbür-
gerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst
oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(Auch interessant in Hinsicht auf den Studenten!)
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser
Vorschrift absehen. |
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27.11.2005 14:42 |
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Zitat: |
Original von TheÄrzteFan
Ich kann nicht verstehen warum grade der student ein bussgeld zahlen musst, aber nagut es stimmt dass, das hakenkreuz wie immer es dargestellt wird verboten ist, und es nun mal verboten. |
Nein, ist es nicht.
Zitat: |
Original von *Garfield*
Da gibt es eben keine Ausnahme.
Es geht nicht um Mülleimer oder die Denkweise, die dahinter steckt, sondern um das Hakenkreuz an sich. |
Ach ja?
__________________ I fart in your general direction! Your mother was a hamster and your father smelt of elderberries!
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27.11.2005 14:56 |
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ut4you
Biergourmet
Dabei seit: 26.03.2004
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Aber nur weil der Verfassungsschutz sagt, dass das keinen Straftatbestand darstellt, heißt das noch lange nicht, dass Staatsanwaltschaft und Richter das auch so sehen.
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27.11.2005 15:08 |
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Zitat: |
Original von ut4you
Aber nur weil der Verfassungsschutz sagt, dass das keinen Straftatbestand darstellt, heißt das noch lange nicht, dass Staatsanwaltschaft und Richter das auch so sehen. |
Das stimmt vermutlich. Trotzdem finde ich das Urteil ungerecht.
Zitat: |
Original von knuble
Das Verfassungsgericht hat einen Studenten in letzter instanz zu einem Strafgeld von 200€ verurteilt(...) |
Wirklich das Verfassungsgericht? In dem Artigel steht nur "Amtsgericht"...
__________________ I fart in your general direction! Your mother was a hamster and your father smelt of elderberries!
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27.11.2005 15:23 |
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