|
|
Razzia bei Nix Gut Versand |
jellyPUNK
René
Dabei seit: 29.09.2003
Themenstarter
|
|
genau das ist der punkt:
es ist verfassungsrechtlich KEIN unterschied, in welcher form (durch gestrichen, mit pinken punkten oder sonst wie) das hakenkreuz dargestellt ist, insofern es als ein solches zu erkennen ist - und das ist es ja zweifelsohne!
und verboten ist das schon lange!
|
|
17.09.2005 13:18 |
|
|
bumsekuh*ä* unregistriert
|
|
Also,alles wo ein hakenkreuz auch nur halb abgebildet ist wird verboten,seh ich das richtig?
heißt das dann,dass dieses eine Poster z.B. wo so ne Faust ein Hakenkreuz zerstört,auch verboten ist? Also auch alles,wo man ganz klar erkennt,dass es gegen Nazis ist? Boah,dann hab ich aber ganz schön viel verbotenes...
Anstatt dasss sie die Leute bekämpfen,die für nazis sind,würgen sie den anderen eine rein...
|
|
17.09.2005 13:26 |
|
|
stulleee unregistriert
|
|
Als ich heute morgen den Newsletter von Nix Gut gelesen habe musste ich irgendwie lachen...Alleine im normalen Katalog findet man auf jeder 2.Seite ein "Anti fascism", "gegen Nazis" u.ä. Artikel...Nun ja, wenn die Staatsanwaltschaft ernsthaft meint sie müsste ihr Geld und ihre Zeit damit verschwenden Anti-Nazi "Produkte" zu konfeszieren: bitte und viel spass beim weiterführen solcher größtenteils Sinnlosen Razzien!
@jellyPUNK aber darstellen tut's trotzdem jeder!(Ärzte, St.Pauli, weiss der Kuckuck wer noch)
|
|
17.09.2005 13:27 |
|
|
|
Meine persönliche Meinung ist ja eh, dass es doch nicht darauf ankommt, dass etwas irgendwo abgebildet ist, sondern aus welchem Beweggrund. Und niemand, der mich kennt oder auch nur sieht und ein bisschen Verstand in der Birne hat, würde behaupten, ich sein eine Nazibraut, weil ich beispielsweise einen Aufnäher trage, auf dem ein Hakenkreuz in den Müll fliegt...
Das Zeichen zu verbieten ist doch sinnlos. Ehrlich gesagt tut es niemandem etwas. Nur die Menschen, die es aus bestimmten Gründen benutzen, sind gefährlich, nicht das Zeichen selbst. Und schon gar nicht dann, wenn es in einem Punker-Mailorder verwendet wird!!??
Die Staatsanwaltschaft müsste sich, bevor sie irgendwelche weiteren Schritte in Erwägung zieht, erst einmal mit dem Hintergrund von z.B. NixGut auseinandersetzen, und selbst für jemanden, der sich absolut auskennt, wird das "Linke" an der ganzen Sache relativ schnell offensichtlich.
Ich glaube allerdings sowieso, dass das Ganze nur deshalb geschehen ist, um hinterher sagen zu können: Wir tun wenigstens etwas! Dass diese Aktion aber nur um den "braunen Brei" herumspaziert, wollen sie wahrscheinlich gar nicht einsehen.
__________________ Wollt ihr das totale Brötchen? Dann, Kameraden: Auf zum Bäcker!!!
Farin: Ah, du willst ein Kind von mir. Da gibts nur ein Problem: Du bist ein Mann. (@Trier 2005)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von GorÄngensaftine: 17.09.2005 13:42.
|
|
17.09.2005 13:42 |
|
|
|
Zitat: |
Original von GorÄngensaftine
Die Staatsanwaltschaft müsste sich, bevor sie irgendwelche weiteren Schritte in Erwägung zieht, erst einmal mit dem Hintergrund von z.B. NixGut auseinandersetzen, und selbst für jemanden, der sich absolut auskennt, wird das "Linke" an der ganzen Sache relativ schnell offensichtlich.
Ich glaube allerdings sowieso, dass das Ganze nur deshalb geschehen ist, um hinterher sagen zu können: Wir tun wenigstens etwas! |
Lest Ihr auch, oder postet Ihr nur?
Im Link von JellyPunk steht ganz klar:
Zitat: |
Wir denken, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart uns dazu benutzen will, ein Grundsatzurteil zu dieser Thematik zu bewirken.
Wir hoffen, dass nach diesem Prozess die Fronten geklärt sein werden, Antifaschisten nicht mehr die Verfolgung durch den Staat fürchten müssen und die Polizei wieder Zeit findet, die eigentlichen Faschisten zu bekämpfen. |
Natürlich ist das für Nix Gut 'ne ziemlich blöde Situation - aber wenn damit dieses Problem geklärt wird, daß durchgestrichene Hakenkreuze genauso wie "so gemeinte" Hakenkreuze behandelt werden, hat es auch was Gutes...
__________________
|
|
17.09.2005 14:20 |
|
|
Naraton
Mann
Dabei seit: 10.11.2003
|
|
Zitat: |
Original von Luki
wie schon gesagt worden ist: es ist rechtlich kein unterschied, ob das Symbol durchgestrichen ist oder was auch immer oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bestimmt mit den Hintergründen von nix-gut auseinandergesetzt, aber es ist eben genauso strafbar, das Hakenkreuz in der anti-form zu "Linkszwecken" zu benutzen, wie in der pro-form zu "Rechtszwecken" |
Doch, es macht einen Unterschied!
Zitat: |
nicht strafbar sind
Ausstellung antiquarischer Bücher (BGHSt 29,84) oder Schmuckstücke (OLG Celle NStZ 81, 221)
Karikaturistisch verzerrte Darstellung eines menschlichen Körpers in Form eines Hakenkreuzes (BGHSt 25, 12
sowie Hakenkreuz über Papierkorb und Hakenkreuz, welches mit der Hand zerschlagen wird
Verwendung von Kennzeichen als Warnung vor Wiederaufleben des Nationalsozialismus
(OLG Stuttgart MDR 82, 246) |
Quelle:LKA Niedersachsen (auf der Seite stehen auch noch etliche andere interessante Infos)
Warum da nun ausgerechnet bei NixGut die Staatsanwaltschaft einmarschiert ist, weiß der Geier???
__________________
"Just remember - life's a bitch!"
---
Ian "Lemmy" Kilmister
|
|
12.10.2005 19:02 |
|
|
jellyPUNK
René
Dabei seit: 29.09.2003
Themenstarter
|
|
okay, ich musste mein halbwissen korrigieren
aber in kirchen dürfen die doch nich rumrazzieren - oder?!
|
|
14.10.2005 19:40 |
|
|
Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
|
|
Zitat: |
Original von jellyPUNK
okay, ich musste mein halbwissen korrigieren
aber in kirchen dürfen die doch nich rumrazzieren - oder?!
|
Den Begriff "Razzia" gibt es offiziell ja nicht.
Die Durchsuchung einer Kirche wäre bei "Gefahr im Verzuge" kein Problem.
|
|
14.10.2005 19:44 |
|
|
jellyPUNK
René
Dabei seit: 29.09.2003
Themenstarter
|
|
ja, wie nennt sich denn razzia im beamtendeutsch? "komplete durchsuchung nach 'kein stein bleibt auf dem anderen'-prinzip"?
was macht denn dann die sonderrolle der kirche aus?
|
|
15.10.2005 13:00 |
|
|
Elton
René
Dabei seit: 08.03.2004
|
|
Der Begriff "Razzia" wird zwar verwendet, aber nur umgangsprachlich.
In den Gesetzestexten taucht dieser Begriff nicht auf und es gibt auch keine spezielle "Razzia-Befugnis".
Das, was man darunter versteht, ist ein Bündel von in der StPO ( hauptsächlich § 102 Durchsuchung etc.) und den Polizeigesetzen der Länder beinhalteten Maßnahmen.
Zu der Sonderrolle der Kirche bn ich mir jetzt nicht ganz sicher. Da muß ich nachschlagen.
Aber vielleicht könnte solche Fragen ja auch netterweise mal jemand von den hier im Board anwesenden JurastudentInnen beantworten, denn die müßten sowas viel eher wissen.
Bei mir ist das nur ein kleiner Teil des Ganzen.
|
|
15.10.2005 13:26 |
|
|
|
Was`n da los? *tzz*
Eh echt lann nich sein, manchmal übertreiben die es echt...
Vor allem Antifaschistische Dinge wegzuräum is ja dumm...egal bei Emp gibt es auch ein T-Shirt(was ich lustig finde) mit diesem Bild: bitte klicken!
Jaja und? Naja ich finds lustig, weil es eine schöne Provokation ist, aber es kann eben auh leider falsch vertsanden werden!
__________________
Bela-Lippen-Fetischistin Nr.1
Meine Homepage:
Icke_bin_es
|
|
15.10.2005 14:03 |
|
|
|
Zitat: |
Original von Naraton
Zitat: |
Original von Luki
wie schon gesagt worden ist: es ist rechtlich kein unterschied, ob das Symbol durchgestrichen ist oder was auch immer oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bestimmt mit den Hintergründen von nix-gut auseinandergesetzt, aber es ist eben genauso strafbar, das Hakenkreuz in der anti-form zu "Linkszwecken" zu benutzen, wie in der pro-form zu "Rechtszwecken" |
Doch, es macht einen Unterschied!
Zitat: |
nicht strafbar sind
Ausstellung antiquarischer Bücher (BGHSt 29,84) oder Schmuckstücke (OLG Celle NStZ 81, 221)
Karikaturistisch verzerrte Darstellung eines menschlichen Körpers in Form eines Hakenkreuzes (BGHSt 25, 12
sowie Hakenkreuz über Papierkorb und Hakenkreuz, welches mit der Hand zerschlagen wird
Verwendung von Kennzeichen als Warnung vor Wiederaufleben des Nationalsozialismus
(OLG Stuttgart MDR 82, 246) |
Quelle:LKA Niedersachsen (auf der Seite stehen auch noch etliche andere interessante Infos)
Warum da nun ausgerechnet bei NixGut die Staatsanwaltschaft einmarschiert ist, weiß der Geier??? |
Ich wollt schon sagen! Ich hab nämlich so nen Aufnäher mit Faust auf meiner Tasche und dachte jetzt schon ich darf mich damit nciht mehr vor den B.... sehen lassen.
__________________ Dies ist ein Lied für uns (einschleim), denn der Rod hat gesagt, dass er uns liebt.
|
|
30.10.2005 17:52 |
|
|
|
|
|
|